398. Verordnung: 94. Änderung der Arzneitaxe
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch die
Bundesgesetze BGBl. Nr. 96/1993, BGBl. Nr. 379/1996 und BGBl. I Nr. 21/1997, wird verordnet
Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. II Nr. 155/1997, wird wie folgt geändert
1. Nach § 11 Abs. 12 wird folgender Abs. 13 angefügt
„(13) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/1997 tritt mit 1. Jänner 1998 in
Kraft.“
2. In der Anlage B werden die Preisansätze der nachstehend angeführten Arzneimittel und Gefäße wie
folgt festgesetzt
3. In die Anlage B werden die nachstehend angeführten Arzneimittel aufgenommen
4. In der Anlage B entfallen die nachstehend angeführten Arzneimittel
5. In der Anlage B entfällt der Preisansatz des nachstehend angeführten Arzneimittels
6. In der Anlage B werden die nachstehend angeführten Arzneimittel ersetzt wie folgt