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392_1971 AT

392. Verordnung: Nach dem Studienförderungsgesetz zu verwendende Formblätter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 392. Verordnung: Nach dem Studienförderungsgesetz zu verwendende Formblätter

Auf Grund der Bestimmungen der §§ 13

Abs. 4 und 26 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 421/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 330/1971 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Für Anträge und Nachweise nach dem Studienförderungsgesetz

sind nachstehende Formblätter

zu verwenden

a) Für den Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe

die Formulare nach dem

Muster der Anlagen 1 und 3;

b) für den Antrag um Gewährung eines Begabtenstipendiums

das Formular nach dem

Muster der Anlage 2;

c) für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit

Formulare nach dem Muster der Anlagen

4, 5 und 6.

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