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39_1967 AT

39. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens, betreffend die Sklaverei, und des Abänderungsprotokolls hiezu

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 39. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens, betreffend die Sklaverei, und des Abänderungsprotokolls hiezu

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten

dem Übereinkommen, betreffend die Sklaverei,

vom 25. September 1926 in der Fassung des Abänderungsprotokolls

vom 7. Dezember 1953

(BGBl. Nr. 183/1956, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 65/1964)

beigetreten: Brasilien, Malawi, Tunesien, Uganda.

Jamaika, Malta sowie Trinidad und Tobago

haben die Erklärung abgegeben, sich an das Übereinkommen,

betreffend die Sklaverei, vom

25. September 1926 in der Fassung des Abänderungsprotokolls

vom 7. Dezember 1953 gebunden

zu erachten, dessen Anwendung bereits vor der

Erlangung der Unabhängigkeit auf ihr Gebiet

ausgedehnt worden war.

Schließlich hat Niger, das zu dem Übereinkommen,

betreffend die Sklaverei, vom 25. September

1926 bereits eine Kontinuitätserklärung

abgegeben hatte (BGBl. Nr. 150/1962), das Abänderungsprotokoll

vom 7. Dezember 1953 angenommen.

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