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391_1996 AT

391. Verordnung: Eintrittstellen-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 391. Verordnung: Eintrittstellen-Verordnung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem

Bundesminister für Verkehr, Wissenschaft und Kunst verordnet

Die zugelassenen Eintrittstellen für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen

Gegenständen mit Herkunft aus Drittländern sind im Anhang angeführt.

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