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398_1997 AT

398. Verordnung: 94. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 398. Verordnung: 94. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch die

Bundesgesetze BGBl. Nr. 96/1993, BGBl. Nr. 379/1996 und BGBl. I Nr. 21/1997, wird verordnet

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 155/1997, wird wie folgt geändert

1. Nach § 11 Abs. 12 wird folgender Abs. 13 angefügt

„(13) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/1997 tritt mit 1. Jänner 1998 in

Kraft.“

2. In der Anlage B werden die Preisansätze der nachstehend angeführten Arzneimittel und Gefäße wie

folgt festgesetzt

3. In die Anlage B werden die nachstehend angeführten Arzneimittel aufgenommen

4. In der Anlage B entfallen die nachstehend angeführten Arzneimittel

5. In der Anlage B entfällt der Preisansatz des nachstehend angeführten Arzneimittels

6. In der Anlage B werden die nachstehend angeführten Arzneimittel ersetzt wie folgt

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