391_1996
AT
391. Verordnung: Eintrittstellen-Verordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 391. Verordnung: Eintrittstellen-Verordnung
Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem
Bundesminister für Verkehr, Wissenschaft und Kunst verordnet
Die zugelassenen Eintrittstellen für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen
Gegenständen mit Herkunft aus Drittländern sind im Anhang angeführt.