Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3_1967 AT

3. Bundesgesetz: Neuerliche Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 3. Bundesgesetz: Neuerliche Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Familienlastenausgleichsgesetz, BGBl.

Nr. 18/1955, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 52/1956, BGBl. Nr. 265/1956, BGBl.

Nr. 284/1957, BGBl. Nr. 97/1959, BGBl. Nr. 175/

1959, BGBl. Nr. 239/1960, BGBl. Nr. 171/1961,

BGBl. Nr. 171/1962, BGBl. Nr. 83/1963, BGBl.

Nr. 251/1963 und BGBl. Nr. 88/1965, wird

abgeändert wie folgt

Artikel II

Die Dienstgeber und auszahlenden Stellen

haben die nach Artikel I Z. 2 dieses Bundesgesetzes

zustehenden Ergänzungsbeträge auf

Grund der ihnen übergebenen Beihilfenkarten

(Ausgabe 1958) auszuzahlen. Für die Ermittlung

des dem Anspruchsberechtigten beziehungsweise

des dem Bezugsberechtigten auszuzahlenden

Betrages sind die Anzahl und Reihung der auf

der Beihilfenkarte (Ausgabe 1958) eingetragenen

und zu berücksichtigenden Kinder maßgebend.

Artikel III

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner

1967 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →