39. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens, betreffend die Sklaverei, und des Abänderungsprotokolls hiezu
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten
dem Übereinkommen, betreffend die Sklaverei,
vom 25. September 1926 in der Fassung des Abänderungsprotokolls
vom 7. Dezember 1953
(BGBl. Nr. 183/1956, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 65/1964)
beigetreten: Brasilien, Malawi, Tunesien, Uganda.
Jamaika, Malta sowie Trinidad und Tobago
haben die Erklärung abgegeben, sich an das Übereinkommen,
betreffend die Sklaverei, vom
25. September 1926 in der Fassung des Abänderungsprotokolls
vom 7. Dezember 1953 gebunden
zu erachten, dessen Anwendung bereits vor der
Erlangung der Unabhängigkeit auf ihr Gebiet
ausgedehnt worden war.
Schließlich hat Niger, das zu dem Übereinkommen,
betreffend die Sklaverei, vom 25. September
1926 bereits eine Kontinuitätserklärung
abgegeben hatte (BGBl. Nr. 150/1962), das Abänderungsprotokoll
vom 7. Dezember 1953 angenommen.