390_1974
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390. Kundmachung: Beitritt Dahomeys zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 390. Kundmachung: Beitritt Dahomeys zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1974_390_0 390. Kundmachung: Beitritt Dahomeys zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Dahomey mit Wirksamkeit
vom 14. August 1974 Vertragsstaat des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche (BGBl.
Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 212/1973).