Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
393_1972 AT

393. Kundmachung: Beitritt Swazilands zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 393. Kundmachung: Beitritt Swazilands zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist Swaziland dem Protokoll

über militärische Pflichten in gewissen Fällen von

doppelter Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 214/

1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich,

BGBl. Nr. 254/1969) am 18. September

1970 beigetreten.

Ferner haben Mauritius am 18. Juli 1969,

Zypern am 27. März 1970 und Fidschi am

12. Juni 1972 erklärt, sich auch nach Erlangung

ihrer Unabhängigkeit an das gegenständliche

Protokoll gebunden zu erachten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →