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397_1976 AT

397. Bundesgesetz: Änderung des Gehaltsüberleitungsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 397. Bundesgesetz: Änderung des Gehaltsüberleitungsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Gehaltsüberleitungsgesetz vom 12. Dezember

1946, BGBl. Nr. 22/1947, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 143/1975,

wird wie folgt geändert

Der § 37 Abs. 4 hat zu lauten

„(4) Lehrer an zweisprachigen Schulen oder

Klassen sowie an Schulen oder Klassen mit einer

anderen als der deutschen Sprache als Unterrichtssprache

haben in allen Fällen die der Schulart

entsprechende Befähigung zur Erteilung des

Unterrichtes auch in der betreffenden Unterrichtssprache

nachzuweisen, sofern sie in dieser

Unterrichtssprache tatsächlich Unterricht zu erteilen

haben."

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September

1976 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist die Bundesregierung, in Angelegenheiten jedoch,

die nur den Wirkungsbereich eines Bundesministers

betreffen, dieser Bundesminister betraut.

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