392_1986
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392. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 392. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen
1986_392_0 392. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr-
und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, BGBl.
Nr. 463/1974, wird wie folgt geändert
1. § 1 Abs. 1 lit. b entfällt.
2. § 1 Abs. 3 entfällt; § 1 Abs. 4 erhält die
Bezeichnung Abs. 3.
3. § 2 Abs. 4 lautet
„(4) Weiters gebührt zu den Beträgen nach
Abs. 2 und 3 ein Zuschlag von 75 vH des jeweiligen
Umsatzsteuersatzes, sofern die Remuneration der
Umsatzsteuer unterliegt."
Artikel II
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Oktober 1986
in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betraut.