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390_2001 AT

390. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Wachebeamten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 390. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Wachebeamten

Auf Grund des § 20 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2001 wird mit Zustimmung der Bundesministerin für öffentliche

Leistung und Sport verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 17. April 1973 über die Festsetzung einer

pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Wachebeamten, BGBl. Nr. 210/1973, zuletzt geändert

durch die Verordnung BGBl. Nr. 580/1994, wird wie folgt geändert

1. In § 2 Z 1 wird die Betragsangabe „260 S“ durch die Betragsangabe „18,9 €“ ersetzt.

2. In § 2 Z 2 wird die Betragsangabe „290 S“ durch die Betragsangabe „21,1 €“ ersetzt.

3. In § 2 Z 3 wird die Betragsangabe „175 S“ durch die Betragsangabe „12,8 €“ ersetzt.

4. In § 2 Z 4 wird die Betragsangabe „120 S“ durch die Betragsangabe „8,8 €“ ersetzt.

5. Der bisherige § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, und es wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 390/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

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