391_1990
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391. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 391. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur
1990_391_0 391. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Artikel I
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung
im Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur,
Verordnung BGBl. Nr. 604/1974, wird wie folgt
geändert
§ 5 lautet
„Zusatzprüfung
§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung
im Lehrberuf Galvaniseur kann bis zum
1. Dezember 1995 eine Zusatzprüfung im Lehrberuf
Metallschleifer und Galvaniseur abgelegt werden.
Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' im Umfange
des § 2 Abs. 2 lit. a und ,Fachgespräch' zu umfassen.
Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6
Abs. 1"
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.