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392_1987 AT

392. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 392. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in der Stadt Schwaz

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Schwaz

errichtet.

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