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39_1951 AT

39. Verordnung: Abänderung der ArbGerG-DV., BGBl. Nr. 183/1950.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 39. Verordnung: Abänderung der ArbGerG-DV., BGBl. Nr. 183/1950.

Auf Grund der §§ 6 und 38 des Arbeitsgerichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 170/1946, in der

Fassung der Arbeitsgerichtsgesetznovelle 1950,

BGBl. Nr. 164, wird im Einvernehmen mit den

beteiligten Bundesministerien verordnet

Artikel I.

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Justiz vom 1. September 1950, BGBl. Nr. 183,

zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes

(ArbGerG-DV.) in der Fassung der Kundmachung

des Bundeskanzleramtes vom 11. Oktober

1950, BGBl. Nr. 208, betreffend Berichtigung

von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt,

wird abgeändert wie folgt

1. Im § 1 sind in der das Oberlandesgericht

Linz und das Kreisgericht Ried i. I. betreffenden

Spalte in der mit den Worten „auf die jeweiligen

Sprengel der Bezirksgerichte" überschriebenen

Kolonne in der dritten Zeile die Worte „Raab

OÖ." durch die Worte „Obernberg a. I." und

in der vierten Zeile die Worte „Obernberg a. I."

durch die Worte „Raab OÖ." zu ersetzen.

2. Im § 5 Abs. 2 hat es im zweiten Satz statt

„verschiedener" richtig „verschiedenen" zu

lauten.

3. In der Anlage hat es in der Hauptgruppe

VI, Untergruppe A, in der mit „Insbesondere

dazugehörige Berufszweige" überschriebenen

Kolonne in der vierten Zeile statt

„Tabaktrafiken und Verleger" richtig „Tabaktrafiken

und -Verleger" zu lauten.

Artikel II.

Diese Verordnung tritt zugleich mit der

Arbeitsgerichtsgesetznovelle 1950, BGBl. Nr. 164,

in Kraft.

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