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397_1970 AT

397. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Gmünd in Niederösterreich und Weitra

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 397. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Gmünd in Niederösterreich und Weitra

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird

mit Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Gemeinde Großdietmanns scheidet

aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Gmünd in

Niederösterreich aus. Die Gemeinden Höhenberg

und Unterlembach scheiden aus dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Weitra aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der im Abs. 1 genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung

der Bundesregierung neu errichtete Gemeinde

Großdietmanns im politischen Bezirk Gmünd

wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes Gmünd

in Niederösterreich zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1971

in Kraft.

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