394_1967
AT
394. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 394. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste
1967_394_0 394. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen haben Chile, Griechenland
und die Sowjetunion ihre Ratifikations- beziehungsweise
Beitrittsurkunden zur Erklärung
über die Anerkennung des Flaggenrechtes der
Staaten ohne Meeresküste (BGBl. Nr. 430/1924,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 430/1935) hinterlegt.
Ferner haben Malta und Rwanda erklärt, sich
auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an die
gegenständliche Erklärung gebunden zu erachten.