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394_1988 AT

394. Verordnung: Außerkraftsetzung einer Verordnung über die Verbindlicherklärung einer ÖNORM für Sicherheitsgürtel und Zubehör

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 394. Verordnung: Außerkraftsetzung einer Verordnung über die Verbindlicherklärung einer ÖNORM für Sicherheitsgürtel und Zubehör

Auf Grund des § 24 Abs. 1 des Arbeitnehmerschutzgesetzes,

BGBl. Nr. 234/1972, wird, soweit

es sich um der Gewerbeordnung 1973, BGBl.

Nr. 50/1974, unterliegende Betriebe handelt, im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten und, soweit es sich um

Betriebe handelt, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz,

BGBl. Nr. 100/1988, unterliegen, im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für soziale

Verwaltung vom 25. Juli 1973, BGBl. Nr. 502, über

die Verbindlicherklärung einer ÖNORM für

Sicherheitsgürtel und Zubehör tritt außer Kraft.

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