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38_1971 AT

38. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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BGBlPdf 38. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 9/70

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

Nr. 9/1970

(In der 34. gemeinsamen Sitzung am 3. Dezember

1970 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ARTIKELS 20 DES

ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 15/1970 Der Beschluß Nr. 15/1970 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl.

Nr. 37/1971 verlautbart ist auch

für Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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