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398_1992 AT

398. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 398. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Weiz errichtet.

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