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397_1986 AT

397. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von wasserfreiem Aluminiumchlorid der Klasse 8, Rn. 2801, Ziffer 12

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 397. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von wasserfreiem Aluminiumchlorid der Klasse 8, Rn. 2801, Ziffer 12

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Minister für

Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem

Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die

Beförderung von wasserfreiem Aluminiumchlorid

der Klasse 8, Rn. 2801, Ziffer 12 Kundgemacht in BGBl. Nr. 108/1984 wurde mit Note

des Verkehrsministeriums des Vereinigten Königreiches

vom 23. April 1986 widerrufen. Nachdem

die Note am 2. Juni 1986 beim Bundesministerium

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr eingelangt

ist, tritt die gegenständliche Vereinbarung mit diesem

Datum außer Kraft.

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