398_1992
AT
398. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 398. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Weiz errichtet.