38_1964
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38. Kundmachung: Beitritt Schwedens zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 38. Kundmachung: Beitritt Schwedens zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
1964_38_0 38. Kundmachung: Beitritt Schwedens zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
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Nach einer Mitteilung des Generaldirektors
der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
der Vereinten Nationen (FAO) ist seit
der Kundmachung BGBl. Nr. 128/1961 Schweden
der Satzung der Europäischen Kommission
zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche,
BGBl. Nr. 197/1957, beigetreten.