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397_1998 AT

397. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Erklärung von Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 397. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Erklärung von Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 384/1996, wird verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom 4. Juli 1989 über die Erklärung von Eisenbahnen zu

Hochleistungsstrecken, BGBl. Nr. 370/1989, wird wie folgt geändert

1. Der Titel erhält folgenden Wortlaut

„Verordnung der Bundesregierung über die Erklärung von Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken

(1. Hochleistungsstrecken-Verordnung)“

2. Z 6 lautet

„6. Wien (einschließlich Terminal Inzersdorf)–Pottendorf–Wiener Neustadt;“

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