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390_1990 AT

390. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Drechsler

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 390. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Drechsler

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung

im Lehrberuf Drechsler, Verordnung BGBl.

Nr. 72/1977, wird wie folgt geändert

§ 5 lautet

„Zusatzprüfung

§ 5. (1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung

im Lehrberuf Tischler kann eine

Zusatzprüfung im Lehrberuf Drechsler abgelegt

werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und,

Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung

gelten § 2, § 4 und § 6 Abs. 1.

(2) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung

im Lehrberuf Kunststoffverarbeiter kann

bis zum Ablauf des 31. Dezember 1995 eine

Zusatzprüfung im Lehrberuf Drechsler abgelegt

werden. Diese hat den Gegenstand ,Prüfarbeit' zu

umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2 Abs. 1

bis 3 und 7, § 4 und § 6 Abs. 1"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.

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