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389_1999 AT

389. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 389. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Berufsschulen,

BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 352/1998, wird wie folgt

geändert

1. Im § 1 Z 1 wird folgende Zeile angefügt

„Tiefbauer: Anlage A/1/15“

2. Im § 1 Z 3 wird folgende Zeile angefügt

„Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Abfall, -Abwasser: Anlage A/3/10“

3. Im § 1 Z 4 wird folgende Zeile angefügt

„EDV-Techniker: Anlage A/4/9“

4. Im § 1 Z 6 wird folgende Zeile angefügt

„Systemgastronomiefachmann: Anlage A/6/10“

5. Im § 1 Z 8 wird folgende Zeile angefügt

„Medienfachmann-Mediendesign, -Medientechnik: Anlage A/8/10“

6. § 1 Z 9 lautet

„9. für die Lehrberufe der Bereiche Handel und Verkehr, und zwar für

Einzelhandelskaufmann, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1

Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2

Bürokaufmann, Industriekaufmann, Verwaltungsassistent,

Immobilienkaufmann, Kanzleiassistent-Notariat, -Rechtsanwaltskanzlei: Anlage A/9/3

Bankkaufmann: Anlage A/9/4

Buchhändler, Musikalienhändler: Anlage A/9/5

Drogist: Anlage A/9/6

Fotokaufmann: Anlage A/9/7

Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent: Anlage A/9/8

Reisebüroassistent: Anlage A/9/9

Speditionskaufmann: Anlage A/9/10

Binnenschiffer: Anlage A/9/11

Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12

Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13

EDV-Kaufmann: Anlage A/9/14

Gartencenterkaufmann: Anlage A/9/15“

7. Im § 1 Z 14 wird die Zeile

„Modelltischler (Formentischler): Anlage A/14/2“

durch die Zeile

„Modellbauer: Anlage A/14/2“

ersetzt.

8. Im § 1 Z 15 wird die Zeile

„Landmaschinenmechaniker: Anlage A/15/4“

durch die Zeile

„Landmaschinentechniker: Anlage A/15/4“

ersetzt.

9. § 1 Z 17 lautet

„17. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schlosserberufe), und zwar für

Betriebsschlosser, Maschinenschlosser, Schlosser: Anlage A/17/1

Bauschlosser, Stahlbauschlosser: Anlage A/17/2

Formenbauer: Anlage A/17/3

Dreher, Werkzeugmaschineur: Anlage A/17/4

Werkzeugmacher: Anlage A/17/5

Hüttenwerkschlosser: Anlage A/17/6

Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer: Anlage A/17/7

Schiffbauer: Anlage A/17/8

Skierzeuger: Anlage A/17/9

Universalschweißer: Anlage A/17/10

Sonnenschutztechniker: Anlage A/17/11“

10. Im § 1 Z 19 wird folgende Zeile angefügt

„Vermessungstechniker: Anlage A/19/3“

11. Im § 3 Abs. 8 entfällt der letzte Satz.

12. § 3 Abs. 9 entfällt.

13. Im § 4 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt

„(1a) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die

in den nachstehenden Absätzen vorgesehenen Inkrafttretenstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben,

soweit dies aus organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen

Gründen) erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches

Verschieben des Außerkrafttretens von Anlagen gemäß den nachstehenden Absätzen vorzunehmen.“

14. § 4 Abs. 2 Z 4, Abs. 3 letzter Satz, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 9 entfallen.

15. § 4 Abs. 11 lautet

„(11) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung

BGBl. II Nr. 389/1999 treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft

1.§ 3 Abs. 8 sowie § 4 Abs. 1a treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im

Bundesgesetzblatt in Kraft;

2. § 1 sowie die Anlagen A, A/1/15, A/3/10, A/4/9, A/6/10, A/8/10, A/9/3, A/9/4, A/9/14, A/9/15,

A/14/2, A/15/4, A/17/3, A/17/11 und A/19/3 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September

1999, der 2. Klasse mit 1. September 2000, der 3. Klasse mit 1. September 2001 und der 4.

Klasse mit 1. September 2002 in Kraft;

3. § 3 Abs. 9, § 4 Abs. 2 Z 4, Abs. 3 letzter Satz, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 9 treten mit Ablauf des

Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt außer Kraft;

4. die Anlagen A/9/3, A/9/4, A/9/14, A/14/2, A/15/4 und A/17/3 treten hinsichtlich der 1. Klasse

mit 31. August 1999, der 2. Klasse mit 31. August 2000, der 3. Klasse mit 31. August 2001 und

der 4. Klasse mit 31. August 2002 außer Kraft.

Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung erlassen

werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der betreffenden Anlage in Kraft gesetzt werden.“

16. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der

einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), Unterabschnitt C (Berufsbezogene Fremdsprache)

lautet der Lehrstoff

„Lehrstoff

Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und

Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.

Wirtschaft und Arbeitswelt

Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Berufsspezifischer Schriftverkehr und Stellenbewerbung.

Sicherheit und Umweltschutz.

Alltag und Aktuelles

Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und Trinken.

Ortsangaben. Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationales und internationales Zeitgeschehen.

Beruf (für die Anlagen A/1/1 bis A/1/15)

Grundbegriffe der Bautechnik. Baustoffe und Baumaterialien. Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Mess- und Prüfinstrumente. Baustellen. Bauplanung und Bauablauf. Bauwerke. Baustile. Baubiologie.

Baupläne und Bauzeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/13)

Grundbegriffe der Mode- und Bekleidungstechnik. Natürliche, synthetische und gemischte

Materialien. Pflege, Reinigungs- und Hilfsmittel. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Bekleidung

und berufsspezifische Erzeugnisse. Farben. Designentwicklung. Schnittzeichnungen. Arbeitsverfahren

und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/10)

Grundbegriffe der Chemie und Umwelttechnik. Chemikalien und Hilfsstoffe. Werkzeuge,

Maschinen, Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. Präparate. Chemische Prozesse. Entsorgung

und Recycling. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/9)

Grundbegriffe der Elektrotechnik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,

Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. EDV- und Kommunikationssysteme. Technische

Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/5/1 und A/5/2)

Grundbegriffe der Botanik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Blumen und

Pflanzen. Kulturen und Pflege. Raum- und Landschaftsgestaltung. Entwürfe und Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/5/3)

Grundbegriffe der Zoologie. Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Tiere. Tierhaltung.

Tierzucht. Tierkrankheiten. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/6/1 bis A/6/10)

Grundbegriffe der Ernährung und Gesundheit. Lebens- und Nahrungsmittel. Waren und Produkte.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Tourismus und Service. Rezepturen. Arbeitsverfahren

und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/7/1 bis A/7/6)

Grundbegriffe der Glas- und Keramtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Materialien und Farben.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Glas-, Keramik- und Porzellanprodukte.

Designentwicklung. Entwürfe und Werkzeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/10)

Grundbegriffe der Grafik und Medientechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte

und Arbeitsbehelfe. EDV- und Kommunikationssysteme. Designentwicklung. Entwürfe und Designs.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2, A/9/14 und A/9/15)

Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.

EDV- und Kommunikationssysteme. Waren. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation.

Beruf (für die Anlagen A/9/3 und A/9/4)

Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft. Büro- bzw. Bankeinrichtung und Arbeitsmaterialien.

EDV- und Kommunikationssysteme. Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge.

Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Beruf (für die Anlage A/9/5)

Grundbegriffe der Literatur, Musik und Kultur. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV-

und Kommunikationssysteme. Bücher und Medien. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation.

Beruf (für die Anlagen A/9/6 und A/9/8)

Grundbegriffe der Botanik und Pharmakognosie. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV-

und Kommunikationssysteme. Waren. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation.

Beruf (für die Anlage A/9/7)

Grundbegriffe der Fotografie. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und Kommunikationssysteme.

Audio- und Videotechnik. Waren. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation.

Beruf (für die Anlage A/9/10)

Grundbegriffe der Transportwirtschaft. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und

Kommunikationssysteme. Verkehrsträger. Verkehrsgeographie. Zoll. Kauf und Verkauf.

Beruf (für die Anlage A/9/11)

Grundbegriffe der Schiffstechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Nachrichtenübertragung. Verträge. Verkehrsgeographie (Binnengewässer und Wasserstraßen).

Arbeitsverfahren und -techniken am Schiff.

Beruf (für die Anlage A/9/12)

Grundbegriffe des Versicherungswesens. Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und

Kommunikationssysteme. Versicherungsverträge. Kauf und Verkauf.

Beruf (für die Anlage A/9/13)

Grundbegriffe der Kfz-Technik und Transportwirtschaft. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Verhaltensregeln, Hilfeleistung, Unfallbericht und Reparaturmaßnahmen. Ortsangaben.

Reiserouten. Straßenkarten und Stadtpläne. Wetter und Straßenzustand. Verkehrsregeln. Verkehrszeichen.

Lade- und Gefahrengut. Fracht- und Zolldokumente. Ausweise. Fahrzeugpapiere und Kennzeichen.

Beförderungsverträge und Versicherungen. Zahlungsverkehr. Behördenkontakte.

Beruf (für die Anlagen A/10/1 bis A/10/9)

Grundbegriffe der Holz- und Kunststofftechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,

Geräte und Arbeitsbehelfe. Werkstücke und Erzeugnisse. Möbelstilkunde. Pläne, Entwürfe und

berufsspezifische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/11/1 bis A/11/4)

Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Farben und Ästhetik.

Pläne, Entwürfe und berufsspezifische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/12/1 und A/12/2)

Grundbegriffe der Blechverarbeitung. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstücke und Erzeugnisse. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/13/1 und A/13/2)

Grundbegriffe der Klima- und Installationstechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,

Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen.

Installationstechnische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/14/1 bis A/14/3)

Grundbegriffe der Gieß- und Modelltechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte

und Arbeitsbehelfe. Werkstücke und Erzeugnisse. Fertigungszeichnungen. Arbeitsverfahren und

-techniken.

Beruf (für die Anlagen A/15/1, A/15/13 und A/15/14)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte

und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Arbeits- und Kraftmaschinen. Maschinenelemente.

Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/2)

Grundbegriffe der Waffentechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Waffen, Zieleinrichtungen und Munition. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und

-techniken.

Beruf (für die Anlagen A/15/3 und A/15/4)

Grundbegriffe der Kfz-Technik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Kraftfahrzeuge und Aggregatgruppen. Arbeits- und

Kraftmaschinen. Kfz-Elektrik und Elektronik. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/5)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte

und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Waagen, Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/6)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte

und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Uhren, Systeme und Bauteile. Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/7)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte

und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Verpackungsarten und -maschinen. Technische

Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/8)

Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte

und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Chirurgische und medizinische Instrumente. Technische

Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/15/9 und A/15/10)

Grundbegriffe der Flugtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung. Technische

Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/11)

Grundbegriffe der Textiltechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Textilmaschinen. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren

und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/15/12)

Grundbegriffe der Kälteanlagentechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Kälteanlagen und Kühlmaschinen. Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/16/1 bis A/16/3)

Grundbegriffe der Gemmologie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstücke und Erzeugnisse. Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/1)

Grundbegriffe der Metallbautechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Bau- und Haustechnik. Kraft- und Arbeitsmaschinen.

Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/2)

Grundbegriffe der Metallbautechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Metallbau. Stahl- und Leichtmetallbau. Technische

Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/17/3 bis A/17/5)

Grundbegriffe der Fertigungs- und Formtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,

Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstücke und Erzeugnisse. Technische

Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/6)

Grundbegriffe der Hüttenwerktechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Hochofen und Stahlwerk. Walzwerk. Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/7)

Grundbegriffe der Bergbautechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mineralien und Gesteine. Bergbau. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und

-techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/8)

Grundbegriffe der Schiffstechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Schiffbau. Schiffbetrieb. Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/9)

Grundbegriffe der Skitechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Skiarten. Normung. Kenngrößen. Bauweise und Bauteile.

Herstellung. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/10)

Grundbegriffe der Schweißtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Schweißverfahren. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren

und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/17/11)

Grundbegriffe der Sonnenschutztechnik. Metall- Kunst- und Hilfsstoffe. Textile Gewebe.

Baumaterialien. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente.

Sonnenschutzanlagen. Zusatzeinrichtungen. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/18/1 und A/18/2)

Grundbegriffe der Werkstoffbearbeitung und Fahrzeugtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge,

Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstücke und Erzeugnisse.

Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/19/1 und A/19/2)

Grundbegriffe der Physik und Werkstofftechnologie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,

Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstoffprüfsysteme. Technische Zeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/19/3)

Grundbegriffe der Vermessungstechnik. EDV- und Kommunikationssysteme. Mess- und Prüfinstrumente.

Vermessungen. Geodätische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/20/1 bis A/20/5)

Grundbegriffe der Musiklehre. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Arbeitsbehelfe. Musikinstrumente. Musikgeschichte. Werkzeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/21/1)

Grundbegriffe der Fotografie. Materialien und Hilfsstoffe. Einrichtungen, Geräte, Kameras und

Arbeitsbehelfe. Fotografie und Film. Aufnahme und Ausarbeitung. Bildkompositionen und Gestaltungskonzepte.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/21/2)

Grundbegriffe der Optik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen.

Mess- und Prüfinstrumente. Optische Instrumente und Geräte. Fertigungszeichnungen. Arbeitsverfahren

und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/21/3)

Grundbegriffe der Otiatrie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und

Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Hörgeräte und otoplastische Geräte. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2)

Grundbegriffe der Papiertechnologie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und

Anlagen. Erzeugnisse, Arten und Verwendung. Entwürfe und technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren

und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/23/1)

Grundbegriffe der Biologie. Materialien, Hilfsmittel und Waren. Werkzeuge und Apparate.

Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen. Haar- und Hautbehandlungen. Gestaltungszeichnungen. Arbeitsverfahren

und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/23/2 und A/23/3)

Grundbegriffe der Biologie. Materialien, Hilfsmittel und Waren. Werkzeuge und Apparate.

Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen. Fußpflege, Beinkosmetik und Massage. Haut-, Haar- und

Körperpflege. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/24/1 bis A/24/3)

Grundbegriffe der Textiltechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Apparate, Anlagen und Maschinen. Mess-

und Prüfinstrumente. Textilien. Designs. Farben und Ästhetik. Gestaltungszeichnungen. Arbeitsverfahren

und -techniken.

Beruf (für die Anlage A/25/1)

Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen und

Geräte. Mess- und Prüfinstrumente. Prothetik und Kieferorthopädie. Biologie des Kauapparates. Hygiene

und Gesundheit. Zahntechnische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.

Beruf (für die Anlagen A/25/2 und A/25/3)

Grundbegriffe der Orthopädie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Prothesen

und Rehabilitationsbehelfe. Werk- und orthopädische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.“

17. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der

einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), lautet der letzte Absatz der didaktischen Grundsätze im

Unterabschnitt C (Berufsbezogene Fremdsprache)

„Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe nur für die Anlagen A/9/1 bis A/9/8, A/9/10, A/9/12 bis A/9/15,

sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 Unterrichtsstunden beträgt.“

18. In den Lehrplananlagen A/1/1, A/1/2, A/1/4, A/1/5, A/1/6, A/1/7, A/1/9, A/1/10, A/1/11, A/1/12, A/1/13,

A/3/1, A/3/2, A/4/1, A/4/3, A/4/4, A/4/5, A/4/6, A/6/6, A/10/3, A/12/1, A/12/2, A/14/3, A/18/1, A/18/2,

A/19/1, A/21/2, A/21/3, A/22/2 und A/24/1 wird das Wort „Fachrechnen“ durch die Wendung „Angewandte

Mathematik“ ersetzt.

19. Nach Anlage A/1/14 wird folgende Anlage angefügt

„Anlage A/1/15

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TIEFBAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: drei Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Bautechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über den Umweltschutz

Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Baumaschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen

und Arbeitsbehelfe kennen.

Er soll über die Bauabläufe und Bauplatzarbeiten sowie über die Grundgesetze der Bauphysik Bescheid

wissen.

Er soll mit den Vorbereitungsarbeiten im Tiefbau vertraut sein sowie die Arbeitsverfahren zu

Schalungen, Bewehrungen, Entwässerungen und Verlegungen kennen.

Er soll Kenntnisse über die im Tiefbau vorhandenen Arbeiten haben und über die berufseinschlägigen

Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften sowie über Umwelt-, Arbeits-

und Lawinenschutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich bzw. zur Vorbereitung

auf die Berufsreifeprüfung komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Baustoffkunde

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Normen und Richtlinien. Eigenschaften. Schadeinflüsse und deren Vorbeugung. Verarbeitungsrichtlinien.

Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -veredelung. Transport. Lagerung.

Beton und bituminöses Mischgut

Arten. Herstellung. Mischungen. Transport. Einbringung und Verdichtung. Stahlbetonbauteile.

Nachbehandlung. Betonsanierung.

Naturstein

Arten. Eigenschaften. Verlegung.

Umweltschutz

Baurestmassentrennung. Recycling. Entsorgung. Grundzüge der Deponietechnik. Gewässerschutz.

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhabung. Einsatz. Instandhaltung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtliche Bestimmungen

Bauordnung. Bauvorschriften. Normen für den Tief- und Straßenbau. Vorschriften der

Straßenverkehrsordnung. Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS). Eisenbahnrechtliche

Bauvorschriften.

Bauphysik

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Brandschutz.

Bauablauf und Baustellen

Bauzeitenplan. Baustelleneinrichtungen. Baustellensicherung. Sicherheits- und Verkehrsvorschriften.

Vorbereitungsarbeiten

Mess- und Anlegearbeiten. Herstellung von Auf- und Abstichen. Aufnahme und Vermessung von

Geländen und Bauteilen. Aufstellung von Schnürgerüsten.

Bauplatz

Bodenarten. Aushub von Gruben und Künetten. Herstellung von Verbau und Stützungen.

Aufstellung und Abtragung von Gerüsten. Verfüllung und Verdichtung von Bodenmassen. Fundierung.

Herstellung von Wänden und Schächten. Verputzarbeiten.

Schalungen, Rüstungen und Bewehrungen

Arten. Funktion. Herstellung. Einbringung. Montage von Fertigteilen.

Entwässerung

Oberflächenentwässerung. Dränagierung. Kanalisation.

Verlegearbeiten

Beton- und Natursteine. Rohrkanäle samt Putzschacht. Baustahl. Kabel- und Rohrleitungen.

Straßenbau und sonstiger Tiefbau

Herstellung von Stahlbetonteilen. Herstellung von Straßenober- und -unterbauten. Einbringung von

Schüttungen. Herstellung von Böschungen und Böschungssicherungen.

Spezielle Bautechnik

Konstruktionsarten und Herstellungsverfahren im Brückenbau, Untertagbau, Gleisbau und bei der

Minierung. Bauen im Wasser.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Vorbereitungsarbeiten. Bauplatz. Spezielle Bautechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene mathematische Berechnungen logisch und ökonomisch planen und

durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich bzw. zur Vorbereitung

auf die Berufsreifeprüfung komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.

Bautechnische Berechnungen

Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmaß und Abrechnung. Steigung und Gefälle.

Bogenberechnungen. Vermessungstechnische Berechnungen. Berechnungen zur Statik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Grundrechenoperationen

Winkelfunktionen.

Bautechnische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Zeichnungen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter

Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Er soll berufsspezifische Skizzen sowie Ausführungspläne unter Berücksichtigung der Normen und

Vorschriften sauber ausführen sowie Material- und Stücklisten anlegen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Papierformate. Beschriftung. Symbole. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Bauzeichnungen

Lesen und Anfertigen von Handskizzen und Ausführungsplänen. Naturaufnahmen. Ausfüllen von

Aufmaßblättern. Lesen von Detail- und Bauplänen. Anlegen von Material- und Stücklisten.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Mess- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen

können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung

erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Messtechnik

SI-Größen und Einheiten.

Mess- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfungen für den Beton-, Asphalt- und Erdbau hinsichtlich Zusammensetzung, Festigkeit

und spezifischen Materialkennwerten.

Bautechnisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, verwenden und instand

halten können.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken unter Beachtung der

Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Arbeitsschutz.

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Lagern. Verwerten bzw. Entsorgen.

Mörtel und Beton

Arten. Herstellen. Mischen. Transportieren. Einbringen und Verdichten. Herstellen von Stahlbetonbauteilen.

Nachbehandeln. Betonsanierung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.

Vorbereitungsarbeiten

Baustellen sichern unter Beachtung der Sicherheits- und Verkehrsvorschriften. Messen und Anlegen.

Herstellen von Auf- und Abstichen. Aufnehmen und Vermessen von Geländen und Bauteilen. Aufstellen

von Schnürgerüsten.

Bauplatz

Anlegen von Gruben, Künetten und Fundamenten. Errichten von Pölzungen. Aufstellen und

Abtragen von Gerüsten. Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen. Herstellen von Wänden und

Schächten. Verputzen.

Schalungen, Bewehrungen und Anlagen

Herstellen. Montieren. Einbringen. Verlegen der Bewehrungen.

Verlegearbeiten

Verlegen von Beton-, Pflaster- und Natursteinen. Herstellen von Natursteinmauerwerk sowie

Verlegen von Rohrkanälen samt Putzschacht sowie Kabel- und Rohrleitungen.

Straßen- und Tiefbau

Entwässerungsarbeiten. Herstellen von Straßenober- und -unterbauten. Einbringen von Schüttungen.

Herstellen von Böschungen und Böschungssicherungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“ und „Bautechnisches Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum

Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Im Unterrichtsgegenstand „Bautechnisches Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die

Ausbildung an Geräten und Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnisse der Schüler anzupassen.

Für den Unterricht in der Thematik zum bituminösen Mischgut empfehlen sich Lehrausgänge in

dafür spezialisierte Firmen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Verwertung bzw.

Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflussarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen

Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.“

20. Nach Anlage A/3/9 wird folgende Anlage angefügt

„Anlage A/3/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE ENTSORGUNGS- UND

RECYCLINGFACHMANN-ABFALL, ENTSORGUNGS- UND RECYCLINGFACHMANN-

ABWASSER

I. STUNDENTAFEL

A. ENTSORGUNGS- UND RECYCLINGFACHMANN-ABFALL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. ENTSORGUNGS- UND RECYCLINGFACHMANN-ABWASSER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Chemie und Physik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf wichtigen Grundbegriffe und Gesetze der Chemie und Physik

kennen.

Er soll Kenntnisse über die Stoffe der anorganischen und organischen Chemie haben.

Er soll die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und Sensibilität für die Einflüsse der

Entsorgungswirtschaft auf die Umwelt haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Chemie

Chemische Grundbegriffe

Atombau. Periodensystem. Säuren, Basen und Salze. Chemische Reaktionen. Redoxvorgänge.

Stöchiometrische Grundgesetze. Chemisches Gleichgewicht. Elektrochemische Spannungsreihe. Elektrolyse.

Radioaktivität.

Anorganische Chemie

Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle. Toxizität der Schwermetalle.

Organische Chemie

Reaktionen. Acyclische Verbindungen. Aromatische Verbindungen. Alicyclische Verbindungen.

Heterocyclische Verbindungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Chemie

Anorganische Chemie.

Physik

Physikalische Grundbegriffe

Größen und SI-Einheiten. Aggregatzustände. Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung. Reibung.

Wärmelehre. Hydraulik. Elektrotechnik (Ohm’sches Gesetz, Widerstand, Elektrische Arbeit und

Leistung).

Biologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den berufsspezifischen Kenntnissen der Mikrobiologie und Biotechnologie

vertraut sein.

Er soll ökologische Zusammenhänge erkennen und beschreiben können.

Lehrstoff

Ökologie

Stoffkreisläufe. Ökosysteme.

Mikrobiologie

Zelle. Mikroorganismen.

Biotechnologie

Aerobe und anaerobe Prozesse. Verfahren und Einsatzgebiete.

Entsorgungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie Kenntnisse über die vorschriftsmäßige Entsorgung haben.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen vertraut sein sowie über die im Beruf

verwendeten Fahrzeuge einschließlich den damit verbundenen Logistiksystemen Bescheid wissen.

Er soll mit den berufsspezifischen Trenntechnologien vertraut sein.

Er soll sichere Kenntnisse über die berufsbezogene Mess-, Steuer- und Regeltechnik haben sowie mit

dem Einsatz eines Mikrocomputers vertraut sein.

Er soll Kenntnisse über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften haben und über Arbeits- und

Umwelthygienebestimmungen Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Umwelthygiene.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung und Recycling.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Energiehaushalt von Anlagen. Lesen einfacher technischer

Skizzen und Zeichnungen.

Trenntechnologien

Homogene und heterogene Stoffsysteme. Abluftreinigung.

Fahrzeuge und Betriebslogistik

Fahrzeugtypen. Behältersysteme.

Mess-, Steuer- und Regeltechnik

Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Trenntechnologien.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Dichteberechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wärme, Wärmedehnung.

Berechnungen zur Chemie

Stoffgehalt. Molare Masse. Stoffmenge. Umsatzberechnungen. Trocken- und Glühverlust.

Volumetrie.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Chemie.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den berufsspezifischen Mess- und Prüfmethoden vertraut sein sowie praxisrelevante

Mess- und Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll die für diesen Beruf notwendigen chemischen und physikalischen Übungen und Analysen

ausführen können, ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll die Zusammenhänge in der Prozessleittechnik erkennen und Übungen an Prozessleitsystemen

durchführen können.

Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.

Übungen zur Elektrotechnik

Einfache Stromkreise. Erstellen von Messprotokollen.

Übungen zur Chemie

Herstellung von Lösungen. Analysen durch Vorproben. Nachweis der einfachen Anionen.

Einzelnachweis der Kationen. Quantitative Analyse (Gravimetrie, Maßanalyse, Fotometrische Methoden).

Trennverfahren. Mikroskopische Untersuchungen. Sauerstoffgehaltsmessungen.

Übungen zur Physik

Masse-, Volumen-, Temperatur- und Druckmessungen. Schmelzpunkt-, Siedepunkt-, pH-Wert- und

Leitfähigkeitsbestimmungen.

Übungen zur Prozessleittechnik

Datenerfassung. Datenauswertung. Optimierung.

Fachbereichsunterricht

Fachbereich Abfall

Abfallwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Grundprinzipien, den Aufbau und die Organisation der

Abfallwirtschaft haben.

Er soll über Umweltschutzmaßnahmen, Abfallbehandlung und Deponieorganisation Bescheid

wissen.

Er soll mit den berufsspezifischen Rechtsmaterien sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Betriebliches Abfallmanagement

Grundprinzipien von Umweltmanagementsystemen. Organisation (Planung, Durchführung, Kontrolle).

Abfallvermeidung. Grundprinzipien der Abfallwirtschaft. Abfallwirtschaftskonzepte.

Abfallbehandlung

Verfahren (thermisch, chemisch-physikalisch, mechanisch-biologisch, Kompostierung). Erkennung.

Analyse. Klassifizierung und Beurteilung. Recycling. Baustoffrecycling-Anlagen. Sortierung. Zwischenlager.

Deponien

Deponietypen. Standorte. Barrieresysteme. Technische Ausstattung. Betrieb. Zuordnung von Abfällen

zu Deponietypen. Eingangskontrolle. Emissionskontrolle. Sicherheitsaspekte. Dokumentation. Biogasgewinnung

und Energieumformung.

Umweltrecht und Verwaltung

Gesetze, Verordnungen und Normen (insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit als Abfallbeauftragter

und Leiter der Eingangskontrolle einer Bodenaushub- und Baurestmassendeponie). Behörden und

Institutionen.

Laboratoriumsübungen-Abfall

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für diesen Beruf notwendigen Abfalluntersuchungen ausführen können, ihre

Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Abfalluntersuchungen

Bestimmen der Trockensubstanz. Herstellen von Eluaten. Einfache Schnelltests. Einfache organische

und anorganische Untersuchungen. Mikroskopische Untersuchungen.

Fachbereich Abwasser

Abwasserwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Grundprinzipien, den Aufbau und die Organisation der Wasser-

und Abwasserwirtschaft sowie der Klärschlammbehandlung haben.

Er soll über Umweltschutzmaßnahmen und Abwasserbehandlung Bescheid wissen.

Er soll mit den berufsspezifischen Rechtsmaterien sowie mit den berufseinschlägigen

Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Betriebliches Abwassermanagement

Grundprinzipien von Umweltmanagementsystemen. Organisation (Planung, Durchführung, Kontrolle).

Grundprinzipien der Abwasserwirtschaft. Abwasserwirtschaftskonzepte.

Wasserwirtschaft

Gewässergüte. Gewässerschutz. Wasserableitung. Kanalisation.

Abwasserbehandlung

Abwasserarten. Abwasseranfall. Abwasserbeschaffenheit. Mechanische, biologische und chemische

Behandlung. Reinigungsverfahren (Arten, Optimierung). Rückgewinnungsverfahren. Bewältigung von

Problemsituationen (Blähschlammprobleme, Zuflussspitzen).

Schlamm

Arten. Anfall. Mechanische, biologische und chemische Behandlung. Biogasgewinnung und

Energieumformung.

Umweltrecht und Verwaltung

Gesetze, Verordnungen und Normen (insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit als Klärwärter).

Behörden und Institutionen.

Laboratoriumsübungen-Abwasser

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für diesen Beruf notwendigen Wasser- und Abwasseruntersuchungen ausführen

können, ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Wasser- und Abwasseruntersuchungen

Einfache physikalisch-chemische Untersuchungen. Mikrobiologische Untersuchungen. Mikroskopische

Untersuchungen. Abtrennung von Schadstoffen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Im Unterrichtsgegenstand „Abfallwirtschaft“ ist insbesondere auf die Aufgaben und die

Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Abfallbeauftragten sowie eines Leiters

der Eingangskontrolle einer Bodenaushub- und Baurestmassendeponie hinzuweisen. Im Unterrichtsgegenstand

„Abwasserwirtschaft“ ist insbesondere auf die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten im

Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Klärwärters einzugehen.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene

Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen. Insbesondere sind Exkursionen auf Deponien bzw. zu Kläranlagen einzuplanen, um

repräsentative Probenahmen zu ermöglichen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen

kennen und diese Geräte bedienen können.

Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem

Weg beschaffen und weitergeben können.

Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen

Informationsverarbeitung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Informationsverarbeitungssysteme

Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirkung der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware

Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Grundlegendes über Datenbanken. Grafik und Präsentation.

Datenbankanwendungen. Fachspezifische Software.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale

und globale elektronische Netzwerke. Erstellung und Gestaltung von Webseiten.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in

der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.“

21. Nach Anlage A/4/8 wird folgende Anlage angefügt

„Anlage A/4/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in

der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elektronik und Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, soweit sie für das Verständnis

von Zusammenhängen in der Praxis des Berufes notwendig sind, kennen.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen und mathematische

Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Gleichstromtechnik

Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromkreise.

Wechselstromtechnik

Größen und Einheiten. Stromkreise.

Halbleiter

Dioden. Transistoren. Integrierte Schaltkreise.

Grundschaltungen

Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung.

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen

und verschiedenen Zahlensystemen.

Berufsspezifische Berechnungen

Berechnungen zur Gleichstromtechnik, zur Wechselstromtechnik und zur EDV.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gleich- und Wechselstromtechnik

Stromkreise.

Grundschaltungen.

Berufsspezifische Berechnungen

Berechnungen zur EDV.

Schularbeiten in Angewandte Mathematik: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben

Schulstufe.

Geräte- und Datentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die zeitgemäßen Computersysteme und deren periphere

Einrichtungen haben.

Er soll anwendbares Wissen über die Datentechnik haben.

Er soll die im Beruf verwendeten Betriebsmittel und Materialien kennen und über deren

vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Lehrstoff

EDV-Hardware

Aufbau eines Personalcomputers. Arbeitsweise von Computern. Prozessorarten. Speichermedien.

Eingabegeräte. Ausgabegeräte. Zusätzliche Peripheriegeräte. Leitungen und Kabeln. Datenschutz.

Betriebsmittel und Materialien

Arten. Auswahl. Beschaffung. Überprüfung. Entsorgung.

Datentechnik

Datenübertragung. Übertragungsmedien. Schnittstellentechnologien. Datensicherungskonzepte.

Netzwerktechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Einsatz der EDV-Systeme und der Netzwerktechnologien organisieren,

überprüfen und optimieren können.

Er soll Protokolle erstellen sowie auftretende Fehler analysieren und beheben können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Topologien

Stern-, Bus- und Ringtopologien.

Protokolle

Arten. Standards. Trends und Entwicklungen.

Übertragungsmedien

Aktive und passive Netzwerkkomponenten.

Netzwerküberprüfung und -optimierung

Normen. Rechtsgrundlagen. Prüfmethoden. Zertifizierung.

Systemfehler

Arten. Analyse- und Suchstrategien. Behebung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Netzwerküberprüfung und -optimierung. Systemfehler.

Systembetreuung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über den Produktmarkt seines Berufes Bescheid wissen sowie die handels- und

branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen.

Er soll Kunden über EDV-Systeme sachlich und technisch einwandfrei beraten können und über das

Marketing der fachspezfischen Produkte Bescheid wissen.

Er soll mit Service und Support in der EDV-Technik vertraut sein und Kenntnisse im Projektmanagement

haben.

Er soll mit der Planung, Einrichtung und Betreuung von EDV-Arbeitsplätzen im Betrieb vertraut

sein.

Lehrstoff

Produktmarkt

Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Einsatzbereich. Beschaffung. Lagerung. Qualitätskontrolle.

Trends und Entwicklungen.

Fachspezifisches Marketing

Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden.

Service und Support

Bedienungseinweisung. Systemumstellungen. Migration. Beratung und Serviceleistungen. Schulungskonzepte.

Projektmanagement

Begriff. Planung. Anforderungsanalyse. Konzepterstellung. Projektmethoden. Qualitätssicherung.

EDV-Arbeitsplätze

Planung. Einrichtung. Ergonomie.

EDV-Labor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll PC-Installationen durchführen können und Komponenten der EDV-Anlagen

assemblieren, in Betrieb nehmen und konfigurieren können sowie auftretende Fehler diagnostizieren und

beheben können.

Er soll die facheinschlägige Software installieren, konfigurieren und anwenden können, die dazu

notwendigen Handbücher benützen können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid

wissen.

Er soll lokale Netzwerke an internationale Netzwerke anbinden können.

Er soll Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können und Kenntnisse

über die Einsatzmöglichkeiten des Internet haben.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Hardware-Installationen

Konfigurieren interner und externer Geräte.

Software-Installationen

Installieren, Konfigurieren und Optimieren von Betriebssystemen, aktueller Anwendersoftware und

Tools. Verwenden von Handbüchern und Softwarehilfen.

Netzwerk-Installationen

Einrichten, Verwalten und Optimieren von lokalen Netzwerken. Administrieren. Fehler lokalisieren

und beheben. Überprüfen von Netzwerken.

Systemprogrammierung für Applikationen und Datenbanken

Arten. Methoden. Tools.

Kommunikationsnetze

Installieren, Konfigurieren, Einrichten, Bedienen, Überprüfen und Administrieren von Netzen.

Informationsbeschaffung über lokale und globale Netze.

Fehleranalyse

Fehler diagnostizieren und beheben.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der

Ergebnisse.

Das „EDV-Labor“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die

betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

22. Nach Anlage A/6/9 wird folgende Anlage angefügt

„Anlage A/6/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SYSTEMGASTRONOMIEFACHMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Ernährungslehre und Produktkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit verstehen

und über psychologische und ästhetische Aspekte der Produktpräsentation Bescheid wissen.

Er soll die Nahrungsmittel sowie die alkoholfreien, alkaloidhaltigen und alkoholischen Getränke

unter Beachtung der Lebensmittelgesetzgebung kennen.

Er soll Kenntnisse über Kostformen sowie die Herstellung von Speisen und Speisenfolgen haben und

den Speisen die passenden Getränke zuordnen können.

Er soll die berufsspezifischen Rechenaufgaben lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Biologische Grundlagen

Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Energie- und

Nährstoffbedarf. Ernährungstheorien.

Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel

Arten. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Behandlung. Zusammensetzung. Verwendung. Aufbewahrung.

Kostformen

Vollwertige Ernährung. Diätformen. Functional food. Ernährungsfehler und Folgeschäden.

Psychologie und Ästhetik der Nahrung

Einfluss von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack. Konsequenz für Produktpräsentationen.

Getränke

Qualitätsmerkmale, Verwendung und Aufbewahrung von alkoholfreien Getränken, alkoholischen

Getränken und alkaloidhaltigen Getränken.

Kochverfahren

Vorbereitungsarbeiten. Garverfahren. Zubereitungen. Anrichtearten. Kochtechnische Hilfsmittel.

Konservierung.

Nationale und internationale Speisen

Suppen, Saucen, Vorspeisen, Eiergerichte, Fische, Krusten- und Schaltiere, Fleisch, Kalte Platten,

Gemüse, Beilagen und Garnituren, Salate, Süßspeisen und Nachspeisen.

Convenienceprodukte

Lagerung. Verarbeitung. Rezepturen.

Speisenfolgen

Menüarten. Menügestaltung. Korrespondierende Getränke.

Fachliches Rechnen

Nährstoff- und Nährwertberechnungen. Energiebedarfs- und Energiegehaltsberechnungen.

Materialbedarfsberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechtliche Bestimmungen. Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel. Nationale und internationale

Speisen. Fachliches Rechnen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Qualitätsmanagement und Hygiene

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über das Qualitätsmanagement Bescheid wissen und insbesondere Kenntnisse der

Qualitätssicherung für die Produktion und den Service in der Systemgastronomie haben.

Er soll das HACCP-System kennen und über die Abfallwirtschaft Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Qualitätsmanagement

Eigenschaften und Merkmale von Qualität. Normen. Aufbau eines Qualitätssicherungssystems.

Qualitätsaudits. Zertifizierungen nach Normen. Erstellen eines Qualitätshandbuches.

Qualitätssicherung in der Produktion

Lieferantenbeurteilung. Wareneingangsprüfung. Normen. Planung, Steuerung, Überwachung und

Dokumentation der einzelnen Herstellungsstufen.

Qualitätssicherung im Service

Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems. Implementierung. Methoden und Werkzeuge der

Qualitätsverbesserung. Auditierung. Zertifizierung. Qualitätsmotivation und -entlohnung.

Hygiene

Persönliche Hygiene. Lebensmittelhygiene. Reinigung und Desinfektion. Kontrollsystem und

Dokumentation (HACCP-Konzept).

Abfallwirtschaft

Rechtliche Vorschriften. Müllvermeidung und -verringerung. Mülltrennung. Abfallentsorgung und

Recycling.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Qualitätsmanagement.

Hygiene

HACCP-Konzept.

Betriebsorganisation und Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Betriebsarten und betrieblichen Organisationen der Systemgastronomie kennen

sowie über die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings Bescheid wissen.

Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus- und Kulturland kennen.

Er soll die aktuellen Bedürfnisse verschiedener Gästezielgruppen beschreiben können und über

Strategien der Verkaufsförderung und der Evaluation Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse zur Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Systemgastronomiebetriebe

Arten. Betriebs- und Vertriebsformen.

Betriebsorganisation

Organisationsstrukturen, -abläufe und -beziehungen. Bürotechnische Einrichtungen. Betriebliche

Informations- und Kommunikationsmedien. Produktionssysteme. Logistik der Lagerhaltung. Controlling.

Tourismus in Österreich

Bedeutung. Voraussetzung und Bedingungen. Tourismuseinrichtungen. Marketing vor Ort. Trends

des Tourismus.

Marketing in der Gastronomie

Marktforschung. Analysen über Bedürfnisse und Motive von Gästen. Zielentwicklung für Gästegruppen.

Strategien der Verkaufsförderung. Werbung und Werbemedien. Qualitätssicherung und

Erfolgskontrolle.

Gastronomische Veranstaltungen

Veranstaltungskonzepte. Zielsetzung, Planung und Organisation.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Betriebsorganisation. Marketing in der Gastronomie.

Gästeberatung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnis über verkaufspsychologische Grundlagen haben, den Gast fachlich beraten

und die betrieblichen Leistungen verkaufen können.

Lehrstoff

Verkaufspsychologische Grundlagen

Bedürfnishierarchien. Kaufmotive. Gästetypen.

Kundengespräche und Telefonverkauf

Umgangsformen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Beratung. Präsentation. Ergänzungsverkauf.

Verabschiedung.

Behandeln von Sonderfällen

Beschwerden. Diebstahl. Reklamation.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll unter Beachtung der Hygienevorschriften und der berufsspezifischen Umgangsformen

wirtschaftlich und rationell arbeiten können.

Er soll die Einrichtung, Arbeitsgeräte und Maschinen der Systemgastronomie sicher handhaben und

instand halten sowie die berufseinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen anwenden

können.

Er soll Speisen und Speisenfolgen sowie Getränke der Systemgastronomie vor- und zubereiten sowie

anrichten können.

Er soll das für das Service notwendige Inventar und Zubehör handhaben und instand halten sowie

unter Beachtung der berufsspezifischen Umgangsformen und der Hygiene Servicearbeiten durchführen

können.

Er soll gastronomische Veranstaltungen organisieren und durchführen sowie mit dem Gast

verrechnen und innerbetriebliche Verrechnungsarten an EDV-Anlagen durchführen können.

Lehrstoff

Kochen

Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.

Küchenbereich

Berufskleidung. Arbeitsplatz. Einrichtung und Zubehör. Arbeitsgeräte, Maschinen und Geschirr

(Küchentechnischer Einsatz, Pflege).

Speisen

Vorbereiten, Zubereiten, Standardisieren und Anrichten von Suppen, Saucen, kalten und warmen

Vorspeisen, Eiergerichten, Fischen, Krusten- und Schaltieren, Fleisch, Kalten Platten, Gemüse, Beilagen

und Garnituren, Salaten, Süßspeisen und Nachspeisen.

Speisenfolgen

Menüarten. Menügestaltung.

Servieren

Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.

Serviceorganisation

Servierregeln. Servierarten. Serviertechniken.

Einrichtung und Zubehör

Arten. Handhaben. Instand halten. Pflegen.

Berufsverhalten

Kleidung. Umgangsformen und Tischsitten.

Servierarbeiten

Mise en place. Büffet- und Restaurantservice. Zubereiten und Servieren von Getränken.

Gastronomische Veranstaltungen

Planen. Durchführen.

Betriebliche Verrechnung

Verrechnen mit dem Gast. Verrechnen innerbetrieblicher Abläufe mit EDV-Unterstützung.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis der Systemgastronomie.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Im Unterrichtsgegenstand „Ernährungslehre und Produktkunde“ ist das Hauptaugenmerk auf das

Erkennen der Angebotsvielfalt, der Marktlage und der fachgemäßen Verwendung zu legen und der enge

Zusammenhang mit dem Pflichtgegenstand „Praktische Arbeit“ zu pflegen.

Der Unterrichtsgegenstand „Gästeberatung“ ist mit „Deutsch und Kommunikation“ abzustimmen.

Zum Einüben von Gesprächs- und Verhaltensmuster empfiehlt sich, entsprechend soziale Methoden

einzusetzen.

In allen Bereichen des Fachunterrichts sind EDV-unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der

Aufgaben einzusetzen. Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge und Exkursionen

empfehlenswert.

„Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener

Arbeitsverfahren Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Die Gästeberatung und die Servierarbeiten sollen durch Rollenspiele und den Einsatz audiovisueller

Medien unterstützt werden.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie insbesondere auf die

Hygienemaßnahmen hinzuweisen.

Freigegenstand

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer

Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können.

Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem

Weg beschaffen und weitergeben können.

Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen

Informationsverarbeitung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Informationsverarbeitungssysteme

Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirkung der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware

Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Grundlegendes über Datenbanken. Grafik und Präsentation.

Datenbankanwendungen. Fachspezifische Software.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale

und globale elektronische Netzwerke. Erstellung und Gestaltung von Webseiten.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in

der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.“

23. Nach Anlage A/8/9 wird folgende Anlage angefügt

„Anlage A/8/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MEDIENFACHMANN-MEDIENDESIGN,

MEDIENFACHMANN-MEDIENTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

A. MEDIENFACHMANN-MEDIENDESIGN

Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1 380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse

mindestens 180 Unterrichtsstunden.

B. MEDIENFACHMANN-MEDIENTECHNIK

Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1 380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse

mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen Inhalte der Wort- und Satzlehre sowie die

Satzzeichenlehre beherrschen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit überprüfen können. Er soll den

Duden und andere Nachschlagwerke adäquat verwenden können.

Er soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten,

Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln und seinen Kommunikationsstil

verbessern.

Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und seine Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.

Lehrstoff

Wortlehre

Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung. Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und

Zusammenschreibung. Fremdwortschreibung.

Satzlehre

Hauptsatz. Nebensatz. Satzzeichenlehre.

Korrektur

Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke.

Kommunikation

Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten,

Berichten und Darstellungen.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem.

Telefongespräche.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Gespräche mit Kunden

Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung und Auftragsannahme. Facheinschlägige Beratung.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und berufsbezogenen

Literatur.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum sicheren Umgang mit den schriftlichen

Regeln der deutschen Sprache sowie zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbstständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Politische Bildung“

und „Berufsbezogene Fremdsprache“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie „Wirtschaftskunde

mit Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen

Lernertrag sichern.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Informatik und Datentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen

der Multimediatechnik kennen und diese Geräte bedienen können.

Er soll Standardsoftware einsetzen, Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und

weitergeben können, über Web-Seiten Bescheid wissen und mit dem Datenhandling und der

Datenträgertechnologie vertraut sein.

Er soll Kenntnisse über die Organisation und die rechtlichen Bestimmungen der EDV haben, mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein und über die gesellschaftlichen Auswirkungen

des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.

Informationsverarbeitungssysteme

Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Hardwareplattformen. Betriebssysteme. Peripherie. Zusammenwirkung

der Komponenten. Produktmarkt. Entwicklungstrends.

Standardsoftware

Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Datenbanken. Datenbankanwendungen.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen. Funktion von Servern und Serverclients in Netzwerken. Text-, Bild- und

Grafikübernahme über elektronische Netzwerke. Planung und Integration von Webseiten.

Datenhandling

Auswahl von Systemkomponenten und Softwareapplikationen. Anwenden von Dateiformaten.

Umsetzung von analogen und digitalen Daten. Sichern, Bereitstellen und Ausgeben von Daten.

Datenträgertechnologie

Laufwerke. Bänder. Cartridges. Speichertechnologie. Formatierungen. Gerätetreiber.

Organisation und rechtliche Bestimmungen

Datenorganisation und -verwaltung. Datenschutz. Urheberrecht. Wettbewerbsrecht. Ergonomie. Die

Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.

Multimediatechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die kulturgeschichtliche Entwicklung des grafischen Gewerbes und

insbesondere der Medien Bescheid wissen.

Er soll einen Überblick über multimediale Bereiche haben und deren spezifische Einsatzmöglichkeiten

kennen.

Er soll insbesondere die technischen Grundbegriffe, die Geräte und Maschinen sowie die

Arbeitsverfahren und -techniken für digitale Fotografie, Video, Audio und für die Text- und

Bilderstellung und -bearbeitung sowie für die Druckvorstufe und den Druck kennen.

Er soll die notwendigen fachlichen Rechenaufgaben lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte der Medien

Entwicklung der Schriftträger, Schreibgeräte, Schrift sowie der Repro- und Druckverfahren.

Informationsvermittlung im Wandel der Zeiten.

Medienprodukte

Arten. Wirkung. Funktion. Marktübersicht.

Digitale Fotografie

Elektronische Grundbegriffe. Kameras, Geräte und Zubehör. Bildaufzeichnung. Bildausgabe. Bildschirmkorrekturen.

Video

Prinzip der Aufzeichnung bewegter Bilder. Kameras, Geräte und Zubehör. Videomaterialien.

Aufnahmetechnik. Schnitt. Produktion. Massenkopie.

Audio

Prinzip der Tonaufzeichnung. Mikrofone. Aufnahmetechnik. Tonmischungen. Speichermedien.

Text- und Bilderstellung und -bearbeitung

Texterfassung. Textübernahme, -erstellung und -bearbeitung. Umbruch. Seitenaufbau.

Scannertechnologie. Farbenlehre. Farbauszüge. Tonwertkorrektur. Gradationsveränderung. Farbkorrektur.

Bilderstellung und -bearbeitung. Bunt- und Unbuntaufbau. Fachspezifische Software.

Druckvorstufe

Fotooptische Grundbegriffe. Reprotechnische Geräte, Maschinen und Zubehöre. Kopierverfahren.

Arbeitsvorbereitung. Beurteilen von Originalen sowie Druck- und Kopiervorlagen. Druckformen.

Ausschießen. Farbreihenfolge beim Druck.

Druck

Analoge Druckverfahren. Digitaldruck. Alternative Vervielfältigungstechniken.

Fachliches Rechnen

Umwandlungsrechnungen. Manuskript- und Umfangberechnungen. Maßstabsberechnungen. Rechnungen

zur Datenmenge und -übertragung. Rechnungen zum Papier- und Farbverbrauch.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Text- und Bildbearbeitung. Video. Audio. Fachliches Rechnen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Konzeption und Gestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Schrift, Bildern, Symbolen und Zeichen kennen

sowie über die Grundbegriffe der Farbenlehre Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die Gestaltungsgrundsätze haben und Skizzen und Layouts bis zu

Multimedia- und Designprodukten entwickeln können.

Lehrstoff

Gestaltungsgrundsätze

Form und Gestalt. Raum und Entfernung. Perspektivische Darstellungen. Kontrastphänomene.

Gestaltungsmittel. Gestaltungselemente. Bildaufbau.

Schrift

Entwicklung der Schrift. Gestalten mit Schrift. Schriftmischungen. Typographische Regeln. Bild-

Text-Kompositionen.

Farbe

Physiologische und psychologische Aspekte. Farbkreis. Additive und subtraktive Farbmischungen.

Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbkontraste. Farbvergrauungen.

Bilder, Symbole, Zeichen und bewegte Bilder

Wirkung und Funktion. Codierung. Einsatz als Kommunikationsmittel.

Entwurfstechniken

Skizzen. Layouts. Gestalten von Multimedia- und Designprodukten.

Projektmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit der Organisation von Arbeitsabläufen in der Medienwirtschaft vertraut sein,

Projekte für die Mediengestaltung planen können und die rechtlichen Grundlagen und die Institutionen

der Medienwirtschaft kennen.

Lehrstoff

Organisation von Arbeitsabläufen

Auftragsbearbeitung. Konzeption und Projektplanung von Medienprodukten. Zielgruppenanalyse.

Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung. Projektphasen. Projektmethoden. Controlling. Dokumentation.

Qualitätssicherung. Produktmarkt und Trends.

Rechtliche Grundlagen und Institutionen

Internationale Einheiten, Normen und Symbole. Medien- und Telekommunikationsrecht. Urheber-

und Verwertungsrecht. Wettbewerbsrecht. Verleihwesen. Institutionen, Ämter und Behörden.

Fachbereichsunterricht

Fachbereich Mediendesign

Designstudio

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe handhaben, pflegen und instand halten

können.

Er soll Entwürfe und Zeichnungen mit verschiedenen Darstellungstechniken erstellen, Layouts und

Mediendesigns entwickeln können und Methoden der Qualitätskontrolle beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Pflegen. Instand halten.

Entwurf und Layout

Scribbles. Layouts. Illustrationen. Piktogramme. Icons. Logos. Bild-Text-Integration. Vom Bleistift

zum Bildschirm.

Bildbearbeitung

Daten übernehmen und bearbeiten. Werkzeugfunktionen. Masken- und Retuschetechniken. Fotomontage.

Skalieren. Perspektive. Schattentechnik.

Screen-Design

Grundlagen der Bildschirm-Typografie. Gestaltung der Benutzeroberfläche. Einbinden von Bild,

Text, Ton und Grafik. 2D- und 3D-Bewegungs- und Durchdringungsstudien.

Kompositorisches Gestalten

Layouts und Mediendesign nach konkreten Erfordernissen. Gestalten von Vorlagen. Fertig stellen

von Endprodukten. Zusammenstellen von Daten zu Endvorlagen. Qualität kontrollieren.

Fachbereich Medientechnik

Medientechnikstudio

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe handhaben, pflegen und instand halten

können.

Er soll Medienprodukte aus digitalen Daten erstellen, Multimediawerkzeuge anwenden und

programmieren können und Methoden der Qualitätskontrolle beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Pflegen. Instand halten.

Mediensysteme

Arten. Installieren. Warten. Konfigurieren. Austauschen. Überprüfen. Fehler suchen, eingrenzen,

analysieren und beheben. Qualität kontrollieren.

Arbeitsverfahren und -techniken

Daten übernehmen, bearbeiten und ausgeben. Scannen. Daten in Medienprodukte umsetzen. Datenmehrfachnutzung.

Teilprodukte zu Endprodukten zusammenfügen. Lesen und Anwenden technischer

Unterlagen. Arbeiten mit Bearbeitungssystemen für Layouts, Zeichen und Bildern. Verbinden von Text-,

Bild- und Tonsequenzen. Erstellen von Webseiten. Qualität kontrollieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Die Layouts sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und

den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze der Gesundheit,

des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“

24. Die Anlage A/9/3 lautet

„Anlage A/9/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜROKAUFMANN,

INDUSTRIEKAUFMANN, VERWALTUNGSASSISTENT, IMMOBILIENKAUFMANN,

RECHTSKANZLEIASSISTENT

I. STUNDENTAFEL

A. BÜROKAUFMANN

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

B. INDUSTRIEKAUFMANN

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

C. VERWALTUNGSASSISTENT

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

D. IMMOBILIENKAUFMANN

Gesamtstundenzahl: drei Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

E. RECHTSKANZLEIASSISTENT KANZLEIASSISTENT-

NOTARIAT, KANZLEIASSISTENT-RECHTSANWALTSKANZLEI

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine

Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Er soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern

und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und

Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von textlichen Informationen, Statistiken und Grafiken.

Erstellen von Gesprächsnotizen, Exzerpten, Gesprächsunterlagen und Protokollen. Moderner Briefstil.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhaltsdarstellungen, Stellungnahmen und Reden. Mitteilungs- und Fragetechniken

beim Gespräch. Höflichkeitsnormen. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche im beruflichen Umfeld

Sprachnormen bei Empfangs- und Verabschiedungssituationen. Kommunikationstechniken bei der

Auskunft und Beratung. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption

und Ausarbeitung).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,

Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt

orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der

einzelnen Lehrberufe einzugehen.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische

Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräch im beruflichen Umfeld“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die

Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe

mindestens 40 Unterrichtsstunden beträgt.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge

der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen.

Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen

können.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse

in Betrieben kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im

Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Budgetpolitik. Währung. Umweltschutz.

Der Betrieb

Arten. Dienstleistungs-, Handels- und Erzeugungsbetriebe. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung.

Rationalisierung. Logistik.

Kaufvertrag bzw. Vertragsabschlüsse

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Schriftverkehr

Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.

Lieferverzug. Annahmeverzug.

Geldwesen

Sparformen. Geldanlage. Akkreditiv. Wechsel. Zeitgemäßer Zahlungsverkehr.

Schriftverkehr

Zahlungsvordrucke. Wechsel.

Zahlungsverzug

Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche

Mahnverfahren.

Schriftverkehr

Mahnbriefe. Stundungsansuchen.

Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft

Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.

Kreditverkehr

Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.

Leasing. Factoring.

Unternehmen

Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.

Privatkonkurs.

Außenhandel

Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung

unterschiedlich entwickelter Regionen. EURO. Europa als Wirtschaftsmacht.

Personalwesen

Dienstverhältnis. Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. Arbeitsentlohnung.

Schriftverkehr

Stellenbewerbung. Lebenslauf. Schriftstücke im Betrieb zum Personalwesen.

Marketing

Marktforschung. Werbung. Human Relations. Publicrelations. Marketing Mix. Innovationen. Wettbewerbsrecht.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuer- und Abgabewesen

Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft. Geldwesen. Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.

Didaktische Grundsätze

Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfassten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht

in „Fachpraktikum“.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe Bedacht zu

nehmen.

Bei den Themenbereichen der Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich

die Arbeit mit Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu erarbeiten.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen

Bereich vorkommenden Rechnungen haben.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und

die Rechenaufgaben formal richtig lösen können.

Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über

die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.

Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und

steuerlicher Hinsicht haben.

Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht

in „Fachpraktikum“.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Kaufmännisches Rechnen

Lehrstoff

Grundlagen des kaufmännischen Rechnens

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnung.

Zinsenrechnung. Indexrechnung.

Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kostenrechnung und Kalkulation

Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter.

Spar- und Finanzierungsformen

Formen der Geldanlage. Ertragsvergleiche. Lieferantenkredit. Ratenkredit. Leasing. Factoring.

Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Preisberechnungen.

Kostenrechnung und Kalkulation.

Finanzierungsformen.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Lehrstoff

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und

Lieferantenkonten. Lagerbuchhaltung.

Erfolgsermittlung

Vermögensvergleich. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der

österreichische Einheitskontenrahmen.

Spezielle Buchungen

Anlagenverbuchung. Abschreibung. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.

Lohnbuchhaltung

Buchungen im Bereich Personalverrechnung.

Bilanz

Analyse der Vermögens- und Erfolgsbilanz. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Nebenaufzeichnungen der Buchführung.

Doppelte Buchführung

Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen.

Bilanz.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses

vor Beginn des Rechnens und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand

vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt

es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau

ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verlässlicher Fertigkeiten sowie

der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besonderer Wert beizumessen.

Fachunterricht

Büroorganisation (nur für Bürokaufmann bzw. Industriekaufmann)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über das Büro als Arbeitsraum, die bürotechnischen Einrichtungen

und die Administration der Schriftstücke eines Büros haben.

Er soll über die Organisations- und Managementformen sowie die Informationstechnologien

Bescheid wissen und Wissen über den Einsatz der Werbung haben.

Lehrstoff

Das Büro

Arbeitsplatz, Arbeitsraum und Arbeitssicherheit. Einrichtung. Kommunikationstechnologien.

Schriftstückverwaltung

Ein- und ausgehende Post. Schriftstückablage. Datenschutz.

Organisation und Management

Organisationssysteme. Organigramm. Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken. Sozialformen des Arbeitens.

Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.

Projektmanagement

Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.

Information

Einsatz und Entwicklung der Informationstechnologien. Beschaffung und Bearbeitung von

Informationen.

Werbung

Werbemaßnahmen. Werbemittel. Werbeagenturen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen

Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Verwaltungsfachkunde (nur für Verwaltungsassistent)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über den Aufgaben, die Struktur, den Wirkungsbereich und

die Prinzipien der Verwaltung haben und die Grundzüge der Verwaltungsverfahren kennen.

Er soll über die seinen Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen Bescheid wissen und mit den

Verwaltungsabläufen sowie mit den grundlegenden Bestimmungen der Kameralistik vertraut sein.

Er soll die arbeitnehmerrechtlichen Schutzbestimmungen kennen.

Der Schüler soll sich als Mitarbeiter in der Verwaltung seiner Dienstleistungsaufgabe und -verantwortung

gegenüber dem Bürger bewusst sein.

Lehrstoff

Arbeitnehmerrechtliche Schutzbestimmungen.

Die Verwaltungsbehörden

Organisation und Kompetenzen der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung. Kommunikations-

und Dienstleistungsprogramme. Volksanwaltschaft. Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Kanzlei- und Geschäftsordnung

Innerer Behördenaufbau. Verwaltungsabläufe.

Grundsätze der Verwaltung

Legalitätsprinzip. Stufenbau der Rechtsordnung. Amtsverschwiegenheit. Auskunftspflicht.

Amtshilfe. Amts- und Organhaftung.

Dienst- und Besoldungsrecht

Dienstverhältnisse. Rechte und Pflichten. Disziplinarrecht. Reisegebührenvorschrift.

Verwaltungsverfahren

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (Bescheid, Verfahren, Zustellungen, Fristen und Kosten).

Gebührenrecht.

Organisation und Management

Sozialformen des Arbeitens. Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.

Projektmanagement

Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.

Kameralistik

Rechtsgrundlagen. Organe. Budget und Gebahrungsvollzug. Vermögensverwaltung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der

beruflichen Praxis.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen

Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke und Gesetzestexte sowie die in der

Verwaltung üblichen Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorienterte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum

Üben von Realsituationen und zum verantwortungsbewussten Handeln führen. Dies trifft insbesondere für

die Kapitel „Management“ und „Reisegebühren“ zu.

Immobilienfachkunde (nur für Immobilienkaufmann)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die Aufgaben eines Immobilienverwaltungsbetriebes,

Immobilien und die den Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen haben.

Er soll über die Verwaltung, die Bestandspflege und das Abrechnungswesen von Immobilien

Bescheid wissen und Finanzierungskonzepte kennen.

Lehrstoff

Der Immobilienverwaltungsbetrieb

Merkmale, Organisation und Kompetenzen. Dienstleistungsprogramme. Betriebliche Risiken und

Versicherungsmöglichkeiten.

Immobilien

Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Ertrag von Immobilien. Miete. Pacht. Eigentum. Lesen von

Plänen.

Finanzierungskonzepte für Immobilien

Darlehen. Konditionen. Fördermaßnahmen. Vor- und Zwischenfinanzierung. Umfinanzierung.

Rechtliche Grundlagen

Mietrechtsgesetz. Wohnungseigentumgsgesetz. ABGB betreffend Bestandsvertrag. Das Grundbuch.

Baurecht. Rechte und Pflichten der Bestandsnehmer und Eigentümer. Hausbesorgergesetz. Förderungsgesetze.

Steuerrecht für Immobilienverwalter. Konsumentenschutzgesetz.

Verträge

Kauf- und Bestandsverträge. Bezugsverträge. Wartungsverträge. Werk- und Dienstverträge, insbesondere

Hausbesorgerdienstverträge.

Immobilienverwaltung

Abschluss und Beendigung von Bestandsverträgen. Eigentumswechsel. Verwaltungsübernahme.

Projektmanagement

Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.

Immobilienbestandspflege

Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Bauleistungen. Wartungs- und Instandhaltungsaufträge.

Bauakte. Meldung und Regulierung von Schadensfällen. Konzeption und Konsequenzen von Sanierungs-

und Entwicklungsmaßnahmen.

Abrechnung

Betriebskosten. Mietzins. Bewirtschaftungskosten. Darlehensabrechnungen. Pachtzins. Veränderungen

und Anpassungen. Mahnwesen. Leistungs- und Räumungsklagen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen

Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke und Gesetzestexte sowie die in der

Immobilienverwaltung übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Rechtskanzleifachkunde (nur für Rechtskanzleiassistent)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die Aufgaben einer Rechtskanzlei und die den

Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen haben.

Er soll über die Verwaltung und die Organisation einer Rechtskanzlei Bescheid wissen und die

Abwicklungsprozesse kennen.

Lehrstoff

Die Rechtskanzlei

Rechtsformen. Organisation und Kompetenzen. Kommunikations- und Dienstleistungsprogramme.

Rechtsgrundlagen

Österreichische Rechtsordnung. Aufbau der Behörden- und der Gerichtsstruktur, der Rechtspflege

und der einschlägigen Gerichtszweige sowie der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

Rechtskanzleiverwaltung

Arbeitsabläufe. Fristenläufe. Urkundswesen. Beglaubigungsurkunde. Behandlung von Kurrentien.

Leistungen.

Register, Statistiken, Akte und Dateien

Anlage. Führung. Verwaltung. Archivierung.

Organisation und Management

Sozialformen des Arbeitens. Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.

Projektmanagement

Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.

Abrechnungsmodalitäten in der Rechtskanzlei

Gebühren. Abgaben. Tarife.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der

Praxis des Lehrberufes.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen

Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke und Gesetzestexte sowie die in der

Rechtskanzlei übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer

Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können.

Er soll grundlegende Funktionen der in der Berufspraxis üblichen Standardsoftware beherrschen und

Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können.

Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen

Informationsverarbeitung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Informationsverarbeitungssysteme

Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware

Funktionen der Tabellenkalkulation. Funktionen der Datenbank. Grafik und Präsentation. Fachspezifische

Software.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen, Clients und Server in Netzwerken. LAN, WAN, Internet. Informationsbeschaffung.

Gestaltung von Webseiten.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in

der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen

vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen

arbeiten können.

Er soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.

Lehrstoff

Maschinen und Geräte

Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.

Zehn-Finger-Tastschreiben

Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Erstellen von e-mails. Korrekturen.

Korrekturzeichen.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte

und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.

Die ÖNORMEN sind zu beachten.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu

verweisen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Warenkunde (nur für Industriekaufmann)

Bildungs- und Lehraufgabe

In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler

Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden

eine Übersicht über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der in der Klasse

vertretenen industriellen Fachbereiche haben sowie mit deren Handhabung vertraut sein.

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden

grundlegende Kenntnisse über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der in

der Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben sowie mit deren Handhabung und Fuktionsweise

vertraut sein.

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden

gründliche Kenntnisse über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der in der

Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben und den Zusammenhang von Technik, Wirtschaft

und Umwelt kennen.

Lehrstoff

Die folgenden Themen sind in jeder der Schulstufen im Sinne der angeführten Bildungs- und

Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad und Umfang zu behandeln.

Rohstoffe und Materialien

Arten. Herkunft. Gewinnung. Lagerung. Verarbeitung.

Industrieprodukte und Waren

Arten. Eigenschaften. Verwendung und Handhabung. Gebrauch und Pflege. Warenprüfung.

Lagerung. Verpackung. Umweltschutz.

Dieser Lehrstoff ist entsprechend der Zusammensetzung der Klasse nach folgenden Fachbereichen

gegliedert und adäquat darauf abzustimmen

1. Bergwerks-, Eisenerzeugungs- und Gießereiindustrie

2. Maschinen-, Stahlbau- und Fahrzeugindustrie

3. Elektro- und Elektronikindustrie

4. Papier- und Holzverarbeitungsindustrie

5. Nahrungs- und Genussmittelindustrie

6. Eisen- und Metallwarenindustrie

7. Chemische-, Stein- und Glasindustrie

8. Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrie

Didaktische Grundsätze

Die Anschaulichkeit des Unterrichts ist ständig zu pflegen. Sowohl Darbietung als auch

Wiederholung sollen anhand von Warenproben und Modellen erfolgen.

Auf die Bedeutung der Energiewirtschaft als Voraussetzung jeder wirtschaftlichen Entwicklung und

des sparsamen Einsatzes der Energie ist besonders zu verweisen. Ebenso sind Umweltschutz und

Sicherheit in den Unterricht einzubeziehen.

Die raschen Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erfordern eine wirksame

Koordination und eine Ausnützung aller Querverbindungen.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen seines Lehrberufes

anwenden können.

Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge

sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und

präsentieren können.

Lehrstoff

Praktische und berufsspezifische Aufgabenstellungen aus den Themenbereichen

Konsument

Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.

Waren- bzw. Beständebeschaffung und -bewirtschaftung

Einkauf – Lagerung – Verkauf.

Kaufvertrag

Anbahnung – Abschluss – Erfüllung.

Außenstände

Kontrolle – Mahnung – Klage

Unternehmen

Gründung – Führung – Auflösung.

Personalwesen

Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.

Steuern und Abgaben

Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.

Organisation von Veranstaltungen

Planung – Durchführung – Evaluation.

Absatz und Werbung

Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.

Finanzierungsformen

Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.

Immobilienverwaltung

Verwaltungsübernahme – laufende Geschäftsgebahrung – Verwaltungsrückgabe.

Grundstücksbevorratung

Kauf/Pacht – Bearbeitung – Weitergabe.

Abrechnung bei Immobilien

Mietzins – Betriebskosten – Darlehensabrechnung.

Komplexer Geschäftsfall

Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung – Personalverrechnung

– Jahresbilanz – Auswertung.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl des Lehrstoffes bzw. bei der Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen

Bildungsinhalte ist auf die Berufsspezifika der Lehrberufe und die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes

Bedacht zu nehmen.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen

sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum

logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team

zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von

Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge

wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der

anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

Freigegenstand

Kurzschrift

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift

übertragen können.

Lehrstoff

Kurzschrift

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.

Kürzungen der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu

nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der

Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“

25. Die Anlage A/9/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bankkaufmann) lautet

„Anlage A/9/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BANKKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 bis 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen

sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine

Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.

Lehrstoff

Bei Lehrplänen mit 80 Unterrichtsstunden

Rechtschreibung

Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und

Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.

Abfassen von Schriftstücken. Moderner Briefstil.

Spezielle Schriftstücke

Anfertigen von Statistiken, Kundenkarteien und Dateien. Erstellen von Visualisierungshilfen.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Gespräche mit Kunden

Fachausdrücke im Bankbereich. Sprachnormen beim Empfang. Mitteilungs- und Fragetechniken bei

der Auskunft und Beratung. Spezielle Beratungsgespräche mit Kaufinteressenten. Auskunftstechniken zu

betrieblichen Leistungsangeboten. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption

und Ausarbeitung).

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden

Rechtschreibung

Erweiterung des Fremdwortschatzes. Übungen zu ausgewählten Kapiteln der Rechtschreibung.

Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.

Kommunikation

Analyse und Regelung von Konflikten.

Schriftliche Kommunikation

Selbstständiges Erstellen von Unterlagen und Schriftstücken zu einem fachlichen Thema.

Mündliche Kommunikation

Überzeugungs-, Bewerbungs- und Konfliktregelungsgespräche. Anspruchsvolle Gruppengespräche.

Gespräche mit Kunden

Verkaufsgespräche. Reklamationsgespräche. Spezielle Telefonate mit Kunden.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Analysieren und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und berufsbezogenen

Literatur.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und

Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische

Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräche mit Kunden“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit

mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Bankkaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und

Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs

kennen.

Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen

können.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse

im Bankbetrieb kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im

Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung, -verteilung

und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung.

Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Gewerblicher Rechtsschutz.

Schriftverkehr

Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.

Lieferverzug. Annahmeverzug.

Zahlungsverzug

Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche

Mahnverfahren.

Schriftverkehr

Mahnbriefe. Stundungsansuchen.

Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft

Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.

Unternehmen

Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.

Privatkonkurs.

Dienstleistungsbetriebe

Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr,

der Versicherungsbetriebe (ohne Sozialversicherung), der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und

Transportwirtschaft.

Außenhandel

Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung

unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Europa als Wirtschaftsmacht.

Personalwesen

Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.

Schriftverkehr

Stellenbewerbung. Lebenslauf.

Marketing

Marktforschung. Werbung. Human Relations. Publicrelations. Marketing Mix. Innovationen.

Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuer- und Abgabewesen

Begriff. Budgetpolitik. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft. Europa als Wirtschaftsraum. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.

Didaktische Grundsätze

Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfassten Schriftstücke ist eine Grundlage für den

Unterricht in „Fachpraktikum“.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip, insbesondere auf

bankspezifische Fragen, Bedacht zu nehmen.

Beim Thema „Transportwirtschaft“ und „Europa als Wirtschaftsraum“ empfiehlt sich die Arbeit mit

Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.

Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen

Bereich vorkommenden Rechnungen haben.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und

die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.

Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über

die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.

Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung mit Schwerpunkt Bankbuchführung und

ihrer Auswertung in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Kaufmännisches Rechnen

Lehrstoff

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Zinsrechnungen.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Handelskalkulation. Kostenrechnung.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Lieferantenkredit. Ratenkredit.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenabschreibung. Indexrechnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Personalverrechnung.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Lehrstoff

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Vorschriften des Handels- und

Steuerrechtes und des Bankwesengesetzes.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassakontrolle. Inventarium. Anlagenspiegel. Personenkonten.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Kontenrahmen.

Spezielle Buchungen

Abschreibungen. Anlagenverrechnung und -verbuchung. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung.

Rückstellungen.

Lohnbuchhaltung

Buchungen im Bereich Personalverrechnung.

Bilanzlehre

Bilanzanalyse. Bilanzkritik. Bewertungsvorschriften. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Nebenaufzeichnungen der Buchführung.

Doppelte Buchführung

Buchen von Geschäftsfällen.

Bilanzlehre.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des

Lehrberufes.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluss-, Prozent- oder Zinsrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei

empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau

ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verlässlicher Fertigkeiten ist

besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.

Fachunterricht

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer

Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können.

Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem

Weg beschaffen und weitergeben können.

Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen

Informationsverarbeitung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Informationsverarbeitungssysteme

Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirkung der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware

Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Grundlegendes über Datenbanken. Grafik und Präsentation.

Datenbankanwendungen. Fachspezifische Software.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale

und globale elektronische Netzwerke. Erstellung und Gestaltung von Webseiten.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in

der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.

Bankbetriebslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die wichtigsten Einrichtungen des Bankwesens kennen und das ihn als Bankkaufmann

betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge im Geldwesen und Zahlungsverkehr

haben.

Er soll Kenntnisse über Sparformen und den Kreditverkehr haben und über Abrechnungen und den

Auslandszahlungsverkehr Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Geld- und Kreditinstitute

Merkmale, Bedeutung und Organisation. Das Bankwesen in Österreich. Marketing im Bankwesen.

Geldwesen und Zahlungsverkehr

Geld. Sicherheitsmerkmale. Währungssysteme. Währungspolitik. EURO. Europäische Zentralbank.

Österreichische Nationalbank. In- und ausländische Zahlungsmittel. Girokonten. Scheck und Kreditkarten.

Der Wechsel. Inlandszahlungsverkehr. Zahlungsvermittlung durch die Post. Zeitgemäße Zahlungsformen.

Anlage- und Vorsorgeformen

Sparbuch. Verzinsung. KESt. Personenversicherungen. Wertpapiere. Depot. Börse.

Abrechnungen

An- und Verkauf von Devisen, Valuten und Münzen. Abrechnungen von Spar- und Girokonten.

Renditeberechnungen.

Auslandszahlungsverkehr

Auslandsüberweisung. Akkreditiv. Dokumenteninkasso.

Finanzierungskonzepte

Darlehen. Konditionen. Fördermaßnahmen. Vor- und Zwischenfinanzierung. Umfinanzierung.

Kreditverkehr

Wesen und Arten des Kredites. Bonitätsprüfung. Personalkredit. Sicherheiten. Kredithöchstobligo.

Haushaltsrechnung und pfändbarer Teil. Kreditnebenkosten. Kontokorrentkredit. Leitzinssätze. Hypothekarkredit.

Bausparkredite. Geförderte Wohnungskredite. Überwachung der Außenstände. Leasing und

Factoring in Banken. Kreditkostenvergleiche. Effektivverzinsung. Diskontkredit.

Firmenkunde

Kontenarten. Spezielle Anlagen- und Finanzierungsformen.

Treasury

Refinanzierung. Devisenhandel. Sicht- und Termineinlagen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Geldwesen und Zahlungsverkehr. Kreditverkehr.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl und Behandlung ist die Bedeutung in der Praxis des

Lehrberufes.

Auf die aktuelle Rechtslage ist Bedacht zu nehmen.

Auf praxisnahe branchenbezogene Auswahl des Lehrstoffes und systematischen Aufbau ist Augenmerk

zu legen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen

arbeiten können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.

Lehrstoff

Maschinen und Geräte

Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.

Zehn-Finger-Tastschreiben

Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.

Büroorganisation

Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte

und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.

Die ÖNORMEN sind zu beachten.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu

verweisen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

sowie seine persönlichen Erfahrungen und sozialen Kompetenzen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen

im Bankbereich erweitern und anwenden können.

Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge

sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und

präsentieren können.

Lehrstoff

Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen

Konto und Sparbuch

Eröffnung – Manipulation – Saldierung.

Kassenführung

Valuten- und Münztransaktionen – Umrechnungen – Kassakontrolle.

Kaufvertrag

Anbahnung – Abschluss – Erfüllung.

Anlagenberatung

Sparbuch und Sonderformen – Bau- und Versicherungssparen – Wertpapiere.

Personalwesen

Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.

Steuern und Abgaben

Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.

Absatz und Werbung

Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.

Finanzierungsformen

Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.

Komplexer Geschäftsfall

Geschäftsanbahnung – Kontoverbindung – Anlagenberatung – Finanzierung Wohnbau.

Didaktische Grundsätze

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen

Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen

sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum

logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im

Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von

Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge

wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der

anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.“

26. Die Anlage A/9/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf EDV-Kaufmann) lautet

„Anlage A/9/14

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-KAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 080 bis 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern

und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und seine Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.

Lehrstoff

Kommunikation

Verbale und nonverbale Kommunikation. Hindernisse und Störungen (Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen und Exzerpten.

Moderner Briefstil.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem.

Kommunikationsnormen beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Rechtschreibung

Ausgewählte Kapitel. Gebrauch des Wörterbuches.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Verbesserung der mündlichen

Kommunikationsfähigkeit des Schülers.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbstständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl

abdecken.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Verkaufstechnik“

sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge

der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die

handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im

Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und

sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen

abfassen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.

Wirtschaftssysteme.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt. Die vier Freiheiten der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter

Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.

Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anfrage. Angebot. Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter

Verlauf.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Finanzierung. Wechsel.

Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte.

Transportwirtschaft

Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schifffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,

Spediteur und Lagerhalter.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und

deren Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.

Außenhandel

Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuern

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Schriftverkehr

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den

privaten und betrieblichen Schriftverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft

Wirtschaftssysteme.

Der Betrieb

Arbeitsplatzgestaltung.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Finanzierung. Wechsel.

Außenhandel.

Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr

im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für

die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen“ und „Politische Bildung“.

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge

Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ notwendig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden

können.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und

die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.

Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung erlangen und

betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens

für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Kaufmännisches Rechnen

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung (Durchschnittsumsatz. Durchschnittspreise).

Verteilungsrechnung (Spesenverteilung. Gewinnverteilung). Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kennzahlen der Lagerhaltung.

Kalkulation

Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Valutenrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Kennzahlen der Lagerhaltung.

Kalkulation.

Personalverrechnung.

Spar- und Finanzierungsformen.

Controlling.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Indexrechnung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen von Geschäftsfällen. Abschluss. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Bilanzlehre

Abschlusstabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Doppelte Buchführung

Buchen von Geschäftsfällen.

Bilanzlehre.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des

Lehrberufes.

Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen

wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse

kommt große erzieherische Bedeutung zu.

Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet

werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluss-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der in Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und

anzuwenden.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Computerunterstützes Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen

lösen können.

Er soll den Warenfluss eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke

lesen können.

Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und

arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens

Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei

empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Fachunterricht

Hard- und Softwarekunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen

kennen und diese Geräte bedienen können.

Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem

Weg beschaffen und weitergeben können.

Er soll über die Rechtsgrundlagen und die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der

elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen.

Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse der Hard- und Software haben und den Sprachschatz

der EDV beherrschen.

Er soll fähig sein, das Wissen im Einkauf, in der Lagerhaltung und im Verkauf anzuwenden.

Lehrstoff

Elektrotechnische Grundlagen

Größen und Einheiten. Stromarten. Leitungen und Kabel. Versorgung. Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Unfallschutz.

Kenntnisse über Hardware

Arbeitsweise von Computern. Aufbau eines Personalcomputers. Prozessorarten. Massenspeicher.

Drucker, Grafikkarten und Monitore. Soundkarten. Netzwerkkarten. Zusätzliche Peripheriegeräte.

Betriebssysteme

MS-DOS. Windows. OS/2. NT. Neue Systeme.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale

und globale elektronische Netzwerke.

Standard-Anwendersoftware

Textprogramme. Tabellenkalkulation. Datenbanken. Buchhaltungsprogramme. Grafik- und Bildbearbeitungsprogramme.

Desktoppublishing-Software. Tools. CAD-Programme. Virenschutz.

PC-Installation

Festplattenformatierung und -partitionierung. Konfigurierung von Steckkarten. Druckereinstellung.

Modifizierung und Erstellung von Config-Dateien. Batch-Datei-Programmierung. Netzwerkinstallation.

Softwareinstallation und -deinstallation.

Programmiersprachen

Übersicht und Grundlagen.

Rechtsgrundlagen

Softwarerecht und Datenschutz. Vertragsarten.

Kundenbedarfsermittlung

Ermittlung von Anforderungen. Ermittlung von Lösungskonzepten. Konzeptentwicklung. Ergonomie.

Didaktische Grundsätze

Im Besonderen sind Herstellungsweisen, physikalisches, technologisches und anderes Grundlagenwissen

soweit zu behandeln, als diese Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit

notwendig sind.

Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes empfiehlt es sich Produktdeklarationen,

Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.

Übungen und Experimente sind zur besseren Veranschaulichung zu berücksichtigen.

Der Einsatz von EDV-Geräten ist integrativer Bestandteil des Unterrichts.

Herstellungsweisen, physikalisches, technologisches und anderes Grundlagenwissen sind nur

insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems

und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen

können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen

eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.

Schriftstückgestaltung

Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedienung der Textverarbeitungsgeräte und der nötigen Betriebsfunktionen soll unter

Zuhilfenahme der Betriebsanleitungen geachtet werden.

Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der

beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und

schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Werbe- und Präsentationstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und

Verkaufsförderung beherrschen und umsetzen können.

Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.

Er soll die Waren des Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.

Lehrstoff

Werbung und Verkaufsförderung

Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Publicrelations. Corporate Identity. Werbeplanung.

Werbegestaltung

Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht.

Fertigungstechniken

Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.

Warenpräsentation

Ideenfindung. Preisschilder. Ankündigungen. Blickfang. Beleuchtung. Branchenübliche Darstellung

von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.

EDV-Präsentation

Erstellen und Gestalten von Bildschirmgrafiken und Präsentationen. Erstellen und Gestalten von

Webseiten.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der

Praxis des EDV-Kaufmannes.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen; der

Einbau von Lehrausgängen zwecks Ideenfindung durch Geschäftsstraßen wird empfohlen.

In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter

Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische

Grundsätze zu beachten sind.

Verkaufstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines

zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten

bewusst sein.

Lehrstoff

Verkaufspsychologische Grundlagen

Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.

Gespräche mit Kunden

Sprachnormen beim Empfang. Mitteilungs- und Fragetechniken bei der Auskunft und Beratung.

Spezielle Beratungsgespräche mit Kaufinteressenten. Auskunftstechniken zu betrieblichen Leistungsangeboten.

Sonderfälle

Beschwerden. Diebstahl. Reklamation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der

Praxis des EDV-Kaufmannes.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang

unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen,

wobei auf die größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Hard- und Softwarekunde“, „Werbe- und

Präsentationstechnik“ und insbesondere zu „Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der

Argumentation und Präsentation gepflegt werden.

Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mittel einzusetzen.“

27. Die Anlage A/9/15 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Gartencenterkaufmann) lautet

„Anlage A/9/15

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GARTENCENTERKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern

und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und seine Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der

Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.

Lehrstoff

Kommunikation

Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten,

Berichten und Darstellungen.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Rechtschreibung

Ausgewählte Kapitel. Gebrauch des Wörterbuches.

Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten

Kreatives Schreiben

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Verbesserung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit

des Schülers.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbstständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl

abdecken.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Verkaufstechnik“

sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge

der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die

handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im

Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und

sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen

abfassen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.

Wirtschaftssysteme.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.

Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anfrage. Angebot. Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter

Verlauf.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Finanzierung.

Transportwirtschaft

Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schifffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,

Spediteur und Lagerhalter.

Bürokommunikation

Telekommunikation. E- Mail. Internet.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und

deren Vollmachten.

Handelsvermittler

Selbstständiger Handelsvertreter.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen.

Steuern

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel.

Schriftverkehr

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den

privaten und betrieblichen Schriftverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft

Wirtschaftssysteme.

Der Betrieb

Arbeitsplatzgestaltung.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Finanzierung.

Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem

Schriftverkehr im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt

vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen“ und „Politische Bildung“.

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge

Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ notwendig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden

können.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und

die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.

Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung erlangen und

betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-

und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden

Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Kaufmännisches Rechnen

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung (Durchschnittsumsatz. Durchschnittspreise).

Verteilungsrechnung (Spesenverteilung. Gewinnverteilung). Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Kennzahlen der Lagerhaltung.

Kalkulation

Bezugskalkulation. Absatzkalkulation. Deckungsbeitragsrechnung.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Kostenrechnung

Kostenarten. Kostenstellen. Kostenträger.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mengen- und Preisberechnungen

Kennzahlen der Lagerhaltung.

Kalkulation.

Personalverrechnung.

Finanzierungsformen.

Controlling.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Indexrechnung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen von Geschäftsfällen. Abschluss. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Bilanzlehre

Abschlusstabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Doppelte Buchführung

Buchen von Geschäftsfällen.

Bilanzlehre.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen

wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse

kommt große erzieherische Bedeutung zu.

Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet

werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluss-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der in Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und

anzuwenden.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen

lösen können.

Er soll den Warenfluss eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke

lesen können.

Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und

arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens

Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Tabellenkalkulation. Buchhaltung.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei

empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Fachunterricht

Botanische Grundlagen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler die Systematik der Pflanzen kennen und Grundlagenwissen in der Botanik haben.

Er soll die pflanzenkundlichen Fachbegriffe verstehen und erklären können und verantwortungsbewusstes

Handeln gegenüber der Umwelt bejahen.

Lehrstoff

Systematik der Pflanzen

Einteilung des Pflanzenreiches. Nomenklatur. Lateinische Fachausdrücke. Vegetationszonen.

Morphologie und Physiologie

Wurzeln. Sprossen. Blätter. Blüten. Früchte. Samen. Wassernährstoffaufnahme. Wassernährstofftransport.

Assimilation. Vermehrung und Anzucht. Veredelung.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind botanisches und anderes Grundlagenwissen so weit zu behandeln, als diese

Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit notwendig sind.

Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.

Pflanzenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die handelsüblichen Pflanzen für den Innenraum sowie den Außenbereich kennen,

berufskundliches Wissen über die Planzenpflege, den Pflanzenschutz sowie die Spritzmittel haben und

über die Pflanzen im Nutzgarten und die Pflanzennährstoffe Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Pflanzenpflege

Licht. Luft. Wasser. Temperatur. Luftfeuchtigkeit. Düngung.

Handelsübliche Pflanzen

Einjahresblumen. Sukkulenten. Baumschulpflanzen. Zimmerpflanzen. Hydrokultur. Sonderformen.

Pflanzenschutz

Artenschutz. Schadensursache. Vorbeugender, integrierter, biologischer, chemischer und mechanischer

Pflanzenschutz.

Spritzmittel

Arten. Anwendung. Errechnung von Konzentrationen. Gefahren. Aufbewahrung. Entsorgung.

Pflanzen für den Innenraum

Gattung. Arten. Bedeutung. Saisonale Bedingungen. Herkunft und Bezugsquellen. Qualitätskriterien.

Verwendung. Lagerung und Pflege. Anzucht.

Pflanzen für den Außenbereich

Gattung. Arten. Saisonale Bedingungen. Herkunft und Bezugsquellen. Qualitätskriterien. Lagerung

und Pflege. Anzucht.

Pflanzen im Nutzgarten

Gemüsearten. Küchen- und Gewürzkräuter.

Pflanzennährstoffe

Boden. Organische und anorganische Düngemittel. Düngemethoden.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Pflanzenpflege. Spritzmittel. Pflanzen für den Innenraum. Pflanzen für den Außenbereich.

Didaktische Grundsätze

Pflanzenkunde ist soweit zu behandeln, als diese Kenntnisse für das Verständnis und für die

Verkaufstätigkeit notwendig sind.

Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes empfiehlt sich, Pflanzen, Waren, Warenproben,

Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.

Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das Zubehör, Geräte und Werkzeuge für Heim und Garten kennen und den

warenkundlichen Sprachschatz beherrschen.

Der Schüler soll das fachkundliche Wissen im Einkauf, in der Lagerhaltung und in der Kundenberatung

anwenden können.

Lehrstoff

Geräte und Werkzeuge für Heim und Garten

Arten und Sortimente. Verwendung. Pflege und Instandhaltung.

Zubehör

Gartenmöbel. Bewässerungsanlagen. Gewächshäuser. Kletterhilfen. Keramik. Holzwaren. Steine.

Bastelwaren. Floristikzubehör. Anzuchthilfen.

Kundenberatung

Fachliche Beratung. Beratung zum Gartensortiment.

Didaktische Grundsätze

Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes empfiehlt sich, Originalwaren, Prospekte,

Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.

Bei der Thematik „Kundenberatung“ bewährt sich der Einsatz von Rollenspielen und adäquaten

sozialen Arbeitsformen.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen

können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen

eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.

Schriftstückgestaltung

Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedienung der Textverarbeitungsgeräte und der nötigen Betriebsfunktionen soll unter

Zuhilfenahme der Betriebsanleitungen geachtet werden.

Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der

beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und

schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Werbetechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und

Verkaufsförderung beherrschen und umsetzen können.

Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.

Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren

können.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.

Lehrstoff

Fertigungstechniken

Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.

Werbung und Verkaufsförderung

Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Publicrelations. Corporate Identity. Werbeplanung.

Werbegestaltung

Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung. Preisschilder. Ankündigungen. Blickfang.

Beleuchtung.

Warenpräsentation

Darstellung von Waren im Gartencenter und Verkaufsraum. Warenpräsentation in der Selbstbedienung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der

Praxis des Gartencenterkaufmannes.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen; der

Einbau von Lehrausgängen zwecks Ideenfindung durch Gartencenter wird empfohlen.

In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter

Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische

Grundsätze zu beachten sind.

Verkaufstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines

zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten

bewusst sein.

Lehrstoff

Verkaufspsychologische Grundlagen

Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.

Verkaufsgespräche

Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Präsentation. Beratung. Abschlusstechnik. Ergänzungsverkauf.

Verabschiedung. Verkauf am POS.

Sonderfälle

Reklamation. Diebstahl.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der

Praxis des Gartencenterkaufmannes.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang

unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen,

wobei auf die größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler Bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Werbetechnik“, „Deutsch und Kommunikation“

und insbesondere „Warenkunde“ und „Botanische Grundlagen“ sind aus Gründen der Argumentation

und Präsentation unabdingbar.

Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Pflanzen, Waren und audiovisuelle Mittel

einzusetzen.

Pflanzenpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzen haben und insbesondere die notwendigen

Tätigkeiten zur Pflege und Gesunderhaltung der im Verkauf angebotenen Pflanzen beherrschen.

Er soll durch Übungen und Versuche die Biologie der Pflanzen besser verstehen.

Lehrstoff

Anfertigen von Bodenkulturen

Gärtnerische Erden. Hydrokulturen. Seramiskulturen. Bodenbewertungen.

Übungen zur Pflanzenpflege

Eintopfen. Umtopfen. Gießen. Tauchen. Substrate ansetzen und wechseln.

Übungen zur Düngeranwendung

Düngen mit Handelsdüngern und Substraten. Versuche zur Mangelsymptomatik und Mangelbehebung.

Übungen zur Klimasteuerung

Temperatur und Lichtbedarf. Wasserzuführung. Substratabhängigkeiten.

Übungen zu Kulturmaßnahmen

Keimversuche. Anzucht. Wachstum. Vermehrung. Pikieren. Rückschneiden. Sortieren. Lagern.

Verpacken.

Übungen zum Pflanzenschutz

Diagnose von Schädlingsbefall, Krankheiten und deren Symptome. Mechanische, chemische und

ökologische Behandlungsmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der in den theoretischen

Pflichtgegenständen erworbenen Kenntnisse und zum Erwerb von Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzen.

Durch die Übungen soll der Schüler die Möglichkeit haben, die Entwicklung bzw. Veränderung der

Pflanzen zu beobachten.

Als Unterrichtsmethode empfiehlt sich das selbstständige Arbeiten, wobei Beobachtungsergebnisse

und Untersuchungsergebnisse als Verkaufsargumente ausgewertet werden.

Auf enge Querverbindungen mit den Gegenständen „Botanische Grundlagen“ und „Pflanzenkunde“

ist besonders zu achten und durch die praktische Ausübung das erworbene Fachwissen zu festigen.

Freigegenstand

Floristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Materialien und Hilfsmittel sowie die Gestaltungsmöglichkeiten und Techniken

der Floristik kennen und floristische Arrangements gestalten können.

Lehrstoff

Materialien und Hilfsmittel

Arten. Pflege. Lagerung. Berücksichtigung der Saisonen.

Gestaltung und Techniken

Waren, Materialien und Pflanzen. Präsentation. Lagerung. Qualitätskriterien.

Kundenberatung

Beratung für Arrangements sowie für verschiedene Anlässe und Verwendungsmöglichkeiten.

Didaktische Grundsätze

Beim Unterricht des speziellen Lehrstoffes sind die diesem Lehrstoff vorangestellten Themen

entsprechend zu berücksichtigen.

Im Besonderen sind Pflege, Lagerung und anderes Grundlagenwissen soweit zu behandeln, als diese

Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit notwendig sind.

Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes sollen vor allem praktische Übungen eine

zentrale Bedeutung einnehmen.

Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.“

28. Die Anlage A/14/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Modellbauer) lautet

„Anlage A/14/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MODELLBAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlagen A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene Konstruktionstechniken

einsetzen und die Ergebnisse maschinell anwenden können.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware. CAD-Grundlagen und -systeme.

Berufsbezogene Konstruktionstechnik

2D-3D-Modellierungstechniken. Erstellen und Ableiten von Zeichnungen. Fräspfadgenerierung.

Schnittstellentechnik.

Maschinensteuerung

Maschinengrundlagen. CNC-Technologien. Rapid Prototyping. Programmiermethoden. Datentransfer.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Holz,

Kunststoffe und Metalle, kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid

wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie gründliche

Kenntnisse über Form- und Modelltechnik haben.

Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundgesetze kennen

sowie mit der berufsspezifische Schmelz-, Gieß- und Umwelttechnik vertraut sein.

Lehrstoff

Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Funktion. Einsatz und Wartung.

Bearbeitungstechniken

Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare

Verbindungen. Rapid Prototyping. CNC- und andere computergestützte Technologien.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Chemische und physikalische Grundgesetze

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmebehandlung. Organische und anorganische

Chemie.

Form- und Modelltechnik

Arten. Herstellung von Modellen und Kernkästen. Modellteilung und -zusammenbau. Instandsetzung

und Reparatur der Modelleinrichtungen. Hand- und Maschinenformtechnik. Herstellung von Dauerformen.

Gießtechnik

Gießgerechte Gestaltung von Gussteilen. Anschnitt- und Speisertechnik. Gussfehler. Qualitätssicherung.

Umwelttechnik

Umgang und Entsorgung der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Lärmschutz.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und

Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft und Kräfteparallelogramm. Arbeit. Leistung. Geradlinige und kreisförmige Bewegung (Schnittgeschwindigkeit

und Drehzahl, Hauptzeitberechnungen). Festigkeitsberechnungen. Einfache und mehrfache

Übersetzungen. Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.

Gießtechnische Berechnungen

Schwindmaßberechnungen. Anschnitt- und Speisertechnik.

Elektrotechnische Berechnungen.

Ohmsches Gesetz. Spezifischer Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen, Modellrisse und normgerechte Werkzeichnungen lesen sowie unter

Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen ausführen können, um danach wirtschaftlich und fachlich

einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Strichstärken und Linienarten. Schriftfeld und Stückliste. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung.

Gewindedarstellungen. Rauhtiefezeichen. Bearbeitungszugaben. Passungen und Maßtoleranzen.

Werkzeichnungen

Schnittdarstellungen gießfertiger Formen. Modellaufnahmen von Maschinenelementen. Modellaufbau.

Modellrisse. Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Holz,

Kunststoffe und Metalle, fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll mit der Handhabung, Pflege und Instandsetzung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen

vertraut sein.

Er soll die berufsspezifischen Mess- und Bearbeitungstechniken durchführen können.

Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen zeitgemäßen und fachlichen Arbeitstechniken und -verfahren

ausführen sowie die berufseinschlägigen Sicherheitstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Handhaben. Pflegen und Instandsetzen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden und Entsorgen.

Messtechnik

Handhaben und Instand halten von Messgeräten. Messen mechanischer Größen.

Bearbeitungstechnik

Messen und Anreißen. Spanendes Bearbeiten. Fügen und Trennen. Anfertigen von Schablonen.

Form- und Modelltechnik

Herstellen von Modellen und Kernkästen. Herstellen von Verbindungen. Reparaturarbeiten an

Modelleinrichtungen. Herstellen und Zusammenbauen von Formen und Kernen. Zulegen.

Gießtechnik

Schmelzen. Abgießen.

Umwelttechnik

Entsorgen der Rest- und Abfallstoffe. Entsorgen des Abwassers. Lärmschutz.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis

beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu

führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

29. Die Anlage A/15/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Landmaschinentechniker) lautet

„Anlage A/15/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LANDMASCHINENTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesmat 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Landmaschinentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen vertraut sein und

sie fachgerecht auswählen können.

Er soll über Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Bescheind wissen sowie die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.

Er soll Kenntnisse über die land-, forst-, garten- und kommunalwirtschaftlichen Maschinen- und

Fahrzeugtechnik sowie Kenntnisse über leichte Baumaschinen haben.

Er soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik sowie der Steuer- und Regeltechnik als

Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung

kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mechanische Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosion und Korrosionsschutz.

Wärmebehandlung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Maschinen, Geräte und Fahrzeuge der Land-, Forst-, Garten- und Kommunalwirtschaft

Arten. Baugruppen. Maschinenelemente. Wartung.

Baumaschinen

Arten. Baugrupppen. Maschinenelemente. Wartung.

Antriebstechnik

Motoren und deren Bauarten. Bauelemente.

Leistungsübertragung

Kupplungen. Getriebe. Achsantriebe.

Fahrwerk

Rahmen. Achsen. Lenkung. Räder und Reifen. Bremsanlagen.

Elektrik und Elektronik

Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen

Stromes. Halbleitertechnik. Bauelemente. Elektrische und elektronische Zündanlagen. Licht- und

Signaleinrichtungen.

Steuer- und Regeltechnik

Größen. Begriffe. Aufbau. Funktion. Bauelemente. Mechanische, hydraulische, pneumatische,

elektrische und elektronische Baugrupppen. Ein- und Nachstellungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Leistungsübertragung

Getriebe.

Fahrwerk

Bremsanlagen.

Steuer- und Regeltechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Mechanische Übersetzungen. Hydraulik. Pneumatik.

Motortechnische Berechnungen

Motorkenngrößen. Motorsteuer.

Triebwerksberechnungen

Kupplungen. Getriebe. Fahrgeschwindigkeit.

Berechnungen zur Fahrmechanik

Beschleunigung, Verzögerung. Bremsanlagen.

Berechnungen zur Elektrik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Batteriekenngrößen.

Berechnungen zur Maschinensystemtechnik

Fahrzeug- und Maschinenkenngrößen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Mechanik

Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik.

Berechnungen zur Elektrik und zur Maschinensystemtechnik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.

Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die

erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Toleranz- und Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Diagramme. Schalt- und Stromlaufpläne. Funktions- und

Blockschaltbilder.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen

können.

Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung

von Versuchen entwicklen.

Er soll Baugruppen simulieren, ihre Betriebsverhalten erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Auswählen. Handhaben. Verwenden.

Mess- und Schaltübungen

Bestimmen von elektrischen und nichtelektrischen Größen. Analysieren der physikalischen und

chemischen Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen. Übungen aus dem Bereich der analogen

und digitalen Messtechnik.

Übungen an Maschinen und Fahrzeugen

Messen, Schalten und Einstellungen an hydraulischen pneumatischen, elektrischen und elektronischen

Anlagen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht

bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instand halten

können sowie die zeitgemäßen Fertigungstechniken ausführen können.

Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf-, Ein-, Nachstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben,

insbesondere die Diagnosearbeiten, sicher und sachgemäß durchführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Handhaben. Instand halten.

Fertigungstechniken

Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln. Fügen und Trennen.

Mess-, Prüf-, Ein-, Nachstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Land-, forst-, garten- und kommunalwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Baumaschinen. Motor

und Zusatzaggregate. Trieb- und Fahrwerk. Hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische

Anlagen. Diagnosearbeiten durchführen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedeneer Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der

Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

30. Die Anlage A/17/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Formenbauer) lautet

„Anlage A/17/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FORMENBAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III..

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Mess-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Formen-, Modell- bzw. Werkzeugbautechniken kennen

sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente.

Metallbautechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Grundschaltungen.

Mess- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe.Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Werkzeugbau

Formenbau. Modellbau.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnung.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. Werkzeugbau. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um

danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und grafische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.

Rechnergestützes Zeichnen

Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für

die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbstständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.

Mess- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik. Bestimmen elektrischer und

nichtelektrischer Größen. Erstellen von Messprotokollen. Qualitätssicherung.

Schaltübungen

Einfache Stromkreise. Analoge und digitale Schalttechnik.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen. Speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instand halten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Fügen und Trennen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

31. Die Anlage A/17/11 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Sonnenschutztechniker) lautet

„Anlage A/17/11

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elektrotechnik und Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das

Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Gleichstromtechnik

Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände, Spannungsabfälle. Ohm’sches Gesetz. Kirchhoff

’sche Regeln. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Wirkungen des elektrischen Stromes

Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung.

Magnetismus und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.

Wechsel- und Drehstromtechnik

Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Passive Bauelemente

Bauformen von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Normung. Optoelektronische Bauelemente.

Halbleiter

Halbleitertechnik. Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen.

Messwerterfassung und -verarbeitung

Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwertübertragung.

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe Bescheid wissen

und sie fachgerecht auswählen können.

Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen

vertraut sein.

Er soll Kenntnisse über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Metall-, Kunst- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Pflege. Entsorgung.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Bearbeitung. Füge- und Trenntechniken. Wärmebehandlung. Oberflächenbehandlung

und -veredelung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Textile Gewebe

Arten. Eigenschaften. Bearbeitung. Ausrüstung. Pflege. Entsorgung.

Baumaterialien

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.

Sonnenschutztechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll umfassende Kenntnisse in der Herstellung, Montage und Befestigung von Sonnenschutzanlagen

haben.

Er soll die Grundgesetze über die Bauphysik kennen sowie über die für diesen Beruf notwendigen

Befestigungstechniken Bescheid wissen.

Er soll mit den zeitgemäßen Mess-, Prüf- und Automatisierungstechniken vertraut sein, die

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und Kunden fachlich beraten können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Sonnenschutzanlagen

Arten. Funktion. Anwendungsmöglichkeiten. Aufbau. Elektrische, mechanische und elektronische

Anlagenteile. Elektrische und elektronische Steuerungen. Licht- und Signaleinrichtungen. Kontrolleinrichtungen.

Herstellungs-, Montage- und Befestigungstechniken

Maßabnahme. Fertigung. Montage. Zusammenbau und Instandsetzung. Befestigung. Inbetriebnahme.

Prüfung. Wartung.

Bauphysik

Mechanik. Wärmelehre. Licht-, Solar- und Schalltechnik. Aerodynamik.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Kundenberatung

Projektierung. Planung. Maßabnahme.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Mechanische und hydraulische Übersetzungen.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Bemessung elektrischer Leitungen.

Berechnungen zur Bauphysik

Wärme. Licht. Schall. Windlast.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einschlägige Skizzen und einfache Werkzeichnungen anfertigen und technische

Zeichnungen und Pläne lesen können.

Er soll – auch unter Verwendung computergestützter Technologien – berufsspezifische technische

Zeichnungen anfertigen können und über die Farbenlehre Bescheid wissen.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Tabellen- und Passungsangaben.

Farbenlehre

Farbordnungssysteme. Lichtbrechung, -reflexion und -absorption. Farbpsychologie (Wahrnehmung,

Harmonie, Wirkung).

Technische Zeichnungen

Skizzieren von Zeichnungen und Plänen. Anfertigen von einfachen Werkzeichnungen. Lesen von

Diagrammen, Werk-, Montage-, Installations- und Bauplänen. Interpretieren von Schalt- und Stromlaufplänen

sowie Funktions- und Blockschaltbilder.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen

können.

Er soll sonnenschutztechnische Baugruppen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen sowie über

Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Mess- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden.

Messübungen

Messungen an Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen

Messtechnik. Bestimmung elektrischer Größen. Wärme- und lichttechnische Messungen.

Schaltübungen

Grundschaltungen. Stromkreise. Nachweis des Ohm’schen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.

Schaltung von Dioden, Einweg- und Vollweggleichrichter. Drehstromgleichrichter.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht

handhaben, bearbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Er soll die praxisrelevanten Montage- und Befestigungsarbeiten für den Betrieb von Sonnenschutzanlagen

sicher und sachgemäß durchführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Metall-, Kunst- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Bearbeiten. Entsorgen.

Textile Gewebe

Arten. Bearbeiten. Ausrüsten. Pflegen. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instand halten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanendes und spanloses Bearbeiten. Fügen und Trennen. Oberflächen behandeln und veredeln.

Qualität sichern.

Arbeiten an Sonnenschutzanlagen

Zusammenbauen. Montieren und Befestigen. In Betrieb nehmen. Instand setzen. Fehler diagnostizieren

und beheben.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

32. Die Anlage A/19/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Vermessungstechniker) lautet

„Anlage A/19/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Katasterwesen und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Grundzüge des Katasterwesens Bescheid wissen sowie Kenntnisse über die

den Beruf betreffenden Rechtsmaterien und Institutionen haben.

Lehrstoff

Kataster

Geschichte. Katastraloperat. Organisation und Aufgaben des Vermessungswesens.

Rechtliche Grundlagen

Vermessungsgesetz und -verordnung. Grundbuchsrecht. Liegenschaftsteilungsgesetz. Raumordnungsgesetz.

Bauordnungen. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Allgemeines Bürgerliches

Gesetzbuch (ABGB). Forstgesetz. Wasserrechtsgesetz. Normenwesen.

Institutionen

Behördenorganisation. Leitungsbetreiber.

Vermessungskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen Kenntnisse der Geometrie haben.

Er soll Arbeitsgeräte und Messinstrumente kennen und Kenntnis über die klassischen und zeitgemäßen

Messmethoden haben.

Er soll über die Reproduktions- und Drucktechniken Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Geometrie

Die Erde als geometrischer Körper. Bezugsflächen. Geodätische und geographische Koordinatensysteme.

Internationales Einheitensystem für Längen- und Richtungsmessung. Geographische Informationssysteme.

Arbeitsgeräte und Messinstrumente

Arten. Aufbau. Einsatz. Fehler und Genauigkeit. Handhabung. Instandhaltung.

Messmethoden

Messungen mit einfachen Messgeräten. Messungen mit Theodolit, Distanzmess- und Nivelliergerät.

Codierte Methoden.

Messverfahren

Höhenmessung. Richtungs- und Streckenmessung. GPS. Verwendung von Luftbildern.

Vermessungen

Planung. Vorbereitung. Ausführung. Dokumentation. Archivierung.

Aufnahmeverfahren

Arten und Einteilung. Staatliches Festpunktfeld. Topografische Aufnahmemethoden. Messhelfertätigkeit.

Repro- und Drucktechnik

Arten. Vervielfältigungsverfahren. Mikroverfilmung. Scann- und Drucktechniken.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Messverfahren. Aufnahmeverfahren.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben, insbesondere geodätische Berechnungen, aus dem

Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie die in der Praxis üblichen Rechner,

Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Kubaturberechnungen. Masseberechnungen. Winkelfunktionen.

Geodätische Berechnungen

Trigonometrie (Hauptaufgaben, Schnitte, Polygonzüge). Koordinatensysteme. Nivellement. Höhenschichtlinien.

Längs- und Querprofile.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Geodätische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe.

Vermessungsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Vermessungen nach gegebenen Richtlinien durchführen, deren Ergebnisse

zeichnerisch darstellen können und die Bedeutung der Zeichnung für die weiterführende Verwendung

verstehen.

Er soll die notwendigen Kenntnisse über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen haben.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsgeräte und Messinstrumente

Arten. Handhaben. Instand halten. Pflegen.

Vermessungen

Planen. Vorbereiten. Messen mit Maßband, Nivelliergerät, Theodolit und Distanzmessgerät. Messen

nach codierten Methoden. Erstellen von Skizzen, Messprotokollen und Dokumentationen.

Geodätisches Zeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für seinen Beruf wichtigen Zeichen- und Beschriftungsgeräte und Einrichtungen

sowie Zeichenträger kennen.

Er soll die in der Vermessungstechnik gebräuchlichen Normen und Darstellungen kennen und

vermessungstechnische Skizzen, Pläne und Karten lesen und normgerecht und technisch richtig anfertigen

können.

Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz computerunterstützter Zeichensysteme kennen, die

Geräte bedienen und die fachspezifische Software einsetzen können. Er soll Informationen auf

elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können.

Lehrstoff

Zeichengeräte, Beschriftungsgeräte und Einrichtungen

Arten. Handhaben. Instand halten.

Zeichenträger

Arten. Beschaffenheit und Bearbeitung von Zeichenträgern.

Normen

Arten. Papierformate. Blatteinteilung. Planfaltung. Beschriftung nach einschlägigen Vorschriften

(Normschrift, Symbole, Signaturen). Maßstäbe.

Anwenderspezifische Hard- und Software

Aufbau. Funktion. Einsatz. Betriebssysteme. Bedienung. Zeichnen und Anfertigen. Übungen mit

geodätischen Programm-Modulen. Datenausgabe und -sicherung.

Skizzen, Pläne und Karten

Arten von Plänen und Karten. Anfertigen, Bearbeiten, Erstellen und Dokumentieren. Erneuern und

Fortführen. Erfassen von Leitungen und unterirdischen Einbauten. Konstruktion von Höhenschichtlinien.

Geländeprofile aus Höhenlinien entwickeln. Anfertigen und Lesen von Plänen.

Informations- und Kommunikationsnetze

Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale

und globale elektronische Netzwerke.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das

Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Überprüfen der

Ergebnisse.

In „Vermessungsübungen“ soll unter Berücksichtigung des aktuellen Standes in der Vermessungstechnik

der Schüler befähigt werden, analog und digital technisch richtige Zeichnungen zu erstellen.

Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Im Pflichtgegenstand „Geodätisches Zeichnen“ ist das Kapitel „Zeichengeräte, Beschriftungsgeräte

und Einrichtungen“ nur zum besseren Verständnis der computerunterstützten Zeichnungen zu

unterrichten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

Artikel II

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1049, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht

Die jeweils unter II. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden

von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2

des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

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