399_1979
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399. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Führung von Verwendungsbezeichnungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 399. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Führung von Verwendungsbezeichnungen
1979_399_0 399. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Führung von Verwendungsbezeichnungen
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Auf Grund des § 97 Abs. 3 des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 329/1977, wird
verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Auswärtige
Angelegenheiten vom 4. April 1978,
BGBl. Nr. 187, betreffend die Führung von Verwendungsbezeichnungen,
wird wie folgt geändert
Im § 2 sind nach den Worten „der Direktor
der Diplomatischen Akademie" die Worte „der
Leiter des Kabinetts des Bundesministers, sofern
er Beamter der Dienstklasse VIII ist," einzufügen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1979
in Kraft.