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393_1981 AT

393. Beschluß Nr. 1/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 393. Beschluß Nr. 1/1981 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND—EFTA

ASSOZIATION

FINEFTA/DJC 1/81

(In der 10. gemeinsamen Sitzung am 4. Juni

1981 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ARTIKELS 8 UND DER

BEILAGE 8 DES ANHANGS B DES ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Abs. 6 des AssoziierungsÜbereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 5/1981 Der Beschluß des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

Nr. 5/1981 ist unter BGBl. Nr. 392/

1981 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

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