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38_1964 AT

38. Kundmachung: Beitritt Schwedens zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 38. Kundmachung: Beitritt Schwedens zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

Nach einer Mitteilung des Generaldirektors

der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation

der Vereinten Nationen (FAO) ist seit

der Kundmachung BGBl. Nr. 128/1961 Schweden

der Satzung der Europäischen Kommission

zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche,

BGBl. Nr. 197/1957, beigetreten.

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