395. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 766/1996, insbesondere dessen §§ 6 und 29, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über den Lehrplan für
Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe),
berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen
Lehranstalten, BGBl. Nr. 37/1989, wird wie folgt geändert
1. In der Überschrift der Verordnung entfällt die Wendung „Polytechnischen Lehrgängen,“.
2. Im § 1 entfällt die Wendung „Polytechnischen Lehrgänge,“.
3. Nach § 2 wird folgender § 3 angefügt
„§ 3. Die Überschrift der Verordnung, § 1 sowie die Überschrift und der erste Absatz der Anlage zur
Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 395/1997 treten mit Ablauf des Tages der
Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“
4. In der Anlage lautet die Überschrift
„LEHRPLAN FÜR LEIBESÜBUNGEN AB DER 9. SCHULSTUFE (AUSGENOMMEN DIE
POLYTECHNISCHE SCHULE)“
5. In der Anlage entfällt im ersten Absatz die Wendung „an Polytechnischen Lehrgängen,“.