39_1977
AT
39. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 39. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln
1977_39_0 39. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln
Originalquelle öffnen
Auf Grund des Art. 48 Punkt II und VIII des
Verwaltungsentlastungsgesetzes, BGBl. Nr. 277/
1925, in der Fassung des § 2 des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 55/1948 wird verordnet
In der Anlage 2 der Verordnung vom 29. September
1949, BGBl. Nr. 264, betreffend Werkstoff-
und Bauvorschriften für die Herstellung
von Dampfkesseln, in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 524/1973 hat Abschnitt XIII
zu lauten
„XIII. Anker und Stehbolzen
Für die Berechnung und Ausführung von
Ankern und Stehbolzen sind die in der ÖNORM
M 7302, Ausgabe 1976, festgelegten technischen
Regeln verbindlich anzuwenden. Diese Verbindlicherklärung
erstreckt sich nicht auf die in der
ÖNORM zitierten Normen."