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38_1948 AT

38. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Republik Italien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 38. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen der Republik Italien.

Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947, B. G. Bl.

Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des Markenschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947,

B. G. Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß die

Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des Patent-

ÜG. und des § 10, Abs. (1), des Marken-ÜG.

zu Gunsten der Staatsangehörigen der Republik

Italien verlängert sind.

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