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399_1986 AT

399. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 399. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes

Nach Mitteilung der Regierung des Königreiches

der Niederlande hat dieses den Geltungsbereich

des Abkommens zwischen der Republik

Österreich und dem Königreich der Niederlande

über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung

von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen

Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und

Handelsrechtes (BGBl. Nr. 37/1966) mit Wirkung

vom 1. Jänner 1986 auf Aruba ausgedehnt.

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