Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
394_1997 AT

394. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 394. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten

Auf Grund des § 132 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 419/1996, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Forstlichen

Ausbildungsstätten, BGBl. Nr. 508/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 709/1996,

wird wie folgt geändert

1. § 5 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in dieser Verordnung festgesetzten Beiträge entspricht einem Betrag von

13,60 S.“

2. Der bisherige § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.

3. Als neuer Abs. 2 wird angefügt

„(2) § 5 Abs. 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 394/1997 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →