391. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 5 Abs. 3 und 24 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Studienförderung
für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 22/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. II Nr. 113/2002, wird wie folgt geändert
1. Dem § 3 wird folgender Abs. 8 angefügt
„(8) Die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 391/2003 treten
mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“
2. § 4 lautet
„§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2004 außer Kraft.“
3. In der Anlage wird in Z 2 (Kärntner Landeskonservatorium in Klagenfurt) nach dem Hauptstudiengang
„Instrumental- und Gesangspädagogik – Jazz und Popularmusik“ angefügt
4. In der Anlage wird in Z 7 (Konservatorium der Stadt Wien) nach dem Hauptstudiengang „Alte Musik“
angefügt