38_1971
AT
38. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 38. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1971_38_0 38. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
Originalquelle öffnen
(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 9/70
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES
Nr. 9/1970
(In der 34. gemeinsamen Sitzung am 3. Dezember
1970 gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ARTIKELS 20 DES
ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 15/1970 Der Beschluß Nr. 15/1970 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl.
Nr. 37/1971 verlautbart ist auch
für Finnland bindend und auf die Beziehungen
zwischen Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.