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38_1962 AT

38. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 38. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

§ 1. Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt

wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1962

eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in

Klagenfurt errichtet.

§ 2. Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg

wird der Amtssitz der Notarstelle Matzen nach

Gänserndorf verlegt.

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