397_1971
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397. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Schweiz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 397. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Schweiz
1971_397_0 397. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch die Schweiz
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Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien hat die Schweiz
am 18. August 1971 ihre Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 382/
1971) mit dem in Art. 10 vorgesehenen Vorbehalt
hinterlegt.