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399_2001 AT

399. Verordnung: Änderung der Sicherheitsgebühren-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 399. Verordnung: Änderung der Sicherheitsgebühren-Verordnung

Auf Grund der §§ 5a Abs. 3 Z 1 und 92a des Bundesgesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung

und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG), BGBl.

Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2000, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Festsetzung von Überwachungsgebühren,

von Pauschalbeträgen als Kostenersatz bei Fehlalarmen und von Pauschalsätzen für die Durchführung von

Sicherheitsüberprüfungen (Sicherheitsgebühren-Verordnung – SGV), BGBl. Nr. 389/1996, zuletzt

geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 114/2000, wird wie folgt geändert

1. In § 1 Abs. 1 wird die Betragsangabe „200 S“ durch die Betragsangabe „14,53 €“ und die

Betragsangabe „300 S“ durch die Betragsangabe „21,80 €“ ersetzt.

2. In § 1 Abs. 2 wird die Betragsangabe „150 S“ durch die Betragsangabe „10,90 €“ und die

Betragsangabe „300 S“ durch die Betragsangabe „21,80 €“ ersetzt.

3. In § 2 Abs. 1 wird die Betragsangabe „150 S“ durch die Betragsangabe „10,90 €“ und die

Betragsangabe „200 S“ durch die Betragsangabe „14,53 €“ ersetzt.

4. In § 2 Abs. 2 wird die Betragsangabe „75 S“ durch die Betragsangabe „5,45 €“ ersetzt.

5. In § 4 Abs. 1 wird die Betragsangabe „2500 S“ durch die Betragsangabe „181,68 €“ und die

Betragsangabe „1000 S“ durch die Betragsangabe „72,67 €“ ersetzt.

6. In § 4 Abs. 2 wird die Betragsangabe „1500 S“ durch die Betragsangabe „109,01 €“ ersetzt.

7. In § 5 wird die Betragsangabe „3400 S“ durch die Betragsangabe „247,09 €“, die Betragsangabe

„6800 S“ durch die Betragsangabe „494,18 €“ und die Betragsangabe „10200 S“ durch die

Betragsangabe „741,26 €“ ersetzt.

8. Dem § 6 wird folgender Abs. 4 angefügt

„(4) Die §§ 1 Abs. 1 und 2, 2 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2, sowie § 5 in der Fassung der Verordnung

BGBl. II Nr. 399/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

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