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392_1986 AT

392. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 392. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr-

und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, BGBl.

Nr. 463/1974, wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 1 lit. b entfällt.

2. § 1 Abs. 3 entfällt; § 1 Abs. 4 erhält die

Bezeichnung Abs. 3.

3. § 2 Abs. 4 lautet

„(4) Weiters gebührt zu den Beträgen nach

Abs. 2 und 3 ein Zuschlag von 75 vH des jeweiligen

Umsatzsteuersatzes, sofern die Remuneration der

Umsatzsteuer unterliegt."

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Oktober 1986

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betraut.

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