394_1988
AT
394. Verordnung: Außerkraftsetzung einer Verordnung über die Verbindlicherklärung einer ÖNORM für Sicherheitsgürtel und Zubehör
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 394. Verordnung: Außerkraftsetzung einer Verordnung über die Verbindlicherklärung einer ÖNORM für Sicherheitsgürtel und Zubehör
1988_394_0 394. Verordnung: Außerkraftsetzung einer Verordnung über die Verbindlicherklärung einer ÖNORM für Sicherheitsgürtel und Zubehör
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 24 Abs. 1 des Arbeitnehmerschutzgesetzes,
BGBl. Nr. 234/1972, wird, soweit
es sich um der Gewerbeordnung 1973, BGBl.
Nr. 50/1974, unterliegende Betriebe handelt, im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten und, soweit es sich um
Betriebe handelt, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz,
BGBl. Nr. 100/1988, unterliegen, im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für soziale
Verwaltung vom 25. Juli 1973, BGBl. Nr. 502, über
die Verbindlicherklärung einer ÖNORM für
Sicherheitsgürtel und Zubehör tritt außer Kraft.