38. Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG wird verfassungsmäßig
genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung
und das Land Kärnten, vertreten durch
den Landeshauptmann — im folgenden kurz
Vertragsparteien genannt — sind übereingekommen,
gemäß Art. 15 a B-VG nachstehende Vereinbarung
zu schließen
Artikel I
Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen
abgestimmten Entwicklung des Landes
Kärnten und zur Umstrukturierung der
Wirtschaft im Land sowie zur Sicherung und
Schaffung von Dauerarbeitsplätzen verpflichten
sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten,
in den Anlagen 1 bis 8 näher umschriebenen
Vorhaben zu verwirklichen
1. Ausbau der Autobahnen;
2. Bau des Plöckentunnels;
3. Beteiligung des Bundes und des Landes
Kärnten an einer Kärntner Bergbahnen-
und Bergstraßengesellschaft m.b.H.; Förderung
des Fremdenverkehrs;
4. Beteiligung des Bundes und des Landes
Kärnten an einer Kärntner Betriebsansiedlungs-
und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.;
5. Bau des Großverschiebebahnhofs Villach-Süd;
6. Realisierung von Bundeshochbauten;
7. Koordinierung raumrelevamter Maßnahmen;
8. Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung.
Artikel II
Soweit zur Verwirklichung der in den Anlagen
1 bis 8 beabsichtigten Maßnahmen privatrechtliche
Verträge zwischen den Vertragsparteien
erforderlich sind, wird der Abschluß dieser
Verträge unverzüglich vorbereitet werden.
Artikel III
Diese Vereinbarung tritt nach Ablauf des
Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt
die Mitteilungen der beiden Vertragsparteien,
daß die nach der Bundesverfassung bzw. nach der
Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen
für das Inkrafttreten erfüllt sind, vorliegen.
Artikel IV
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften
ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim
Bundeskanzleramt und beim Amt der Kärntner
Landesregierung hinterlegt.
Geschehen in Wien, am 11. September 1979
Für den Bund gemäß Beschluß der Bundesregierung
Der Bundeskanzler
KREISKY e. h.
Für das Land Kärnten
Der Landeshauptmann
WAGNER e. h.
Anlage 1
AUSBAU DER AUTOBAHNEN
Zielsetzung
Für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Landes Kärnten ist der beschleunigte Ausbau der
Südautobahn zur Schaffung einer besseren Straßenverbindung mit der Bundeshauptstadt als Wirt-
schafts- und Behördenzentrum Österreichs von vordringlicher Bedeutung. Darüber hinaus bedarf
es zur Milderung der Auswirkung der Randlage Kärntens in nächster Zeit unbedingt eines leistungsfähigen
Anschlusses an das italienische Autobahnnetz und nach Fertigstellung des Karawankenstraßentunnels
auch an das jugoslawische Straßennetz. Weiters kommt dem Zusammenschluß der Tauern
Autobahn und der Süd Autobahn besondere Dringlichkeit zu.
Maßnahmen
Der Bund verpflichtet sich, zusätzlich zu dem derzeit im Schnitt für Kärnten jährlich für den
Autobahnbau bereitgestellten Betrag in den Jahren 1980 bis 1983 weitere Mittel von höchstens
400 Mill. S jährlich zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Mittel sollen für den raschen Ausbau
der Süd Autobahn A 2 im Abschnitt Villach/Süd bis Staatsgrenze gegen Italien einschließlich des Abschnittes
Zauchen—Untere Fellach (Nordumfahrung Villach) im Zuge der A 10 und für den Abschnitt
Oberes Lavanttal (Twimberg) über Wolfsberg bis St. Andrä verwendet werden.
Die Zuweisung erfolgt unter der Voraussetzung, daß für diese Abschnitte baureife Projekte
vorliegen und alle Behördenverfahren abgeschlossen sind, in der Höhe des tatsächlichen Bedarfes
für die genannten Streckenabschnitte.
Anlage 2
BAU DES PLÖCKENTUNNELS
Zielsetzung
Schaffung einer weiteren leistungsfähigen und wintersicheren Straßenverbindung mit dem oberitalienischen
Raum und Adaptierung der entsprechenden Anschlußverbindungen im Gail- und
Drautal.
Maßnahmen
Sollte ein Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien über die
Errichtung und Finanzierung des Plöckenstraßentunnels zustande kommen, so wird der Bund den
Ausbau der B 110 Plöckenpaß-Bundesstraße im angrenzenden Bereich den Verkehrsbedürfnissen
entsprechend vorsehen.
Anlage 3
BETEILIGUNG DES BUNDES UND DES LANDES KÄRNTEN AN EINER KÄRNTNER BERGBAHNEN-
UND BERGSTRASSENGESELLSCHAFT m.b.H.;
FÖRDERUNG DES FREMDENVERKEHRS
Zielsetzung
Weiterer gezielter Ausbau der für den Sommer- und Winterfremdenverkehr geeigneten Fremdenverkehrsgebiete
durch Erschließung entsprechender Berggebiete und Forcierung einer möglichst
weitgespannten zweisaisonalen Fremdenverkehrswirtschaft.
Maßnahmen
Umwandlung der Kärntner Bergbahnen AG in eine Kärntner Bergbahnen- und Bergstraßengesellschaft
m.b.H., unter Verpflichtung des Bundes, in diese Gesellschaft in der Weise einzutreten,
daß er mit 50% beteiligt ist, und hiefür einen Betrag von 100 Mill. S aufwendet. Danach soll zur
Erfüllung des Gesellschaftszweckes eine Kapitalaufstockung um 100 Mill. S erfolgen, wovon der
Bund abermals 50% übernimmt. Zur Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschaft soll ein
Syndikatsvertrag abgeschlossen werden, der die besonderen Interessen des Landes Kärnten berücksichtigt.
Neben diesen besonderen Förderungen Kärntens durch die Gründung und die Führung der
obgenannten Gesellschaft werden alle Fremdenverkehrsförderungsmaßnahmen des Bundes im Bereiche
des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie bzw. der BÜRGES auch für
Kärnten im Rahmen der bestehenden Kredite des langfristigen Fremdenverkehrsförderungsprogrammes
fortgesetzt.
Anlage 4
BETEILIGUNG DES BUNDES UND DES LANDES KÄRNTEN AN EINER BETRIEBSANSIEDLUNGS-
UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT m.b.H.
Zielsetzung
Durch die wirtschaftliche, kulturelle und ethnische Randlage Kärntens ergeben sich in allen
Landesbereichen gegenüber den innerösterreichischen Zentralräumen erhebliche Nachteile, die in erster
Linie durch eine Stärkung der Wirtschaftskraft und durch die Schaffung zusätzlicher Industrie- und
Gewerbebetriebe gemildert werden sollten. Dabei gilt es insbesondere, das überdimensionierte Baugewerbe
zugunsten anderer Wirtschaftszweige umzustrukturieren und damit auch die saisonalen
Schwankungen am Arbeitsmarkt auszugleichen.
Maßnahmen
Gründung einer Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., an der Bund und
Land je zur Hälfte beteiligt sind. Das Gesellschaftskapital soll 200 Mill. S betragen. Zur Regelung
des Innenverhältnisses der Gesellschaft soll ein Syndikatsvertrag abgeschlossen werden, der insbesondere
die paritätische Vertretung der Gesellschafter im Aufsichtsrat vorzusehen hat.
Zweck der Gesellschaft soll insbesondere sein
a) Förderung der Niederlassung neuer industrieller und gewerblicher Betriebe. In Betracht zu
ziehen sind alle geeigneten Projekte Kärntens, soweit es sich nicht um solche des Fremdenverkehrs
handelt und soweit ihre Größe nicht ein angemessenes Verhältnis zu den finanziellen
Möglichkeiten der Gesellschaft übersteigt;
b) Verbesserung der Gewerbestruktur durch Umschichtung aus der Bauwirtschaft in andere
Bereiche.
Anlage 5
BAU DES GROSSVERSCHIEBEBAHNHOFES VILLACH-SÜD
Zielsetzung
Das Projekt „Großverschiebebahnhof Villach-Süd" stellt einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung
der Auftragslage der heimischen Wirtschaft dar, darüber hinaus jedoch, und dies vor
allem, soll es für die Österreichischen Bundesbahnen und für das Land Kärnten die Verkehrsleistungen
der Eisenbahnen verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zur volkswirtschaftlich wünschenswerten
Verlagerung des Transportaufkommens von der Straße auf die Schiene leisten. In den
Investitionsplänen der Österreichischen Bundesbahnen ist unter Bedachtnahme auf die technisch
bedingten Termine die Fertigstellung dieses Vorhabens in einem Zeitraum von neun Jahren vorgesehen.
Maßnahmen
Der Bund wird durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel dafür sorgen, daß die Österreichischen
Bundesbahnen die Zielsetzung einhalten können. Das Land Kärnten wird den Österreichischen
Bundesbahnen hiebei Hilfestellung geben, indem es die Infrastruktur des Großverschiebebahnhofes
Villach-Süd, insbesondere Firmenansiedlungen, fördert, sowie die Errichtung von An-
schlußbahnen und den mehrgleisigen Ausbau der von Villach zur österreichischen Staatsgrenze
führenden Bahnstrecken begünstigt und sich im Zusammenwirken mit den Gemeinden um eine
reibungslose und finanziell maßvolle Durchführung des Projektes bemüht.
Anlage 6
REALISIERUNG VON BUNDESHOCHBAUTEN
Zielsetzung
Verbesserung der Unterbringung von Bundesschulen und Bundesdienststellen.
Erhaltung eines hohen Beschäftigungsniveaus in Kärnten.
Maßnahmen
Sicherung der Finanzierung und Inangriffnahme folgender Bundeshochbauten in den nächsten
Jahren
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Klagenfurt;
Arbeitsamts- und Gendarmerieamtsgebäude Spittal/Drau;
Höhere Technische Bundeslehranstalt in Klagenfurt;
Neubau der zweiten Handelsakademie in Klagenfurt;
Errichtung eines Zollamtsgebäudes in Klagenfurt;
Zollamt Villach und Zentralbauhof für die Sektion Wildbach- und Lawinenverbauung;
Bau der forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach;
Bundesoberstufenrealgymnasium Hermagor.
Anlage 7
KOORDINIERUNG RAUMRELEVANTER MASSNAHMEN
Zielsetzung
Gemeinsame Vorbereitung und Koordinierung raumrelevanter Maßnahmen des Bundes und
des Landes Kärnten im Bereich des Landes Kärnten.
Maßnahmen
Einrichtung eines ständigen Kontaktgremiums der Vertragsparteien mit der Aufgabe, heranstehende
Maßnahmen des Bundes und des Landes Kärnten aufeinander abzustimmen und dabei ihre
Vereinbarkeit mit den Bundes- und Landesinteressen und den jeweiligen Zielsetzungen des Österreichischen
Raumordnungskonzeptes zu überprüfen.
Anlage 8
MASSNAHMEN ZUR ARBEITSMARKTFÖRDERUNG
Zielsetzung
Der Einsatz von Mitteln der Arbeitsmarktförderung soll zur Bereitstellung ausreichender Beschäftigungsmöglichkeiten
in Kärnten beitragen.
Maßnahmen
Der Bund setzt seine bisherige, an den besonderen Arbeitsmarktproblemen Kärntens orientierte
Förderungspolitik fort.
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. III mit Ablauf des 21. Dezember 1979 in Kraft.