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397_1971 AT

397. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Schweiz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 397. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Schweiz

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat die Schweiz

am 18. August 1971 ihre Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über das auf die Form

letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 382/

1971) mit dem in Art. 10 vorgesehenen Vorbehalt

hinterlegt.

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