Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3_1945 AT

3. Regierungserklärung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 3. Regierungserklärung.

Männer und Frauen von Österreich!

In den Tagen größter Bedrängnis durch

Krieg und Kriegsfolgen richten wir an Euch

alle unser Wort!

Rafft Euch auf! Wirkt zusammen zu unser

aller Befreiung! Helft mit, das vormalige, unabhängige

Gemeinwesen der Republik Osterreich

wieder aufzurichten!

Nur im Rahmen eines geeinigten Staates

und mit Hilfe einer geordneten Staatsregierung

ist Rettung möglich. Der einzelne Staatsbürger

wie die vereinzelte Gemeinde kann nicht Schutz

und Rettung bringen; Ohne Wiederaufbau

Eures Staates gibt es kein Heil für Euch, für

Eure Familien, für Euer Heim, für Eure

Arbeits- und Betriebsstätten.

Die Nazifaschisten haben zuerst alle staatlichen

Behörden und Ämter mit ihren stellenhungrigen

Parteigenossen besetzt, haben jetzt,

in der Stunde der Not, ihre Posten feige im

Stiche gelassen und damit Land und Volk dem

Chaos preisgegeben. Die Stunde ist gekommen,

wo Ihr selbst alle Eure öffentlichen Einrichtungen

auf demokratischem Wege wieder aufbauen

müßt, Eure Gemeinden, Eure autonomen

Bezirks- und Landesverwaltungen und Euren

gemeinsamen Staat!

Viele Gemeinden, unter ihnen vor allem

die Stadt Wien, haben mit diesem Werke bereits

begonnen.

Nunmehr haben sich ausnahmslos alle antifaschistischen

Parteieinrichtungen, die Sozialdemokraten,

die Sozialrevolutionäre, die Christlichsozialen,

die Kommunistische Partei, der

antifaschistische Teil des Landbundes, damit

alle Klassen und Berufsstände, Arbeiter, Bauern

und Bürger, zusammengefunden, um eine

Provisorische Staatsregierung einzusetzen. Diese

hat sich konstituiert und fordert nun von

Euch allen, von jedem einzelnen, von Euren

Gemeinden und Bezirken, von Euren sämtlichen

öffentlichen Anstalten und Einrichtungen

verständnisvolle Mitarbeit und treue

Folgeleistung.

Vergeßt nicht, daß diese ersten Schritte nur

dadurch ermöglicht worden sind, daß die

Rote Armee große Teile unseres Staatsgebietes

vom Drucke der Hitlerarmee erlöst hat. Unsere

Hauptstadt Wien sowie beträchtliche Teile

von Niederösterreich und Steiermark sind zur

Stunde von direkten Kriegsmaßnahmen frei

und Herren ihrer selbst. Auf diesem Freiland

ist es möglich geworden, eine Regierung zu

bilden, die vorerst für das ganze Österreich

handelt, nach Maßgabe der fortschreitenden

Befriedung des Landes aus den hinzukommenden

Gebieten Ergänzung oder Ersatz finden

soll.

Die Gesamtregierung ist aus Vertretern aller

antifaschistischen Parteien zusammengesetzt, und

auch jedes Staatsamt wird, wenn es auch unter

Führung des Staatssekretärs einer Richtung

steht, von Unterstaatssekretären der anderen

Richtung mitverwaltet — Parteilichkeit, Einseitigkeit

und Willkür in der Verwaltung ist

damit ausgeschlossen. Ihr könnt Euch darum

ohne Vorbehalt und ohne Besorgnis der neuen

Staatsleitung anvertrauen.

Tatkraft und Strenge müssen in der heutigen

Lage unseres Landes herrschen, dabei

aber ist durch die Zusammensetzung der

Staatsregierung Unparteilichkeit und Gerechtigkeit

verbürgt!

Nur jene, welche aus Verachtung der Demokratie

und der demokratischen Freiheiten ein

Regime der Gewalttätigkeit, des Spitzeltums,

der Verfolgung und Unterdrückung über unserem

Volke aufgerichtet und erhalten, welche

das Land in diesen abenteuerlichen Krieg gestürzt

und es der Verwüstung preisgegeben

haben und noch weiter preisgeben wollen,

sollen auf keine Milde rechnen können. Sie

werden nach demselben Ausnahmsrecht behandelt

werden, das sie selbst den anderen

aufgezwungen haben und jetzt auch für sich

selbst für gut befinden sollen.

Jene freilich, die nur aus Willensschwäche,

infolge ihrer wirtschaftlichen Lage, aus zwingenden

öffentlichen Rücksichten wider innere

Überzeugung und ohne an den Verbrechen

der Fasenisten teilzuhaben, mitgegangen sind,

sollen in die Gemeinschaft des Volkes zurückkehren

und haben somit nichts zu befürchten.

Ihr alle aber, die Ihr Vaterland und Freiheit

liebt, nehmt teil an dem Wiederaufbau

der Republik Österreich!

Keine der drei beteiligten Weltmächte will

anderes oder mehr als die Selbständigkeit und

Unabhängigkeit Österreichs, als die Befreiung

von der Hitlertyrannei von außen und von

dem Terror des Faschismus im Inneren. Keine

will irgend eine Gebietsabtretung, keine einen

Eingriff in die überlieferte innere staatsbürgerliche

und wirtschaftliche Ordnung. Österreich

soll sich innerhalb seiner Grenzen frei selbst

regieren und selbst verwalten.

Feierliche Erklärungen aller drei verbündeten

Weltmächte verbürgen uns diese Selbstbestimmung,

die Unverletzlichkeit des Eigentums,

die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse,

die staatsbürgerlichen Grundrechte und vor

allem die Gleichheit vor dem Gesetze.

Alle erdenklichen Zweifel behebt in diesem

Punkte die Erklärung der Sowjetregierung

über Österreich, die besagt, daß ihr Ziel nicht

sei, die gesellschaftliche Ordnung Österreichs

zu ändern.

Nehme also jeder auf seinem Besitztum, in

seiner Werkstatt, in seinem Büro unbesorgt

die Arbeit wieder auf, damit das normale

Wirtschaftsleben so bald als möglich wiederkehre'

Zur Verwirklichung dieser Bürgschaften

werden die sogenannten Nürnberger Gesetze

Hitlers, seine Rassengesetze, aber auch alle

seine sonstigen Anordnungen, die den Grundsätzen

unserer Verfassung von 1920 widersprechen,

für alle Zeiten aufgehoben und die

staatsbürgerlichen Grundrechte wieder in Kraft

gesetzt werden.

Zugleich mit diesen Aufgaben der Gesetzgebung

wird die Staatsregierung ihre ganze

Tatkraft für die Rettung unseres Volkes aus

der wirtschaftlichen Drangsal, insbesondere

vor der drohenden Hungersnot, sowie zur

Behütung vor Seuchen einsetzen, Anbau und

Ernte sicherzustellen suchen und neben einer

bescheidenen Wehrmacht eine ausreichende

Sicherheitspolizei zur Aufrechterhaltung von

Ruhe und Ordnung wie zur Sicherung aller

Wohn-, Betriebs- und Arbeitsstätten einrichten.

Alle diese Aufgaben können nur erledigt

werden unter williger und wirksamer Mitwirkung

des gesamten Volkes. Aber diese

Mitwirkung wird oft, wo sie allein nicht ausreicht,

den Beistand der Roten Armee

erfordern.

Das Kommando der Roten Armee hat

schon heute der Staatsregierung bei Erfüllung

dieser Pflichten bereitwillig ihre Unterstützung

zugesagt, zunächst für jene Teile des Staatsgebietes,

die von kämpfenden Truppen schon

befreit und unter ruhiger und normaler Besetzung

stehen werden.

Es ist das gebieterische Interesse unseres

Volkes, daß der längst verlorene Krieg beendet

werde. Daher ist es unser aller Pflicht, mitzuhelfen,

daß mit diesem Kriege Schluß gemacht

werde. Darum fordert die Staatsregierung

unter einem die österreichischen

Soldaten, wo immer sie stehen, auf, wenn

irgend möglich die Waffen niederzulegen, die

reichsdeutschen Truppen aber, unsere Heimat

in Ruhe und Ordnung zu verlassen. Unterstützt

darum die Rote Armee in jeder Weise

in ihrem Bestreben, den Waffengang abzukürzen

und unserem Lande den frieden

wiederzugeben.

Die verzweifelte Katastrophenpolitik der

Hitlerleute beabsichtigt, die ganze Nation mit

sich in den Abgrund zu reißen, beabsichtigt

den Wahnsinn ihres Unterfangens zugleich mit

der Schmach ihrer Untaten, die noch in ferner

Zukunft auf dem deutschen Namen lasten

wird, unter den Ruinen des Reiches und den

Leichen seiner Bürger zu begraben: In dieser

Absicht schreien sie in die Welt, die Zusammenarbeit

mit den besetzenden Mächten sei Verrat

an der Nation, und sie bedrohen so jeden,

der mittut, sich selbst und sein Volk aus der

Katastrophe mit den geringsten Opfern herauszuführen,

mit neuerlichen Untaten.

Männer und Frauen Österreichs!

Verachtet diese Drohungen! Suchet das

Verständnis und die Hilfe der erreichbaren

Befehlsstellen der Roten Armee! Arbeitet dort,

wo die unmittelbaren Kriegshandlungen vorbeigezogen

sind und der ruhigen Besetzung Platz

gemacht haben, mit den Kommanden der

Roten Armee zusammen — wir wissen, sie

haben von ihrem Obersten Befehlshaber den

Auftrag, nach Einstellung der Feindseligkeiten

alle Bestrebungen der österreichischen Staatsregierung,

das Land im Innern in geordnete

Verhältnisse zurückzuführen und wirtschaftlich

wieder aufzurichten, werktätig zu unterstützen.

Nach außen hin aber wird die Provisorische

Staatsregierung sich bemühen, durch ihre

Maßnahmen das Vertrauen der drei Weltmächte

wieder zu gewinnen, alle Bürgschaften

für die künftige Erlösung des Landes von der

Besetzung so rasch als möglich herbeizuschaffen

und die Republik wieder in die

Reihen der souveränen Staaten zurückzuführen.

Sie wird sich bemühen, mit den zahlreichen

Völkern, die Hitler mit Krieg überzogen hat,

zu denen jedoch kein Österreicher jemals

andere als Gefühle der Freundschaft gehegt hat,

zu denen ein selbständiges Österreich niemals

vorher in. feindselige Beziehungen geraten ist

und in Hinkunft geraten wird, Friedens- und

Freundschaftsverträge zu schließen, vor allem

aber mit seinen unmittelbaren Nachbarn, mit

denen das österreichische Volk — trotz aller

politischen Wirren der Vergangenheit — im

Austausch der Wirtschafts- und Kulturgüter

durch lange Jahrhunderte zusammengearbeitet

und zusammengelebt hat.

Die wechselvollen, oft entzweienden Auseinandersetzungen

früherer Geschichtsepochen

liegen seit der Aufrichtung der Republik im

Jahre 1918 nunmehr länger als ein Menschenalter

zurück, gehören der Vergangenheit an und

sollen der Vergessenheit verfallen. Der Freistaat

Österreich will in ungetrübter Freundschaft

mit den Völkern des Donauraumes sich

selbst leben und mit sämtlichen Nachbarn in

Friede und Freundschaft zusammenarbeiten

zum Besten aller.

Die Provisorische Regierung Österreichs begrüßt

die Aufrichtung einer neuen politischen

und wirtschaftlichen Weltordnung durch die

drei führenden Weltmächte und alle ihre Ver-

bündeten. Möge es der Republik vergönnt

sein, bald an der Gemeinschaft aller Staaten

und Völker der Weh teilzuhaben und mit

ihren bescheidenen Kräften und Mitteln mitzuarbeiten

an den erhabenen Zielen, die diese

Mächte sich gesetzt haben.

Österreicher!

Dies die Aufträge, die Eure Provisorische

Regierung übernommen hat und durchführen

will!

Verzagt nicht! Fasset wieder Mut! Schließt

Euch zusammen zur Wiederaufrichtung Eures

freien Gemeinwesens und zum Wiederaufbau

Eurer Wirtschaft! Vertagt allen Streit der

Weltanschauungen, bis das große Werk gelungen

ist! Und folgt in diesem Geiste willig

Eurer Regierung!

Es lebe das österreichische Volk, es lebe

die Republik Österreich!

Wien, den 27. April 1945.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →