38_1962
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38. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 38. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.
1962_38_0 38. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.
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Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom
25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
§ 1. Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt
wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1962
eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in
Klagenfurt errichtet.
§ 2. Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg
wird der Amtssitz der Notarstelle Matzen nach
Gänserndorf verlegt.