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38_1980 AT

38. Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 38. Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG wird verfassungsmäßig

genehmigt.

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung

und das Land Kärnten, vertreten durch

den Landeshauptmann — im folgenden kurz

Vertragsparteien genannt — sind übereingekommen,

gemäß Art. 15 a B-VG nachstehende Vereinbarung

zu schließen

Artikel I

Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen

abgestimmten Entwicklung des Landes

Kärnten und zur Umstrukturierung der

Wirtschaft im Land sowie zur Sicherung und

Schaffung von Dauerarbeitsplätzen verpflichten

sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten,

in den Anlagen 1 bis 8 näher umschriebenen

Vorhaben zu verwirklichen

1. Ausbau der Autobahnen;

2. Bau des Plöckentunnels;

3. Beteiligung des Bundes und des Landes

Kärnten an einer Kärntner Bergbahnen-

und Bergstraßengesellschaft m.b.H.; Förderung

des Fremdenverkehrs;

4. Beteiligung des Bundes und des Landes

Kärnten an einer Kärntner Betriebsansiedlungs-

und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.;

5. Bau des Großverschiebebahnhofs Villach-Süd;

6. Realisierung von Bundeshochbauten;

7. Koordinierung raumrelevamter Maßnahmen;

8. Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung.

Artikel II

Soweit zur Verwirklichung der in den Anlagen

1 bis 8 beabsichtigten Maßnahmen privatrechtliche

Verträge zwischen den Vertragsparteien

erforderlich sind, wird der Abschluß dieser

Verträge unverzüglich vorbereitet werden.

Artikel III

Diese Vereinbarung tritt nach Ablauf des

Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt

die Mitteilungen der beiden Vertragsparteien,

daß die nach der Bundesverfassung bzw. nach der

Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen

für das Inkrafttreten erfüllt sind, vorliegen.

Artikel IV

Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften

ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim

Bundeskanzleramt und beim Amt der Kärntner

Landesregierung hinterlegt.

Geschehen in Wien, am 11. September 1979

Für den Bund gemäß Beschluß der Bundesregierung

Der Bundeskanzler

KREISKY e. h.

Für das Land Kärnten

Der Landeshauptmann

WAGNER e. h.

Anlage 1

AUSBAU DER AUTOBAHNEN

Zielsetzung

Für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Landes Kärnten ist der beschleunigte Ausbau der

Südautobahn zur Schaffung einer besseren Straßenverbindung mit der Bundeshauptstadt als Wirt-

schafts- und Behördenzentrum Österreichs von vordringlicher Bedeutung. Darüber hinaus bedarf

es zur Milderung der Auswirkung der Randlage Kärntens in nächster Zeit unbedingt eines leistungsfähigen

Anschlusses an das italienische Autobahnnetz und nach Fertigstellung des Karawankenstraßentunnels

auch an das jugoslawische Straßennetz. Weiters kommt dem Zusammenschluß der Tauern

Autobahn und der Süd Autobahn besondere Dringlichkeit zu.

Maßnahmen

Der Bund verpflichtet sich, zusätzlich zu dem derzeit im Schnitt für Kärnten jährlich für den

Autobahnbau bereitgestellten Betrag in den Jahren 1980 bis 1983 weitere Mittel von höchstens

400 Mill. S jährlich zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Mittel sollen für den raschen Ausbau

der Süd Autobahn A 2 im Abschnitt Villach/Süd bis Staatsgrenze gegen Italien einschließlich des Abschnittes

Zauchen—Untere Fellach (Nordumfahrung Villach) im Zuge der A 10 und für den Abschnitt

Oberes Lavanttal (Twimberg) über Wolfsberg bis St. Andrä verwendet werden.

Die Zuweisung erfolgt unter der Voraussetzung, daß für diese Abschnitte baureife Projekte

vorliegen und alle Behördenverfahren abgeschlossen sind, in der Höhe des tatsächlichen Bedarfes

für die genannten Streckenabschnitte.

Anlage 2

BAU DES PLÖCKENTUNNELS

Zielsetzung

Schaffung einer weiteren leistungsfähigen und wintersicheren Straßenverbindung mit dem oberitalienischen

Raum und Adaptierung der entsprechenden Anschlußverbindungen im Gail- und

Drautal.

Maßnahmen

Sollte ein Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien über die

Errichtung und Finanzierung des Plöckenstraßentunnels zustande kommen, so wird der Bund den

Ausbau der B 110 Plöckenpaß-Bundesstraße im angrenzenden Bereich den Verkehrsbedürfnissen

entsprechend vorsehen.

Anlage 3

BETEILIGUNG DES BUNDES UND DES LANDES KÄRNTEN AN EINER KÄRNTNER BERGBAHNEN-

UND BERGSTRASSENGESELLSCHAFT m.b.H.;

FÖRDERUNG DES FREMDENVERKEHRS

Zielsetzung

Weiterer gezielter Ausbau der für den Sommer- und Winterfremdenverkehr geeigneten Fremdenverkehrsgebiete

durch Erschließung entsprechender Berggebiete und Forcierung einer möglichst

weitgespannten zweisaisonalen Fremdenverkehrswirtschaft.

Maßnahmen

Umwandlung der Kärntner Bergbahnen AG in eine Kärntner Bergbahnen- und Bergstraßengesellschaft

m.b.H., unter Verpflichtung des Bundes, in diese Gesellschaft in der Weise einzutreten,

daß er mit 50% beteiligt ist, und hiefür einen Betrag von 100 Mill. S aufwendet. Danach soll zur

Erfüllung des Gesellschaftszweckes eine Kapitalaufstockung um 100 Mill. S erfolgen, wovon der

Bund abermals 50% übernimmt. Zur Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschaft soll ein

Syndikatsvertrag abgeschlossen werden, der die besonderen Interessen des Landes Kärnten berücksichtigt.

Neben diesen besonderen Förderungen Kärntens durch die Gründung und die Führung der

obgenannten Gesellschaft werden alle Fremdenverkehrsförderungsmaßnahmen des Bundes im Bereiche

des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie bzw. der BÜRGES auch für

Kärnten im Rahmen der bestehenden Kredite des langfristigen Fremdenverkehrsförderungsprogrammes

fortgesetzt.

Anlage 4

BETEILIGUNG DES BUNDES UND DES LANDES KÄRNTEN AN EINER BETRIEBSANSIEDLUNGS-

UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT m.b.H.

Zielsetzung

Durch die wirtschaftliche, kulturelle und ethnische Randlage Kärntens ergeben sich in allen

Landesbereichen gegenüber den innerösterreichischen Zentralräumen erhebliche Nachteile, die in erster

Linie durch eine Stärkung der Wirtschaftskraft und durch die Schaffung zusätzlicher Industrie- und

Gewerbebetriebe gemildert werden sollten. Dabei gilt es insbesondere, das überdimensionierte Baugewerbe

zugunsten anderer Wirtschaftszweige umzustrukturieren und damit auch die saisonalen

Schwankungen am Arbeitsmarkt auszugleichen.

Maßnahmen

Gründung einer Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., an der Bund und

Land je zur Hälfte beteiligt sind. Das Gesellschaftskapital soll 200 Mill. S betragen. Zur Regelung

des Innenverhältnisses der Gesellschaft soll ein Syndikatsvertrag abgeschlossen werden, der insbesondere

die paritätische Vertretung der Gesellschafter im Aufsichtsrat vorzusehen hat.

Zweck der Gesellschaft soll insbesondere sein

a) Förderung der Niederlassung neuer industrieller und gewerblicher Betriebe. In Betracht zu

ziehen sind alle geeigneten Projekte Kärntens, soweit es sich nicht um solche des Fremdenverkehrs

handelt und soweit ihre Größe nicht ein angemessenes Verhältnis zu den finanziellen

Möglichkeiten der Gesellschaft übersteigt;

b) Verbesserung der Gewerbestruktur durch Umschichtung aus der Bauwirtschaft in andere

Bereiche.

Anlage 5

BAU DES GROSSVERSCHIEBEBAHNHOFES VILLACH-SÜD

Zielsetzung

Das Projekt „Großverschiebebahnhof Villach-Süd" stellt einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung

der Auftragslage der heimischen Wirtschaft dar, darüber hinaus jedoch, und dies vor

allem, soll es für die Österreichischen Bundesbahnen und für das Land Kärnten die Verkehrsleistungen

der Eisenbahnen verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zur volkswirtschaftlich wünschenswerten

Verlagerung des Transportaufkommens von der Straße auf die Schiene leisten. In den

Investitionsplänen der Österreichischen Bundesbahnen ist unter Bedachtnahme auf die technisch

bedingten Termine die Fertigstellung dieses Vorhabens in einem Zeitraum von neun Jahren vorgesehen.

Maßnahmen

Der Bund wird durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel dafür sorgen, daß die Österreichischen

Bundesbahnen die Zielsetzung einhalten können. Das Land Kärnten wird den Österreichischen

Bundesbahnen hiebei Hilfestellung geben, indem es die Infrastruktur des Großverschiebebahnhofes

Villach-Süd, insbesondere Firmenansiedlungen, fördert, sowie die Errichtung von An-

schlußbahnen und den mehrgleisigen Ausbau der von Villach zur österreichischen Staatsgrenze

führenden Bahnstrecken begünstigt und sich im Zusammenwirken mit den Gemeinden um eine

reibungslose und finanziell maßvolle Durchführung des Projektes bemüht.

Anlage 6

REALISIERUNG VON BUNDESHOCHBAUTEN

Zielsetzung

Verbesserung der Unterbringung von Bundesschulen und Bundesdienststellen.

Erhaltung eines hohen Beschäftigungsniveaus in Kärnten.

Maßnahmen

Sicherung der Finanzierung und Inangriffnahme folgender Bundeshochbauten in den nächsten

Jahren

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe in Klagenfurt;

Arbeitsamts- und Gendarmerieamtsgebäude Spittal/Drau;

Höhere Technische Bundeslehranstalt in Klagenfurt;

Neubau der zweiten Handelsakademie in Klagenfurt;

Errichtung eines Zollamtsgebäudes in Klagenfurt;

Zollamt Villach und Zentralbauhof für die Sektion Wildbach- und Lawinenverbauung;

Bau der forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach;

Bundesoberstufenrealgymnasium Hermagor.

Anlage 7

KOORDINIERUNG RAUMRELEVANTER MASSNAHMEN

Zielsetzung

Gemeinsame Vorbereitung und Koordinierung raumrelevanter Maßnahmen des Bundes und

des Landes Kärnten im Bereich des Landes Kärnten.

Maßnahmen

Einrichtung eines ständigen Kontaktgremiums der Vertragsparteien mit der Aufgabe, heranstehende

Maßnahmen des Bundes und des Landes Kärnten aufeinander abzustimmen und dabei ihre

Vereinbarkeit mit den Bundes- und Landesinteressen und den jeweiligen Zielsetzungen des Österreichischen

Raumordnungskonzeptes zu überprüfen.

Anlage 8

MASSNAHMEN ZUR ARBEITSMARKTFÖRDERUNG

Zielsetzung

Der Einsatz von Mitteln der Arbeitsmarktförderung soll zur Bereitstellung ausreichender Beschäftigungsmöglichkeiten

in Kärnten beitragen.

Maßnahmen

Der Bund setzt seine bisherige, an den besonderen Arbeitsmarktproblemen Kärntens orientierte

Förderungspolitik fort.

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. III mit Ablauf des 21. Dezember 1979 in Kraft.

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