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391_1990 AT

391. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 391. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung

im Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur,

Verordnung BGBl. Nr. 604/1974, wird wie folgt

geändert

§ 5 lautet

„Zusatzprüfung

§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung

im Lehrberuf Galvaniseur kann bis zum

1. Dezember 1995 eine Zusatzprüfung im Lehrberuf

Metallschleifer und Galvaniseur abgelegt werden.

Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' im Umfange

des § 2 Abs. 2 lit. a und ,Fachgespräch' zu umfassen.

Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6

Abs. 1"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.

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