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395_1982 AT

395. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 395. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 152 Seeleiten Straße von

km 8,9 (alt) bis km 9,613 (alt) wird, soweit er durch

die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und

verkehrsübergebenen mit Verordnung vom

5. Dezember 1972, BGBl. Nr. 484, bestimmten

Abschnitt („Alexenau") für den Durchzugsverkehr

entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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