39. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 20 Wiener Gürtel Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Teiles der A 20
Wiener Gürtel Autobahn im Bereich der Stadt
Wien wird wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei der B 221 Wiener Gürtel Straße, als Gemeindestraße
Landstraßer Gürtel, und verläuft
zunächst im leichten Rechtsbogen nach Osten
unmittelbar nördlich des Arsenalgeländes. Sodann
führt die Trasse im Straßenzug Grasbergergasse—
Dirmoserstraße bis zum Ostende des St. Marxer
Friedhofes, wo einerseits Richtungsfahrbahnen
nach Süden zum Knoten Arsenal und weiter zur
A 3 Südost Autobahn führen und andererseits
Richtungsfahrbahnen nach Norden die Leberstraße,
die Aspangbahn, die Simmeringer Hauptstraße
im Bereich der Liegenschaften Simmeringer
Hauptstraße 6—12 und 1 und die Rinnböckstraße
überqueren. Die weitere Trasse verläuft
nach Überbrückung der Schlachthausbahn und
des anschließenden Geländes des Zentralviehmarktes
St. Marx zur Anschlußstelle St. Marx.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik und beim Amt der Wiener Landesregierung
bzw. beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden
Planunterlagen (Maßstab 1:2000) zu
ersehen.
§ 15 des Bundesstraßengesetzes 1971 findet auf
den angeführten Straßenteil Anwendung. Der in
dessen Abs. 2 genannte Geländestreifen um die
künftige Straßenachse beträgt 150 m.