Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
399_1979 AT

399. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Führung von Verwendungsbezeichnungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 399. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Führung von Verwendungsbezeichnungen

Auf Grund des § 97 Abs. 3 des Beamten-

Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 329/1977, wird

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Auswärtige

Angelegenheiten vom 4. April 1978,

BGBl. Nr. 187, betreffend die Führung von Verwendungsbezeichnungen,

wird wie folgt geändert

Im § 2 sind nach den Worten „der Direktor

der Diplomatischen Akademie" die Worte „der

Leiter des Kabinetts des Bundesministers, sofern

er Beamter der Dienstklasse VIII ist," einzufügen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1979

in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →