Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
39_1977 AT

39. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 39. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln

Auf Grund des Art. 48 Punkt II und VIII des

Verwaltungsentlastungsgesetzes, BGBl. Nr. 277/

1925, in der Fassung des § 2 des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 55/1948 wird verordnet

In der Anlage 2 der Verordnung vom 29. September

1949, BGBl. Nr. 264, betreffend Werkstoff-

und Bauvorschriften für die Herstellung

von Dampfkesseln, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 524/1973 hat Abschnitt XIII

zu lauten

„XIII. Anker und Stehbolzen

Für die Berechnung und Ausführung von

Ankern und Stehbolzen sind die in der ÖNORM

M 7302, Ausgabe 1976, festgelegten technischen

Regeln verbindlich anzuwenden. Diese Verbindlicherklärung

erstreckt sich nicht auf die in der

ÖNORM zitierten Normen."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →