Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
395_2002 AT

395. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 395. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung

von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an

die Finanzämter und Zollämter, BGBl. Nr. 494/1991, wird wie folgt geändert

1. Der Titel lautet

„Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern

zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an den unabhängigen

Finanzsenat, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und

Zollämter“

2. § 1 lautet

„§ 1. Für Anbringen im Sinne des § 86a Abs. 1 erster Satz BAO, die in Abgaben-, Monopol- oder

Finanzstrafangelegenheiten an das Bundesministerium für Finanzen, an den unabhängigen Finanzsenat,

an eine Finanzlandesdirektion, an ein Finanzamt oder an ein Zollamt gerichtet werden, wird die Einreichung

unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zugelassen.“

3. Im § 2 wird die Wortfolge „Anmeldungen im Sinne des Zollgesetzes 1988“ ersetzt durch die Wortfolge

„Zollanmeldungen im Sinne des Zollkodex“.

4. Der bisherige Text des § 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Absatz 2 angefügt

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 395/2002 tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →