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395_1996 AT

395. Kundmachung: Verlängerung des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Jute und Jute-Erzeugnisse und dessen Geltungsbereich

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 395. Kundmachung: Verlängerung des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Jute und Jute-Erzeugnisse und dessen Geltungsbereich

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Juterat auf seiner

vom 20. bis 22. April 1996 in Dhaka, Bangladesch, abgehaltenen 24. Tagung gemäß Art. 46 Abs. 2

des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Jute und Jute-Erzeugnisse (BGBl. Nr. 576/1993 idF

BGBl. Nr. 648/1995) beschlossen, das Übereinkommen bis 11. April 2000 zu verlängern.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Australien am 26. Jänner 1996 seinen

Rücktritt vom Übereinkommen gemäß dessen Art. 43 notifiziert.

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