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391_2003 AT

391. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 391. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien

Auf Grund der §§ 5 Abs. 3 und 24 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Studienförderung

für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 22/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 113/2002, wird wie folgt geändert

1. Dem § 3 wird folgender Abs. 8 angefügt

„(8) Die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 391/2003 treten

mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“

2. § 4 lautet

„§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2004 außer Kraft.“

3. In der Anlage wird in Z 2 (Kärntner Landeskonservatorium in Klagenfurt) nach dem Hauptstudiengang

„Instrumental- und Gesangspädagogik – Jazz und Popularmusik“ angefügt

4. In der Anlage wird in Z 7 (Konservatorium der Stadt Wien) nach dem Hauptstudiengang „Alte Musik“

angefügt

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