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38_1946 AT

38. Verordnung: 2. Preisregelungsverordnungs-Novelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 38. Verordnung: 2. Preisregelungsverordnungs-Novelle.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 17. Juli

1945, St. G. Bl. Nr. 89, mit dem grundsätzliche

Bestimmungen über die Preisregelung erlassen

werden (Preisregelungsgesetz — PrRG.), wird

im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern

verordnet

I.

§ 2, Punkt 1, 4. Abs., der Preisregelungsverordnung

vom 8. August 1945, St. G. Bl. Nr. 119,

erhält folgende Fassung

„die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen,

die Beförderung von Personen und

Gütern auf Straßenbahnen, staatlichen Kraftfahrlinien

und jenen privaten Kraftfahrlinien, für

deren Genehmigung oder Konzessionserteilung

das Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel

und Verkehr — Amt für Straßenverkehr — zuständig

ist;".

II.

§ 3, Abs. (1), lit. b, Punkt 2, der Preisregelungsverordnung

hat zu lauten

„2. Strafen nach § 4 des Preisregelungsgesetzes

vom 17. Juli 1945, St. G. Bl. Nr. 89, zu verhängen."

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