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391_1972 AT

391. Verordnung: Einbeziehung der Betriebe des Steinhauergewerbes in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 391. Verordnung: Einbeziehung der Betriebe des Steinhauergewerbes in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Bauarbeiter-

Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957, BGBl.

Nr. 129, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 4/1971 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie verordnet

§ 1. Die Betriebe des Steinhauergewerbes werden

in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-

Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 einbezogen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November

1972 in Kraft.

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