39. Verordnung: Abänderung der ArbGerG-DV., BGBl. Nr. 183/1950.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 6 und 38 des Arbeitsgerichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 170/1946, in der
Fassung der Arbeitsgerichtsgesetznovelle 1950,
BGBl. Nr. 164, wird im Einvernehmen mit den
beteiligten Bundesministerien verordnet
Artikel I.
Die Verordnung des Bundesministeriums für
Justiz vom 1. September 1950, BGBl. Nr. 183,
zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes
(ArbGerG-DV.) in der Fassung der Kundmachung
des Bundeskanzleramtes vom 11. Oktober
1950, BGBl. Nr. 208, betreffend Berichtigung
von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt,
wird abgeändert wie folgt
1. Im § 1 sind in der das Oberlandesgericht
Linz und das Kreisgericht Ried i. I. betreffenden
Spalte in der mit den Worten „auf die jeweiligen
Sprengel der Bezirksgerichte" überschriebenen
Kolonne in der dritten Zeile die Worte „Raab
OÖ." durch die Worte „Obernberg a. I." und
in der vierten Zeile die Worte „Obernberg a. I."
durch die Worte „Raab OÖ." zu ersetzen.
2. Im § 5 Abs. 2 hat es im zweiten Satz statt
„verschiedener" richtig „verschiedenen" zu
lauten.
3. In der Anlage hat es in der Hauptgruppe
VI, Untergruppe A, in der mit „Insbesondere
dazugehörige Berufszweige" überschriebenen
Kolonne in der vierten Zeile statt
„Tabaktrafiken und Verleger" richtig „Tabaktrafiken
und -Verleger" zu lauten.
Artikel II.
Diese Verordnung tritt zugleich mit der
Arbeitsgerichtsgesetznovelle 1950, BGBl. Nr. 164,
in Kraft.