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394_1979 AT

394. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 20 Wiener Gürtel Autobahn im Bereich der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 394. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 20 Wiener Gürtel Autobahn im Bereich der Stadt Wien

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/

1978 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 20

Wiener Gürtel Autobahn wird im Bereich der

Stadt Wien wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

im Bereich der Anschlußstelle Brigittenau mit

Zu- und Abfahrten an die B 10 Budapester

Straße (Handelskai), führt sodann über die

5. Donaubrücke zum Knoten Donaupark und

endet mit Zu- und Abfahrtsstraßen an die künftige

A 22 Donauufer Autobahn.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik sowie beim Magistrat der Stadt Wien

aufliegenden Planunterlagen (Obersichtsplan im

Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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