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397_1992 AT

397. Verordnung: Arzneimittel, die Fruktose, Sorbit oder Xylit enthalten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 397. Verordnung: Arzneimittel, die Fruktose, Sorbit oder Xylit enthalten

Auf Grund des § 5 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 748/1988, wird verordnet

§ 1. Wässrige Infusionslösungen, die ausschließlich 5% oder weniger Fruktose, Sorbit oder Xylit enthalten, sowie Elektrolytlösungen, die 5% oder weniger Fruktose, Sorbit oder Xylit enthalten, dürfen ab 1. Februar 1993 nicht in Verkehr gebracht werden.

§ 2. Kombinationspräparate zur Infusion, die Fruktose, Sorbit oder Xylit enthalten, dürfen ab 1. Juli 1993 nicht in Verkehr gebracht werden.

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