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395_1989 AT

395. Verordnung: Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 395. Verordnung: Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung

Auf Grund des § 31 a des Schulunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 255/1989, wird verordnet

Die Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl.

Nr. 371/1974, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 439/1977, 413/1982 und 216/1984 wird

wie folgt geändert

Artikel I

§ 23 samt Überschrift lautet

„Verbesserung vorangegangener Leistungsbeurteilungen

durch den erfolgreichen Besuch des Polytechnischen

Lehrganges

§ 23. Die im Polytechnischen Lehrgang in den

Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und

Lebende Fremdsprache erreichte Beurteilungsstufe

(Note) der gleichen oder einer höheren Leistungsgruppe

gilt auch für die entsprechenden Pflichtgegenstände

einer allgemeinbildenden Pflichtschule

auf der 8. Schulstufe, wenn sich daraus eine Verbesserung

der Leistungsbeurteilung ergibt; dies ist

der Fall, wenn entweder eine höhere Leistungsgruppe

oder eine bessere Note erreicht wurde. Dies

gilt auch für die 4. Klasse der allgemeinbildenden

höheren Schule, sofern die bessere Note in der

ersten Leistungsgruppe erreicht wurde."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1989 in

Kraft.

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