397. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Gmünd in Niederösterreich und Weitra
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung
des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird
mit Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung
verordnet
§ 1. (1) Die Gemeinde Großdietmanns scheidet
aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Gmünd in
Niederösterreich aus. Die Gemeinden Höhenberg
und Unterlembach scheiden aus dem Sprengel des
Bezirksgerichtes Weitra aus.
(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der im Abs. 1 genannten Gemeinden
mit Genehmigung der Niederösterreichischen
Landesregierung und mit Zustimmung
der Bundesregierung neu errichtete Gemeinde
Großdietmanns im politischen Bezirk Gmünd
wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes Gmünd
in Niederösterreich zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1971
in Kraft.