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395_1997 AT

395. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 395. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 766/1996, insbesondere dessen §§ 6 und 29, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über den Lehrplan für

Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe),

berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen

Lehranstalten, BGBl. Nr. 37/1989, wird wie folgt geändert

1. In der Überschrift der Verordnung entfällt die Wendung „Polytechnischen Lehrgängen,“.

2. Im § 1 entfällt die Wendung „Polytechnischen Lehrgänge,“.

3. Nach § 2 wird folgender § 3 angefügt

„§ 3. Die Überschrift der Verordnung, § 1 sowie die Überschrift und der erste Absatz der Anlage zur

Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 395/1997 treten mit Ablauf des Tages der

Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“

4. In der Anlage lautet die Überschrift

„LEHRPLAN FÜR LEIBESÜBUNGEN AB DER 9. SCHULSTUFE (AUSGENOMMEN DIE

POLYTECHNISCHE SCHULE)“

5. In der Anlage entfällt im ersten Absatz die Wendung „an Polytechnischen Lehrgängen,“.

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