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39_1984 AT

39. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 39. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird

mit Wirksamkeit vom 1. April 1984 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Pölten errichtet.

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