392_1971
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392. Verordnung: Nach dem Studienförderungsgesetz zu verwendende Formblätter
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 392. Verordnung: Nach dem Studienförderungsgesetz zu verwendende Formblätter
1971_392_0 392. Verordnung: Nach dem Studienförderungsgesetz zu verwendende Formblätter
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Auf Grund der Bestimmungen der §§ 13
Abs. 4 und 26 des Studienförderungsgesetzes,
BGBl. Nr. 421/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 330/1971 wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
Für Anträge und Nachweise nach dem Studienförderungsgesetz
sind nachstehende Formblätter
zu verwenden
a) Für den Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe
die Formulare nach dem
Muster der Anlagen 1 und 3;
b) für den Antrag um Gewährung eines Begabtenstipendiums
das Formular nach dem
Muster der Anlage 2;
c) für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit
Formulare nach dem Muster der Anlagen
4, 5 und 6.