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393_1984 AT

393. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinde Kössen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 393. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinde Kössen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 172

Walchsee Straße wird im Bereich der Gemeinde

Kössen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 0,40, überbrückt in der Folge östlich der bestehenden

Trasse die Lofer und bindet bei km 0,60

wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Tiroler

Landesregierung sowie bei der Gemeinde

Kössen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr.

A-84/10-84 im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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