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394_1975 AT

394. Bundesgesetz: Strukturverbesserungsgesetznovelle 1975

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 394. Bundesgesetz: Strukturverbesserungsgesetznovelle 1975

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Strukturverbesserungsgesetz, BGBl. Nr. 69/

1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 417/1970 und 493/1972 wird in folgender

Weise geändert

Im § 1 Abs. 1 und 6, § 2, § 8 Abs. 1, § 9 und

im § 11 Abs. 1 tritt an die Stelle der Jahreszahl

„1975" die Jahreszahl „1977".

Artikel II

Im Bundesgesetz vom 16. Dezember 1972, mit

dem das Strukturverbesserungsgesetz und andere

Abgabengesetze geändert werden, BGBl. Nr. 493,

hat der Abs. 1 des Abschnittes E zu lauten

„(1) Die Bestimmungen des Abschnittes A

Z. 1, 3 und 4 sind auf Vorgänge anzuwenden,

die nach dem 31. Dezember 1972 und vor dem

1. Jänner 1978 bewirkt werden."

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister

für Bauten und Technik betraut.

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