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397_1977 AT

397. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 397. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane

Auf Grund des § 2 Abs. 1 und des § 5 des

Bundesgesetzes vom 21. Juni 1967, BGBl.

Nr. 220, betreffend die Übertragung der durch

Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung

und Grenzkontrolle auf Zollorgane in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 527/

1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

I. Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 22. November 1976, BGBl. Nr. 646,

wird wie folgt geändert

Z. 2 des § 2 hat zu lauten

„2. auf allen Flugplätzen, abgesehen von

a) den Flugplätzen Graz-Thalerhof, Innsbruck,

Linz-Hörsching, Schärding-Suben, Freistadt,

Reutte-Höfen und Lustenau-Rheinvorland,

b) der Allgemeinen Luftfahrt auf den Flugplätzen

Salzburg und Klagenfurt-Wörthersee,".

II. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1977

in Kraft.

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