395. Verordnung: Änderung der Leistungsbeurteilungsverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 31 a des Schulunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. Nr. 255/1989, wird verordnet
Die Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl.
Nr. 371/1974, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 439/1977, 413/1982 und 216/1984 wird
wie folgt geändert
Artikel I
§ 23 samt Überschrift lautet
„Verbesserung vorangegangener Leistungsbeurteilungen
durch den erfolgreichen Besuch des Polytechnischen
Lehrganges
§ 23. Die im Polytechnischen Lehrgang in den
Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und
Lebende Fremdsprache erreichte Beurteilungsstufe
(Note) der gleichen oder einer höheren Leistungsgruppe
gilt auch für die entsprechenden Pflichtgegenstände
einer allgemeinbildenden Pflichtschule
auf der 8. Schulstufe, wenn sich daraus eine Verbesserung
der Leistungsbeurteilung ergibt; dies ist
der Fall, wenn entweder eine höhere Leistungsgruppe
oder eine bessere Note erreicht wurde. Dies
gilt auch für die 4. Klasse der allgemeinbildenden
höheren Schule, sofern die bessere Note in der
ersten Leistungsgruppe erreicht wurde."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1989 in
Kraft.