393_1972
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393. Kundmachung: Beitritt Swazilands zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 393. Kundmachung: Beitritt Swazilands zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
1972_393_0 393. Kundmachung: Beitritt Swazilands zum Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Swaziland dem Protokoll
über militärische Pflichten in gewissen Fällen von
doppelter Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 214/
1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich,
BGBl. Nr. 254/1969) am 18. September
1970 beigetreten.
Ferner haben Mauritius am 18. Juli 1969,
Zypern am 27. März 1970 und Fidschi am
12. Juni 1972 erklärt, sich auch nach Erlangung
ihrer Unabhängigkeit an das gegenständliche
Protokoll gebunden zu erachten.