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39_1966 AT

39. Verordnung: 17. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 39. Verordnung: 17. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 18. Dezember

1906, RGBl. Nr. 5/1907, betreffend die

Regelung des Apothekenwesens, wird verordnet

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl.

Nr. 128, in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 357/1965 wird abgeändert wie folgt

Artikel I

1. In der Anlage B werden die Preisansätze

der nachstehend angeführten Arzneimittel und

Behältnisse wie folgt festgesetzt

Artikel II

Die Verordnung tritt mit 1. April 1966 in

Kraft.

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