394_1997
AT
394. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 394. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten
1997_394_2 394. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten
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Auf Grund des § 132 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 419/1996, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Forstlichen
Ausbildungsstätten, BGBl. Nr. 508/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 709/1996,
wird wie folgt geändert
1. § 5 Abs. 1 lautet
„(1) Ein Punkt der in dieser Verordnung festgesetzten Beiträge entspricht einem Betrag von
13,60 S.“
2. Der bisherige § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.
3. Als neuer Abs. 2 wird angefügt
„(2) § 5 Abs. 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 394/1997 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.“