389. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Berufsschulen,
BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 352/1998, wird wie folgt
geändert
1. Im § 1 Z 1 wird folgende Zeile angefügt
„Tiefbauer: Anlage A/1/15“
2. Im § 1 Z 3 wird folgende Zeile angefügt
„Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Abfall, -Abwasser: Anlage A/3/10“
3. Im § 1 Z 4 wird folgende Zeile angefügt
„EDV-Techniker: Anlage A/4/9“
4. Im § 1 Z 6 wird folgende Zeile angefügt
„Systemgastronomiefachmann: Anlage A/6/10“
5. Im § 1 Z 8 wird folgende Zeile angefügt
„Medienfachmann-Mediendesign, -Medientechnik: Anlage A/8/10“
6. § 1 Z 9 lautet
„9. für die Lehrberufe der Bereiche Handel und Verkehr, und zwar für
Einzelhandelskaufmann, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1
Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2
Bürokaufmann, Industriekaufmann, Verwaltungsassistent,
Immobilienkaufmann, Kanzleiassistent-Notariat, -Rechtsanwaltskanzlei: Anlage A/9/3
Bankkaufmann: Anlage A/9/4
Buchhändler, Musikalienhändler: Anlage A/9/5
Drogist: Anlage A/9/6
Fotokaufmann: Anlage A/9/7
Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent: Anlage A/9/8
Reisebüroassistent: Anlage A/9/9
Speditionskaufmann: Anlage A/9/10
Binnenschiffer: Anlage A/9/11
Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12
Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13
EDV-Kaufmann: Anlage A/9/14
Gartencenterkaufmann: Anlage A/9/15“
7. Im § 1 Z 14 wird die Zeile
„Modelltischler (Formentischler): Anlage A/14/2“
durch die Zeile
„Modellbauer: Anlage A/14/2“
ersetzt.
8. Im § 1 Z 15 wird die Zeile
„Landmaschinenmechaniker: Anlage A/15/4“
durch die Zeile
„Landmaschinentechniker: Anlage A/15/4“
ersetzt.
9. § 1 Z 17 lautet
„17. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schlosserberufe), und zwar für
Betriebsschlosser, Maschinenschlosser, Schlosser: Anlage A/17/1
Bauschlosser, Stahlbauschlosser: Anlage A/17/2
Formenbauer: Anlage A/17/3
Dreher, Werkzeugmaschineur: Anlage A/17/4
Werkzeugmacher: Anlage A/17/5
Hüttenwerkschlosser: Anlage A/17/6
Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer: Anlage A/17/7
Schiffbauer: Anlage A/17/8
Skierzeuger: Anlage A/17/9
Universalschweißer: Anlage A/17/10
Sonnenschutztechniker: Anlage A/17/11“
10. Im § 1 Z 19 wird folgende Zeile angefügt
„Vermessungstechniker: Anlage A/19/3“
11. Im § 3 Abs. 8 entfällt der letzte Satz.
12. § 3 Abs. 9 entfällt.
13. Im § 4 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt
„(1a) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die
in den nachstehenden Absätzen vorgesehenen Inkrafttretenstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben,
soweit dies aus organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen
Gründen) erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches
Verschieben des Außerkrafttretens von Anlagen gemäß den nachstehenden Absätzen vorzunehmen.“
14. § 4 Abs. 2 Z 4, Abs. 3 letzter Satz, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 9 entfallen.
15. § 4 Abs. 11 lautet
„(11) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung
BGBl. II Nr. 389/1999 treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft
1.§ 3 Abs. 8 sowie § 4 Abs. 1a treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im
Bundesgesetzblatt in Kraft;
2. § 1 sowie die Anlagen A, A/1/15, A/3/10, A/4/9, A/6/10, A/8/10, A/9/3, A/9/4, A/9/14, A/9/15,
A/14/2, A/15/4, A/17/3, A/17/11 und A/19/3 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September
1999, der 2. Klasse mit 1. September 2000, der 3. Klasse mit 1. September 2001 und der 4.
Klasse mit 1. September 2002 in Kraft;
3. § 3 Abs. 9, § 4 Abs. 2 Z 4, Abs. 3 letzter Satz, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 9 treten mit Ablauf des
Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt außer Kraft;
4. die Anlagen A/9/3, A/9/4, A/9/14, A/14/2, A/15/4 und A/17/3 treten hinsichtlich der 1. Klasse
mit 31. August 1999, der 2. Klasse mit 31. August 2000, der 3. Klasse mit 31. August 2001 und
der 4. Klasse mit 31. August 2002 außer Kraft.
Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung erlassen
werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der betreffenden Anlage in Kraft gesetzt werden.“
16. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der
einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), Unterabschnitt C (Berufsbezogene Fremdsprache)
lautet der Lehrstoff
„Lehrstoff
Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und
Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.
Wirtschaft und Arbeitswelt
Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung. Berufsspezifischer Schriftverkehr und Stellenbewerbung.
Sicherheit und Umweltschutz.
Alltag und Aktuelles
Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und Trinken.
Ortsangaben. Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationales und internationales Zeitgeschehen.
Beruf (für die Anlagen A/1/1 bis A/1/15)
Grundbegriffe der Bautechnik. Baustoffe und Baumaterialien. Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Mess- und Prüfinstrumente. Baustellen. Bauplanung und Bauablauf. Bauwerke. Baustile. Baubiologie.
Baupläne und Bauzeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/13)
Grundbegriffe der Mode- und Bekleidungstechnik. Natürliche, synthetische und gemischte
Materialien. Pflege, Reinigungs- und Hilfsmittel. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Bekleidung
und berufsspezifische Erzeugnisse. Farben. Designentwicklung. Schnittzeichnungen. Arbeitsverfahren
und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/10)
Grundbegriffe der Chemie und Umwelttechnik. Chemikalien und Hilfsstoffe. Werkzeuge,
Maschinen, Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. Präparate. Chemische Prozesse. Entsorgung
und Recycling. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/9)
Grundbegriffe der Elektrotechnik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,
Geräte und Anlagen. Mess- und Prüfinstrumente. EDV- und Kommunikationssysteme. Technische
Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/5/1 und A/5/2)
Grundbegriffe der Botanik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Blumen und
Pflanzen. Kulturen und Pflege. Raum- und Landschaftsgestaltung. Entwürfe und Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/5/3)
Grundbegriffe der Zoologie. Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Tiere. Tierhaltung.
Tierzucht. Tierkrankheiten. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/6/1 bis A/6/10)
Grundbegriffe der Ernährung und Gesundheit. Lebens- und Nahrungsmittel. Waren und Produkte.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Tourismus und Service. Rezepturen. Arbeitsverfahren
und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/7/1 bis A/7/6)
Grundbegriffe der Glas- und Keramtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Materialien und Farben.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Glas-, Keramik- und Porzellanprodukte.
Designentwicklung. Entwürfe und Werkzeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/10)
Grundbegriffe der Grafik und Medientechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte
und Arbeitsbehelfe. EDV- und Kommunikationssysteme. Designentwicklung. Entwürfe und Designs.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2, A/9/14 und A/9/15)
Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien.
EDV- und Kommunikationssysteme. Waren. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation.
Beruf (für die Anlagen A/9/3 und A/9/4)
Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft. Büro- bzw. Bankeinrichtung und Arbeitsmaterialien.
EDV- und Kommunikationssysteme. Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge.
Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Beruf (für die Anlage A/9/5)
Grundbegriffe der Literatur, Musik und Kultur. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV-
und Kommunikationssysteme. Bücher und Medien. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation.
Beruf (für die Anlagen A/9/6 und A/9/8)
Grundbegriffe der Botanik und Pharmakognosie. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV-
und Kommunikationssysteme. Waren. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation.
Beruf (für die Anlage A/9/7)
Grundbegriffe der Fotografie. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und Kommunikationssysteme.
Audio- und Videotechnik. Waren. Kauf und Verkauf. Werbung und Präsentation.
Beruf (für die Anlage A/9/10)
Grundbegriffe der Transportwirtschaft. Geschäftseinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und
Kommunikationssysteme. Verkehrsträger. Verkehrsgeographie. Zoll. Kauf und Verkauf.
Beruf (für die Anlage A/9/11)
Grundbegriffe der Schiffstechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Nachrichtenübertragung. Verträge. Verkehrsgeographie (Binnengewässer und Wasserstraßen).
Arbeitsverfahren und -techniken am Schiff.
Beruf (für die Anlage A/9/12)
Grundbegriffe des Versicherungswesens. Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und
Kommunikationssysteme. Versicherungsverträge. Kauf und Verkauf.
Beruf (für die Anlage A/9/13)
Grundbegriffe der Kfz-Technik und Transportwirtschaft. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Verhaltensregeln, Hilfeleistung, Unfallbericht und Reparaturmaßnahmen. Ortsangaben.
Reiserouten. Straßenkarten und Stadtpläne. Wetter und Straßenzustand. Verkehrsregeln. Verkehrszeichen.
Lade- und Gefahrengut. Fracht- und Zolldokumente. Ausweise. Fahrzeugpapiere und Kennzeichen.
Beförderungsverträge und Versicherungen. Zahlungsverkehr. Behördenkontakte.
Beruf (für die Anlagen A/10/1 bis A/10/9)
Grundbegriffe der Holz- und Kunststofftechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,
Geräte und Arbeitsbehelfe. Werkstücke und Erzeugnisse. Möbelstilkunde. Pläne, Entwürfe und
berufsspezifische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/11/1 bis A/11/4)
Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Farben und Ästhetik.
Pläne, Entwürfe und berufsspezifische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/12/1 und A/12/2)
Grundbegriffe der Blechverarbeitung. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstücke und Erzeugnisse. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/13/1 und A/13/2)
Grundbegriffe der Klima- und Installationstechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,
Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen.
Installationstechnische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/14/1 bis A/14/3)
Grundbegriffe der Gieß- und Modelltechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte
und Arbeitsbehelfe. Werkstücke und Erzeugnisse. Fertigungszeichnungen. Arbeitsverfahren und
-techniken.
Beruf (für die Anlagen A/15/1, A/15/13 und A/15/14)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte
und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Arbeits- und Kraftmaschinen. Maschinenelemente.
Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/2)
Grundbegriffe der Waffentechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Waffen, Zieleinrichtungen und Munition. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und
-techniken.
Beruf (für die Anlagen A/15/3 und A/15/4)
Grundbegriffe der Kfz-Technik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Kraftfahrzeuge und Aggregatgruppen. Arbeits- und
Kraftmaschinen. Kfz-Elektrik und Elektronik. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/5)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte
und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Waagen, Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/6)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte
und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Uhren, Systeme und Bauteile. Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/7)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte
und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Verpackungsarten und -maschinen. Technische
Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/8)
Grundbegriffe der Mechanik und Elektronik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte
und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Chirurgische und medizinische Instrumente. Technische
Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/15/9 und A/15/10)
Grundbegriffe der Flugtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung. Technische
Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/11)
Grundbegriffe der Textiltechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Textilmaschinen. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren
und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/15/12)
Grundbegriffe der Kälteanlagentechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Kälteanlagen und Kühlmaschinen. Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/16/1 bis A/16/3)
Grundbegriffe der Gemmologie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstücke und Erzeugnisse. Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/1)
Grundbegriffe der Metallbautechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Bau- und Haustechnik. Kraft- und Arbeitsmaschinen.
Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/2)
Grundbegriffe der Metallbautechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Metallbau. Stahl- und Leichtmetallbau. Technische
Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/17/3 bis A/17/5)
Grundbegriffe der Fertigungs- und Formtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,
Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstücke und Erzeugnisse. Technische
Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/6)
Grundbegriffe der Hüttenwerktechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Hochofen und Stahlwerk. Walzwerk. Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/7)
Grundbegriffe der Bergbautechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mineralien und Gesteine. Bergbau. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und
-techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/8)
Grundbegriffe der Schiffstechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Schiffbau. Schiffbetrieb. Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/9)
Grundbegriffe der Skitechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Skiarten. Normung. Kenngrößen. Bauweise und Bauteile.
Herstellung. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/10)
Grundbegriffe der Schweißtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Schweißverfahren. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren
und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/17/11)
Grundbegriffe der Sonnenschutztechnik. Metall- Kunst- und Hilfsstoffe. Textile Gewebe.
Baumaterialien. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente.
Sonnenschutzanlagen. Zusatzeinrichtungen. Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/18/1 und A/18/2)
Grundbegriffe der Werkstoffbearbeitung und Fahrzeugtechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge,
Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstücke und Erzeugnisse.
Technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/19/1 und A/19/2)
Grundbegriffe der Physik und Werkstofftechnologie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen,
Geräte und Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Werkstoffprüfsysteme. Technische Zeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/19/3)
Grundbegriffe der Vermessungstechnik. EDV- und Kommunikationssysteme. Mess- und Prüfinstrumente.
Vermessungen. Geodätische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/20/1 bis A/20/5)
Grundbegriffe der Musiklehre. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Arbeitsbehelfe. Musikinstrumente. Musikgeschichte. Werkzeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/21/1)
Grundbegriffe der Fotografie. Materialien und Hilfsstoffe. Einrichtungen, Geräte, Kameras und
Arbeitsbehelfe. Fotografie und Film. Aufnahme und Ausarbeitung. Bildkompositionen und Gestaltungskonzepte.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/21/2)
Grundbegriffe der Optik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen.
Mess- und Prüfinstrumente. Optische Instrumente und Geräte. Fertigungszeichnungen. Arbeitsverfahren
und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/21/3)
Grundbegriffe der Otiatrie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und
Arbeitsbehelfe. Mess- und Prüfinstrumente. Hörgeräte und otoplastische Geräte. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2)
Grundbegriffe der Papiertechnologie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und
Anlagen. Erzeugnisse, Arten und Verwendung. Entwürfe und technische Zeichnungen. Arbeitsverfahren
und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/23/1)
Grundbegriffe der Biologie. Materialien, Hilfsmittel und Waren. Werkzeuge und Apparate.
Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen. Haar- und Hautbehandlungen. Gestaltungszeichnungen. Arbeitsverfahren
und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/23/2 und A/23/3)
Grundbegriffe der Biologie. Materialien, Hilfsmittel und Waren. Werkzeuge und Apparate.
Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen. Fußpflege, Beinkosmetik und Massage. Haut-, Haar- und
Körperpflege. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/24/1 bis A/24/3)
Grundbegriffe der Textiltechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Apparate, Anlagen und Maschinen. Mess-
und Prüfinstrumente. Textilien. Designs. Farben und Ästhetik. Gestaltungszeichnungen. Arbeitsverfahren
und -techniken.
Beruf (für die Anlage A/25/1)
Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen und
Geräte. Mess- und Prüfinstrumente. Prothetik und Kieferorthopädie. Biologie des Kauapparates. Hygiene
und Gesundheit. Zahntechnische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.
Beruf (für die Anlagen A/25/2 und A/25/3)
Grundbegriffe der Orthopädie. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Prothesen
und Rehabilitationsbehelfe. Werk- und orthopädische Zeichnungen. Arbeitsverfahren und -techniken.“
17. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der
einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), lautet der letzte Absatz der didaktischen Grundsätze im
Unterabschnitt C (Berufsbezogene Fremdsprache)
„Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe nur für die Anlagen A/9/1 bis A/9/8, A/9/10, A/9/12 bis A/9/15,
sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 Unterrichtsstunden beträgt.“
18. In den Lehrplananlagen A/1/1, A/1/2, A/1/4, A/1/5, A/1/6, A/1/7, A/1/9, A/1/10, A/1/11, A/1/12, A/1/13,
A/3/1, A/3/2, A/4/1, A/4/3, A/4/4, A/4/5, A/4/6, A/6/6, A/10/3, A/12/1, A/12/2, A/14/3, A/18/1, A/18/2,
A/19/1, A/21/2, A/21/3, A/22/2 und A/24/1 wird das Wort „Fachrechnen“ durch die Wendung „Angewandte
Mathematik“ ersetzt.
19. Nach Anlage A/1/14 wird folgende Anlage angefügt
„Anlage A/1/15
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TIEFBAUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: drei Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Bautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über den Umweltschutz
Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Baumaschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen
und Arbeitsbehelfe kennen.
Er soll über die Bauabläufe und Bauplatzarbeiten sowie über die Grundgesetze der Bauphysik Bescheid
wissen.
Er soll mit den Vorbereitungsarbeiten im Tiefbau vertraut sein sowie die Arbeitsverfahren zu
Schalungen, Bewehrungen, Entwässerungen und Verlegungen kennen.
Er soll Kenntnisse über die im Tiefbau vorhandenen Arbeiten haben und über die berufseinschlägigen
Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften sowie über Umwelt-, Arbeits-
und Lawinenschutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich bzw. zur Vorbereitung
auf die Berufsreifeprüfung komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Baustoffkunde
Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Normen und Richtlinien. Eigenschaften. Schadeinflüsse und deren Vorbeugung. Verarbeitungsrichtlinien.
Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -veredelung. Transport. Lagerung.
Beton und bituminöses Mischgut
Arten. Herstellung. Mischungen. Transport. Einbringung und Verdichtung. Stahlbetonbauteile.
Nachbehandlung. Betonsanierung.
Naturstein
Arten. Eigenschaften. Verlegung.
Umweltschutz
Baurestmassentrennung. Recycling. Entsorgung. Grundzüge der Deponietechnik. Gewässerschutz.
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhabung. Einsatz. Instandhaltung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtliche Bestimmungen
Bauordnung. Bauvorschriften. Normen für den Tief- und Straßenbau. Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung. Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS). Eisenbahnrechtliche
Bauvorschriften.
Bauphysik
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Brandschutz.
Bauablauf und Baustellen
Bauzeitenplan. Baustelleneinrichtungen. Baustellensicherung. Sicherheits- und Verkehrsvorschriften.
Vorbereitungsarbeiten
Mess- und Anlegearbeiten. Herstellung von Auf- und Abstichen. Aufnahme und Vermessung von
Geländen und Bauteilen. Aufstellung von Schnürgerüsten.
Bauplatz
Bodenarten. Aushub von Gruben und Künetten. Herstellung von Verbau und Stützungen.
Aufstellung und Abtragung von Gerüsten. Verfüllung und Verdichtung von Bodenmassen. Fundierung.
Herstellung von Wänden und Schächten. Verputzarbeiten.
Schalungen, Rüstungen und Bewehrungen
Arten. Funktion. Herstellung. Einbringung. Montage von Fertigteilen.
Entwässerung
Oberflächenentwässerung. Dränagierung. Kanalisation.
Verlegearbeiten
Beton- und Natursteine. Rohrkanäle samt Putzschacht. Baustahl. Kabel- und Rohrleitungen.
Straßenbau und sonstiger Tiefbau
Herstellung von Stahlbetonteilen. Herstellung von Straßenober- und -unterbauten. Einbringung von
Schüttungen. Herstellung von Böschungen und Böschungssicherungen.
Spezielle Bautechnik
Konstruktionsarten und Herstellungsverfahren im Brückenbau, Untertagbau, Gleisbau und bei der
Minierung. Bauen im Wasser.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Vorbereitungsarbeiten. Bauplatz. Spezielle Bautechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene mathematische Berechnungen logisch und ökonomisch planen und
durchführen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich bzw. zur Vorbereitung
auf die Berufsreifeprüfung komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.
Bautechnische Berechnungen
Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmaß und Abrechnung. Steigung und Gefälle.
Bogenberechnungen. Vermessungstechnische Berechnungen. Berechnungen zur Statik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Grundrechenoperationen
Winkelfunktionen.
Bautechnische Berechnungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Zeichnungen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter
Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Er soll berufsspezifische Skizzen sowie Ausführungspläne unter Berücksichtigung der Normen und
Vorschriften sauber ausführen sowie Material- und Stücklisten anlegen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Papierformate. Beschriftung. Symbole. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Bauzeichnungen
Lesen und Anfertigen von Handskizzen und Ausführungsplänen. Naturaufnahmen. Ausfüllen von
Aufmaßblättern. Lesen von Detail- und Bauplänen. Anlegen von Material- und Stücklisten.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Mess- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen
können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge zu verstehen.
Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung
erkennen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Messtechnik
SI-Größen und Einheiten.
Mess- und Prüfgeräte
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Bauphysikalische Übungen
Materialprüfungen für den Beton-, Asphalt- und Erdbau hinsichtlich Zusammensetzung, Festigkeit
und spezifischen Materialkennwerten.
Bautechnisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben, verwenden und instand
halten können.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken unter Beachtung der
Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Arbeitsschutz.
Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Lagern. Verwerten bzw. Entsorgen.
Mörtel und Beton
Arten. Herstellen. Mischen. Transportieren. Einbringen und Verdichten. Herstellen von Stahlbetonbauteilen.
Nachbehandeln. Betonsanierung.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.
Vorbereitungsarbeiten
Baustellen sichern unter Beachtung der Sicherheits- und Verkehrsvorschriften. Messen und Anlegen.
Herstellen von Auf- und Abstichen. Aufnehmen und Vermessen von Geländen und Bauteilen. Aufstellen
von Schnürgerüsten.
Bauplatz
Anlegen von Gruben, Künetten und Fundamenten. Errichten von Pölzungen. Aufstellen und
Abtragen von Gerüsten. Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen. Herstellen von Wänden und
Schächten. Verputzen.
Schalungen, Bewehrungen und Anlagen
Herstellen. Montieren. Einbringen. Verlegen der Bewehrungen.
Verlegearbeiten
Verlegen von Beton-, Pflaster- und Natursteinen. Herstellen von Natursteinmauerwerk sowie
Verlegen von Rohrkanälen samt Putzschacht sowie Kabel- und Rohrleitungen.
Straßen- und Tiefbau
Entwässerungsarbeiten. Herstellen von Straßenober- und -unterbauten. Einbringen von Schüttungen.
Herstellen von Böschungen und Böschungssicherungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“ und „Bautechnisches Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum
Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Im Unterrichtsgegenstand „Bautechnisches Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die
Ausbildung an Geräten und Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnisse der Schüler anzupassen.
Für den Unterricht in der Thematik zum bituminösen Mischgut empfehlen sich Lehrausgänge in
dafür spezialisierte Firmen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Freigegenstand
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Verwertung bzw.
Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflussarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen
Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.“
20. Nach Anlage A/3/9 wird folgende Anlage angefügt
„Anlage A/3/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE ENTSORGUNGS- UND
RECYCLINGFACHMANN-ABFALL, ENTSORGUNGS- UND RECYCLINGFACHMANN-
ABWASSER
I. STUNDENTAFEL
A. ENTSORGUNGS- UND RECYCLINGFACHMANN-ABFALL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. ENTSORGUNGS- UND RECYCLINGFACHMANN-ABWASSER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Chemie und Physik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Lehrberuf wichtigen Grundbegriffe und Gesetze der Chemie und Physik
kennen.
Er soll Kenntnisse über die Stoffe der anorganischen und organischen Chemie haben.
Er soll die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und Sensibilität für die Einflüsse der
Entsorgungswirtschaft auf die Umwelt haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Chemie
Chemische Grundbegriffe
Atombau. Periodensystem. Säuren, Basen und Salze. Chemische Reaktionen. Redoxvorgänge.
Stöchiometrische Grundgesetze. Chemisches Gleichgewicht. Elektrochemische Spannungsreihe. Elektrolyse.
Radioaktivität.
Anorganische Chemie
Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle. Toxizität der Schwermetalle.
Organische Chemie
Reaktionen. Acyclische Verbindungen. Aromatische Verbindungen. Alicyclische Verbindungen.
Heterocyclische Verbindungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Chemie
Anorganische Chemie.
Physik
Physikalische Grundbegriffe
Größen und SI-Einheiten. Aggregatzustände. Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung. Reibung.
Wärmelehre. Hydraulik. Elektrotechnik (Ohm’sches Gesetz, Widerstand, Elektrische Arbeit und
Leistung).
Biologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den berufsspezifischen Kenntnissen der Mikrobiologie und Biotechnologie
vertraut sein.
Er soll ökologische Zusammenhänge erkennen und beschreiben können.
Lehrstoff
Ökologie
Stoffkreisläufe. Ökosysteme.
Mikrobiologie
Zelle. Mikroorganismen.
Biotechnologie
Aerobe und anaerobe Prozesse. Verfahren und Einsatzgebiete.
Entsorgungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie Kenntnisse über die vorschriftsmäßige Entsorgung haben.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen vertraut sein sowie über die im Beruf
verwendeten Fahrzeuge einschließlich den damit verbundenen Logistiksystemen Bescheid wissen.
Er soll mit den berufsspezifischen Trenntechnologien vertraut sein.
Er soll sichere Kenntnisse über die berufsbezogene Mess-, Steuer- und Regeltechnik haben sowie mit
dem Einsatz eines Mikrocomputers vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften haben und über Arbeits- und
Umwelthygienebestimmungen Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeits- und Umwelthygiene.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitung. Lagerung. Entsorgung und Recycling.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Energiehaushalt von Anlagen. Lesen einfacher technischer
Skizzen und Zeichnungen.
Trenntechnologien
Homogene und heterogene Stoffsysteme. Abluftreinigung.
Fahrzeuge und Betriebslogistik
Fahrzeugtypen. Behältersysteme.
Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Trenntechnologien.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Dichteberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wärme, Wärmedehnung.
Berechnungen zur Chemie
Stoffgehalt. Molare Masse. Stoffmenge. Umsatzberechnungen. Trocken- und Glühverlust.
Volumetrie.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Chemie.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den berufsspezifischen Mess- und Prüfmethoden vertraut sein sowie praxisrelevante
Mess- und Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll die für diesen Beruf notwendigen chemischen und physikalischen Übungen und Analysen
ausführen können, ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll die Zusammenhänge in der Prozessleittechnik erkennen und Übungen an Prozessleitsystemen
durchführen können.
Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.
Übungen zur Elektrotechnik
Einfache Stromkreise. Erstellen von Messprotokollen.
Übungen zur Chemie
Herstellung von Lösungen. Analysen durch Vorproben. Nachweis der einfachen Anionen.
Einzelnachweis der Kationen. Quantitative Analyse (Gravimetrie, Maßanalyse, Fotometrische Methoden).
Trennverfahren. Mikroskopische Untersuchungen. Sauerstoffgehaltsmessungen.
Übungen zur Physik
Masse-, Volumen-, Temperatur- und Druckmessungen. Schmelzpunkt-, Siedepunkt-, pH-Wert- und
Leitfähigkeitsbestimmungen.
Übungen zur Prozessleittechnik
Datenerfassung. Datenauswertung. Optimierung.
Fachbereichsunterricht
Fachbereich Abfall
Abfallwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Grundprinzipien, den Aufbau und die Organisation der
Abfallwirtschaft haben.
Er soll über Umweltschutzmaßnahmen, Abfallbehandlung und Deponieorganisation Bescheid
wissen.
Er soll mit den berufsspezifischen Rechtsmaterien sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Betriebliches Abfallmanagement
Grundprinzipien von Umweltmanagementsystemen. Organisation (Planung, Durchführung, Kontrolle).
Abfallvermeidung. Grundprinzipien der Abfallwirtschaft. Abfallwirtschaftskonzepte.
Abfallbehandlung
Verfahren (thermisch, chemisch-physikalisch, mechanisch-biologisch, Kompostierung). Erkennung.
Analyse. Klassifizierung und Beurteilung. Recycling. Baustoffrecycling-Anlagen. Sortierung. Zwischenlager.
Deponien
Deponietypen. Standorte. Barrieresysteme. Technische Ausstattung. Betrieb. Zuordnung von Abfällen
zu Deponietypen. Eingangskontrolle. Emissionskontrolle. Sicherheitsaspekte. Dokumentation. Biogasgewinnung
und Energieumformung.
Umweltrecht und Verwaltung
Gesetze, Verordnungen und Normen (insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit als Abfallbeauftragter
und Leiter der Eingangskontrolle einer Bodenaushub- und Baurestmassendeponie). Behörden und
Institutionen.
Laboratoriumsübungen-Abfall
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für diesen Beruf notwendigen Abfalluntersuchungen ausführen können, ihre
Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Abfalluntersuchungen
Bestimmen der Trockensubstanz. Herstellen von Eluaten. Einfache Schnelltests. Einfache organische
und anorganische Untersuchungen. Mikroskopische Untersuchungen.
Fachbereich Abwasser
Abwasserwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Grundprinzipien, den Aufbau und die Organisation der Wasser-
und Abwasserwirtschaft sowie der Klärschlammbehandlung haben.
Er soll über Umweltschutzmaßnahmen und Abwasserbehandlung Bescheid wissen.
Er soll mit den berufsspezifischen Rechtsmaterien sowie mit den berufseinschlägigen
Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Betriebliches Abwassermanagement
Grundprinzipien von Umweltmanagementsystemen. Organisation (Planung, Durchführung, Kontrolle).
Grundprinzipien der Abwasserwirtschaft. Abwasserwirtschaftskonzepte.
Wasserwirtschaft
Gewässergüte. Gewässerschutz. Wasserableitung. Kanalisation.
Abwasserbehandlung
Abwasserarten. Abwasseranfall. Abwasserbeschaffenheit. Mechanische, biologische und chemische
Behandlung. Reinigungsverfahren (Arten, Optimierung). Rückgewinnungsverfahren. Bewältigung von
Problemsituationen (Blähschlammprobleme, Zuflussspitzen).
Schlamm
Arten. Anfall. Mechanische, biologische und chemische Behandlung. Biogasgewinnung und
Energieumformung.
Umweltrecht und Verwaltung
Gesetze, Verordnungen und Normen (insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit als Klärwärter).
Behörden und Institutionen.
Laboratoriumsübungen-Abwasser
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für diesen Beruf notwendigen Wasser- und Abwasseruntersuchungen ausführen
können, ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Wasser- und Abwasseruntersuchungen
Einfache physikalisch-chemische Untersuchungen. Mikrobiologische Untersuchungen. Mikroskopische
Untersuchungen. Abtrennung von Schadstoffen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Im Unterrichtsgegenstand „Abfallwirtschaft“ ist insbesondere auf die Aufgaben und die
Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Abfallbeauftragten sowie eines Leiters
der Eingangskontrolle einer Bodenaushub- und Baurestmassendeponie hinzuweisen. Im Unterrichtsgegenstand
„Abwasserwirtschaft“ ist insbesondere auf die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten im
Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Klärwärters einzugehen.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Laboratoriumsübungen“ soll dem Schüler die Möglichkeit geben, jene
Techniken zu erlernen, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen. Insbesondere sind Exkursionen auf Deponien bzw. zu Kläranlagen einzuplanen, um
repräsentative Probenahmen zu ermöglichen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Freigegenstand
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen
kennen und diese Geräte bedienen können.
Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem
Weg beschaffen und weitergeben können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen
Informationsverarbeitung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Informationsverarbeitungssysteme
Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirkung der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Grundlegendes über Datenbanken. Grafik und Präsentation.
Datenbankanwendungen. Fachspezifische Software.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale
und globale elektronische Netzwerke. Erstellung und Gestaltung von Webseiten.
Organisation und gesellschaftliche Aspekte
Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in
der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.“
21. Nach Anlage A/4/8 wird folgende Anlage angefügt
„Anlage A/4/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in
der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elektronik und Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, soweit sie für das Verständnis
von Zusammenhängen in der Praxis des Berufes notwendig sind, kennen.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen und mathematische
Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Gleichstromtechnik
Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromkreise.
Wechselstromtechnik
Größen und Einheiten. Stromkreise.
Halbleiter
Dioden. Transistoren. Integrierte Schaltkreise.
Grundschaltungen
Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung.
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen
und verschiedenen Zahlensystemen.
Berufsspezifische Berechnungen
Berechnungen zur Gleichstromtechnik, zur Wechselstromtechnik und zur EDV.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gleich- und Wechselstromtechnik
Stromkreise.
Grundschaltungen.
Berufsspezifische Berechnungen
Berechnungen zur EDV.
Schularbeiten in Angewandte Mathematik: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben
Schulstufe.
Geräte- und Datentechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die zeitgemäßen Computersysteme und deren periphere
Einrichtungen haben.
Er soll anwendbares Wissen über die Datentechnik haben.
Er soll die im Beruf verwendeten Betriebsmittel und Materialien kennen und über deren
vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Lehrstoff
EDV-Hardware
Aufbau eines Personalcomputers. Arbeitsweise von Computern. Prozessorarten. Speichermedien.
Eingabegeräte. Ausgabegeräte. Zusätzliche Peripheriegeräte. Leitungen und Kabeln. Datenschutz.
Betriebsmittel und Materialien
Arten. Auswahl. Beschaffung. Überprüfung. Entsorgung.
Datentechnik
Datenübertragung. Übertragungsmedien. Schnittstellentechnologien. Datensicherungskonzepte.
Netzwerktechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Einsatz der EDV-Systeme und der Netzwerktechnologien organisieren,
überprüfen und optimieren können.
Er soll Protokolle erstellen sowie auftretende Fehler analysieren und beheben können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Topologien
Stern-, Bus- und Ringtopologien.
Protokolle
Arten. Standards. Trends und Entwicklungen.
Übertragungsmedien
Aktive und passive Netzwerkkomponenten.
Netzwerküberprüfung und -optimierung
Normen. Rechtsgrundlagen. Prüfmethoden. Zertifizierung.
Systemfehler
Arten. Analyse- und Suchstrategien. Behebung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Netzwerküberprüfung und -optimierung. Systemfehler.
Systembetreuung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über den Produktmarkt seines Berufes Bescheid wissen sowie die handels- und
branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke kennen.
Er soll Kunden über EDV-Systeme sachlich und technisch einwandfrei beraten können und über das
Marketing der fachspezfischen Produkte Bescheid wissen.
Er soll mit Service und Support in der EDV-Technik vertraut sein und Kenntnisse im Projektmanagement
haben.
Er soll mit der Planung, Einrichtung und Betreuung von EDV-Arbeitsplätzen im Betrieb vertraut
sein.
Lehrstoff
Produktmarkt
Produkte. Bezeichnungen. Fachausdrücke. Einsatzbereich. Beschaffung. Lagerung. Qualitätskontrolle.
Trends und Entwicklungen.
Fachspezifisches Marketing
Marktforschung. Ziele und Strategien. Marketinginstrumente. Absatzmethoden.
Service und Support
Bedienungseinweisung. Systemumstellungen. Migration. Beratung und Serviceleistungen. Schulungskonzepte.
Projektmanagement
Begriff. Planung. Anforderungsanalyse. Konzepterstellung. Projektmethoden. Qualitätssicherung.
EDV-Arbeitsplätze
Planung. Einrichtung. Ergonomie.
EDV-Labor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll PC-Installationen durchführen können und Komponenten der EDV-Anlagen
assemblieren, in Betrieb nehmen und konfigurieren können sowie auftretende Fehler diagnostizieren und
beheben können.
Er soll die facheinschlägige Software installieren, konfigurieren und anwenden können, die dazu
notwendigen Handbücher benützen können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid
wissen.
Er soll lokale Netzwerke an internationale Netzwerke anbinden können.
Er soll Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können und Kenntnisse
über die Einsatzmöglichkeiten des Internet haben.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Hardware-Installationen
Konfigurieren interner und externer Geräte.
Software-Installationen
Installieren, Konfigurieren und Optimieren von Betriebssystemen, aktueller Anwendersoftware und
Tools. Verwenden von Handbüchern und Softwarehilfen.
Netzwerk-Installationen
Einrichten, Verwalten und Optimieren von lokalen Netzwerken. Administrieren. Fehler lokalisieren
und beheben. Überprüfen von Netzwerken.
Systemprogrammierung für Applikationen und Datenbanken
Arten. Methoden. Tools.
Kommunikationsnetze
Installieren, Konfigurieren, Einrichten, Bedienen, Überprüfen und Administrieren von Netzen.
Informationsbeschaffung über lokale und globale Netze.
Fehleranalyse
Fehler diagnostizieren und beheben.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der
Ergebnisse.
Das „EDV-Labor“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die
betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
22. Nach Anlage A/6/9 wird folgende Anlage angefügt
„Anlage A/6/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SYSTEMGASTRONOMIEFACHMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Ernährungslehre und Produktkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit verstehen
und über psychologische und ästhetische Aspekte der Produktpräsentation Bescheid wissen.
Er soll die Nahrungsmittel sowie die alkoholfreien, alkaloidhaltigen und alkoholischen Getränke
unter Beachtung der Lebensmittelgesetzgebung kennen.
Er soll Kenntnisse über Kostformen sowie die Herstellung von Speisen und Speisenfolgen haben und
den Speisen die passenden Getränke zuordnen können.
Er soll die berufsspezifischen Rechenaufgaben lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.
Biologische Grundlagen
Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Energie- und
Nährstoffbedarf. Ernährungstheorien.
Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel
Arten. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Behandlung. Zusammensetzung. Verwendung. Aufbewahrung.
Kostformen
Vollwertige Ernährung. Diätformen. Functional food. Ernährungsfehler und Folgeschäden.
Psychologie und Ästhetik der Nahrung
Einfluss von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack. Konsequenz für Produktpräsentationen.
Getränke
Qualitätsmerkmale, Verwendung und Aufbewahrung von alkoholfreien Getränken, alkoholischen
Getränken und alkaloidhaltigen Getränken.
Kochverfahren
Vorbereitungsarbeiten. Garverfahren. Zubereitungen. Anrichtearten. Kochtechnische Hilfsmittel.
Konservierung.
Nationale und internationale Speisen
Suppen, Saucen, Vorspeisen, Eiergerichte, Fische, Krusten- und Schaltiere, Fleisch, Kalte Platten,
Gemüse, Beilagen und Garnituren, Salate, Süßspeisen und Nachspeisen.
Convenienceprodukte
Lagerung. Verarbeitung. Rezepturen.
Speisenfolgen
Menüarten. Menügestaltung. Korrespondierende Getränke.
Fachliches Rechnen
Nährstoff- und Nährwertberechnungen. Energiebedarfs- und Energiegehaltsberechnungen.
Materialbedarfsberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechtliche Bestimmungen. Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel. Nationale und internationale
Speisen. Fachliches Rechnen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Qualitätsmanagement und Hygiene
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über das Qualitätsmanagement Bescheid wissen und insbesondere Kenntnisse der
Qualitätssicherung für die Produktion und den Service in der Systemgastronomie haben.
Er soll das HACCP-System kennen und über die Abfallwirtschaft Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Qualitätsmanagement
Eigenschaften und Merkmale von Qualität. Normen. Aufbau eines Qualitätssicherungssystems.
Qualitätsaudits. Zertifizierungen nach Normen. Erstellen eines Qualitätshandbuches.
Qualitätssicherung in der Produktion
Lieferantenbeurteilung. Wareneingangsprüfung. Normen. Planung, Steuerung, Überwachung und
Dokumentation der einzelnen Herstellungsstufen.
Qualitätssicherung im Service
Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems. Implementierung. Methoden und Werkzeuge der
Qualitätsverbesserung. Auditierung. Zertifizierung. Qualitätsmotivation und -entlohnung.
Hygiene
Persönliche Hygiene. Lebensmittelhygiene. Reinigung und Desinfektion. Kontrollsystem und
Dokumentation (HACCP-Konzept).
Abfallwirtschaft
Rechtliche Vorschriften. Müllvermeidung und -verringerung. Mülltrennung. Abfallentsorgung und
Recycling.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Qualitätsmanagement.
Hygiene
HACCP-Konzept.
Betriebsorganisation und Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Betriebsarten und betrieblichen Organisationen der Systemgastronomie kennen
sowie über die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings Bescheid wissen.
Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus- und Kulturland kennen.
Er soll die aktuellen Bedürfnisse verschiedener Gästezielgruppen beschreiben können und über
Strategien der Verkaufsförderung und der Evaluation Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse zur Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Systemgastronomiebetriebe
Arten. Betriebs- und Vertriebsformen.
Betriebsorganisation
Organisationsstrukturen, -abläufe und -beziehungen. Bürotechnische Einrichtungen. Betriebliche
Informations- und Kommunikationsmedien. Produktionssysteme. Logistik der Lagerhaltung. Controlling.
Tourismus in Österreich
Bedeutung. Voraussetzung und Bedingungen. Tourismuseinrichtungen. Marketing vor Ort. Trends
des Tourismus.
Marketing in der Gastronomie
Marktforschung. Analysen über Bedürfnisse und Motive von Gästen. Zielentwicklung für Gästegruppen.
Strategien der Verkaufsförderung. Werbung und Werbemedien. Qualitätssicherung und
Erfolgskontrolle.
Gastronomische Veranstaltungen
Veranstaltungskonzepte. Zielsetzung, Planung und Organisation.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Betriebsorganisation. Marketing in der Gastronomie.
Gästeberatung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnis über verkaufspsychologische Grundlagen haben, den Gast fachlich beraten
und die betrieblichen Leistungen verkaufen können.
Lehrstoff
Verkaufspsychologische Grundlagen
Bedürfnishierarchien. Kaufmotive. Gästetypen.
Kundengespräche und Telefonverkauf
Umgangsformen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Beratung. Präsentation. Ergänzungsverkauf.
Verabschiedung.
Behandeln von Sonderfällen
Beschwerden. Diebstahl. Reklamation.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll unter Beachtung der Hygienevorschriften und der berufsspezifischen Umgangsformen
wirtschaftlich und rationell arbeiten können.
Er soll die Einrichtung, Arbeitsgeräte und Maschinen der Systemgastronomie sicher handhaben und
instand halten sowie die berufseinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen anwenden
können.
Er soll Speisen und Speisenfolgen sowie Getränke der Systemgastronomie vor- und zubereiten sowie
anrichten können.
Er soll das für das Service notwendige Inventar und Zubehör handhaben und instand halten sowie
unter Beachtung der berufsspezifischen Umgangsformen und der Hygiene Servicearbeiten durchführen
können.
Er soll gastronomische Veranstaltungen organisieren und durchführen sowie mit dem Gast
verrechnen und innerbetriebliche Verrechnungsarten an EDV-Anlagen durchführen können.
Lehrstoff
Kochen
Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.
Küchenbereich
Berufskleidung. Arbeitsplatz. Einrichtung und Zubehör. Arbeitsgeräte, Maschinen und Geschirr
(Küchentechnischer Einsatz, Pflege).
Speisen
Vorbereiten, Zubereiten, Standardisieren und Anrichten von Suppen, Saucen, kalten und warmen
Vorspeisen, Eiergerichten, Fischen, Krusten- und Schaltieren, Fleisch, Kalten Platten, Gemüse, Beilagen
und Garnituren, Salaten, Süßspeisen und Nachspeisen.
Speisenfolgen
Menüarten. Menügestaltung.
Servieren
Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.
Serviceorganisation
Servierregeln. Servierarten. Serviertechniken.
Einrichtung und Zubehör
Arten. Handhaben. Instand halten. Pflegen.
Berufsverhalten
Kleidung. Umgangsformen und Tischsitten.
Servierarbeiten
Mise en place. Büffet- und Restaurantservice. Zubereiten und Servieren von Getränken.
Gastronomische Veranstaltungen
Planen. Durchführen.
Betriebliche Verrechnung
Verrechnen mit dem Gast. Verrechnen innerbetrieblicher Abläufe mit EDV-Unterstützung.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis der Systemgastronomie.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Im Unterrichtsgegenstand „Ernährungslehre und Produktkunde“ ist das Hauptaugenmerk auf das
Erkennen der Angebotsvielfalt, der Marktlage und der fachgemäßen Verwendung zu legen und der enge
Zusammenhang mit dem Pflichtgegenstand „Praktische Arbeit“ zu pflegen.
Der Unterrichtsgegenstand „Gästeberatung“ ist mit „Deutsch und Kommunikation“ abzustimmen.
Zum Einüben von Gesprächs- und Verhaltensmuster empfiehlt sich, entsprechend soziale Methoden
einzusetzen.
In allen Bereichen des Fachunterrichts sind EDV-unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der
Aufgaben einzusetzen. Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge und Exkursionen
empfehlenswert.
„Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener
Arbeitsverfahren Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Die Gästeberatung und die Servierarbeiten sollen durch Rollenspiele und den Einsatz audiovisueller
Medien unterstützt werden.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie insbesondere auf die
Hygienemaßnahmen hinzuweisen.
Freigegenstand
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer
Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können.
Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem
Weg beschaffen und weitergeben können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen
Informationsverarbeitung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Informationsverarbeitungssysteme
Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirkung der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Grundlegendes über Datenbanken. Grafik und Präsentation.
Datenbankanwendungen. Fachspezifische Software.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale
und globale elektronische Netzwerke. Erstellung und Gestaltung von Webseiten.
Organisation und gesellschaftliche Aspekte
Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in
der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.“
23. Nach Anlage A/8/9 wird folgende Anlage angefügt
„Anlage A/8/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MEDIENFACHMANN-MEDIENDESIGN,
MEDIENFACHMANN-MEDIENTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
A. MEDIENFACHMANN-MEDIENDESIGN
Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1 380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse
mindestens 180 Unterrichtsstunden.
B. MEDIENFACHMANN-MEDIENTECHNIK
Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1 380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse
mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen Inhalte der Wort- und Satzlehre sowie die
Satzzeichenlehre beherrschen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit überprüfen können. Er soll den
Duden und andere Nachschlagwerke adäquat verwenden können.
Er soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten,
Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln und seinen Kommunikationsstil
verbessern.
Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und seine Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.
Lehrstoff
Wortlehre
Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung. Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und
Zusammenschreibung. Fremdwortschreibung.
Satzlehre
Hauptsatz. Nebensatz. Satzzeichenlehre.
Korrektur
Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke.
Kommunikation
Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten,
Berichten und Darstellungen.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem.
Telefongespräche.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Gespräche mit Kunden
Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung und Auftragsannahme. Facheinschlägige Beratung.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und berufsbezogenen
Literatur.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum sicheren Umgang mit den schriftlichen
Regeln der deutschen Sprache sowie zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers.
Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbstständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Politische Bildung“
und „Berufsbezogene Fremdsprache“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie „Wirtschaftskunde
mit Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen
Lernertrag sichern.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Informatik und Datentechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen
der Multimediatechnik kennen und diese Geräte bedienen können.
Er soll Standardsoftware einsetzen, Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und
weitergeben können, über Web-Seiten Bescheid wissen und mit dem Datenhandling und der
Datenträgertechnologie vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über die Organisation und die rechtlichen Bestimmungen der EDV haben, mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein und über die gesellschaftlichen Auswirkungen
des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.
Informationsverarbeitungssysteme
Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Hardwareplattformen. Betriebssysteme. Peripherie. Zusammenwirkung
der Komponenten. Produktmarkt. Entwicklungstrends.
Standardsoftware
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Datenbanken. Datenbankanwendungen.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen. Funktion von Servern und Serverclients in Netzwerken. Text-, Bild- und
Grafikübernahme über elektronische Netzwerke. Planung und Integration von Webseiten.
Datenhandling
Auswahl von Systemkomponenten und Softwareapplikationen. Anwenden von Dateiformaten.
Umsetzung von analogen und digitalen Daten. Sichern, Bereitstellen und Ausgeben von Daten.
Datenträgertechnologie
Laufwerke. Bänder. Cartridges. Speichertechnologie. Formatierungen. Gerätetreiber.
Organisation und rechtliche Bestimmungen
Datenorganisation und -verwaltung. Datenschutz. Urheberrecht. Wettbewerbsrecht. Ergonomie. Die
Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.
Multimediatechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die kulturgeschichtliche Entwicklung des grafischen Gewerbes und
insbesondere der Medien Bescheid wissen.
Er soll einen Überblick über multimediale Bereiche haben und deren spezifische Einsatzmöglichkeiten
kennen.
Er soll insbesondere die technischen Grundbegriffe, die Geräte und Maschinen sowie die
Arbeitsverfahren und -techniken für digitale Fotografie, Video, Audio und für die Text- und
Bilderstellung und -bearbeitung sowie für die Druckvorstufe und den Druck kennen.
Er soll die notwendigen fachlichen Rechenaufgaben lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte der Medien
Entwicklung der Schriftträger, Schreibgeräte, Schrift sowie der Repro- und Druckverfahren.
Informationsvermittlung im Wandel der Zeiten.
Medienprodukte
Arten. Wirkung. Funktion. Marktübersicht.
Digitale Fotografie
Elektronische Grundbegriffe. Kameras, Geräte und Zubehör. Bildaufzeichnung. Bildausgabe. Bildschirmkorrekturen.
Video
Prinzip der Aufzeichnung bewegter Bilder. Kameras, Geräte und Zubehör. Videomaterialien.
Aufnahmetechnik. Schnitt. Produktion. Massenkopie.
Audio
Prinzip der Tonaufzeichnung. Mikrofone. Aufnahmetechnik. Tonmischungen. Speichermedien.
Text- und Bilderstellung und -bearbeitung
Texterfassung. Textübernahme, -erstellung und -bearbeitung. Umbruch. Seitenaufbau.
Scannertechnologie. Farbenlehre. Farbauszüge. Tonwertkorrektur. Gradationsveränderung. Farbkorrektur.
Bilderstellung und -bearbeitung. Bunt- und Unbuntaufbau. Fachspezifische Software.
Druckvorstufe
Fotooptische Grundbegriffe. Reprotechnische Geräte, Maschinen und Zubehöre. Kopierverfahren.
Arbeitsvorbereitung. Beurteilen von Originalen sowie Druck- und Kopiervorlagen. Druckformen.
Ausschießen. Farbreihenfolge beim Druck.
Druck
Analoge Druckverfahren. Digitaldruck. Alternative Vervielfältigungstechniken.
Fachliches Rechnen
Umwandlungsrechnungen. Manuskript- und Umfangberechnungen. Maßstabsberechnungen. Rechnungen
zur Datenmenge und -übertragung. Rechnungen zum Papier- und Farbverbrauch.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Text- und Bildbearbeitung. Video. Audio. Fachliches Rechnen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Konzeption und Gestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Schrift, Bildern, Symbolen und Zeichen kennen
sowie über die Grundbegriffe der Farbenlehre Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über die Gestaltungsgrundsätze haben und Skizzen und Layouts bis zu
Multimedia- und Designprodukten entwickeln können.
Lehrstoff
Gestaltungsgrundsätze
Form und Gestalt. Raum und Entfernung. Perspektivische Darstellungen. Kontrastphänomene.
Gestaltungsmittel. Gestaltungselemente. Bildaufbau.
Schrift
Entwicklung der Schrift. Gestalten mit Schrift. Schriftmischungen. Typographische Regeln. Bild-
Text-Kompositionen.
Farbe
Physiologische und psychologische Aspekte. Farbkreis. Additive und subtraktive Farbmischungen.
Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbkontraste. Farbvergrauungen.
Bilder, Symbole, Zeichen und bewegte Bilder
Wirkung und Funktion. Codierung. Einsatz als Kommunikationsmittel.
Entwurfstechniken
Skizzen. Layouts. Gestalten von Multimedia- und Designprodukten.
Projektmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit der Organisation von Arbeitsabläufen in der Medienwirtschaft vertraut sein,
Projekte für die Mediengestaltung planen können und die rechtlichen Grundlagen und die Institutionen
der Medienwirtschaft kennen.
Lehrstoff
Organisation von Arbeitsabläufen
Auftragsbearbeitung. Konzeption und Projektplanung von Medienprodukten. Zielgruppenanalyse.
Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung. Projektphasen. Projektmethoden. Controlling. Dokumentation.
Qualitätssicherung. Produktmarkt und Trends.
Rechtliche Grundlagen und Institutionen
Internationale Einheiten, Normen und Symbole. Medien- und Telekommunikationsrecht. Urheber-
und Verwertungsrecht. Wettbewerbsrecht. Verleihwesen. Institutionen, Ämter und Behörden.
Fachbereichsunterricht
Fachbereich Mediendesign
Designstudio
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe handhaben, pflegen und instand halten
können.
Er soll Entwürfe und Zeichnungen mit verschiedenen Darstellungstechniken erstellen, Layouts und
Mediendesigns entwickeln können und Methoden der Qualitätskontrolle beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Pflegen. Instand halten.
Entwurf und Layout
Scribbles. Layouts. Illustrationen. Piktogramme. Icons. Logos. Bild-Text-Integration. Vom Bleistift
zum Bildschirm.
Bildbearbeitung
Daten übernehmen und bearbeiten. Werkzeugfunktionen. Masken- und Retuschetechniken. Fotomontage.
Skalieren. Perspektive. Schattentechnik.
Screen-Design
Grundlagen der Bildschirm-Typografie. Gestaltung der Benutzeroberfläche. Einbinden von Bild,
Text, Ton und Grafik. 2D- und 3D-Bewegungs- und Durchdringungsstudien.
Kompositorisches Gestalten
Layouts und Mediendesign nach konkreten Erfordernissen. Gestalten von Vorlagen. Fertig stellen
von Endprodukten. Zusammenstellen von Daten zu Endvorlagen. Qualität kontrollieren.
Fachbereich Medientechnik
Medientechnikstudio
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe handhaben, pflegen und instand halten
können.
Er soll Medienprodukte aus digitalen Daten erstellen, Multimediawerkzeuge anwenden und
programmieren können und Methoden der Qualitätskontrolle beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Geräte, Materialien und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Pflegen. Instand halten.
Mediensysteme
Arten. Installieren. Warten. Konfigurieren. Austauschen. Überprüfen. Fehler suchen, eingrenzen,
analysieren und beheben. Qualität kontrollieren.
Arbeitsverfahren und -techniken
Daten übernehmen, bearbeiten und ausgeben. Scannen. Daten in Medienprodukte umsetzen. Datenmehrfachnutzung.
Teilprodukte zu Endprodukten zusammenfügen. Lesen und Anwenden technischer
Unterlagen. Arbeiten mit Bearbeitungssystemen für Layouts, Zeichen und Bildern. Verbinden von Text-,
Bild- und Tonsequenzen. Erstellen von Webseiten. Qualität kontrollieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Die Layouts sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und
den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze der Gesundheit,
des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“
24. Die Anlage A/9/3 lautet
„Anlage A/9/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜROKAUFMANN,
INDUSTRIEKAUFMANN, VERWALTUNGSASSISTENT, IMMOBILIENKAUFMANN,
RECHTSKANZLEIASSISTENT
I. STUNDENTAFEL
A. BÜROKAUFMANN
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
B. INDUSTRIEKAUFMANN
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
C. VERWALTUNGSASSISTENT
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
D. IMMOBILIENKAUFMANN
Gesamtstundenzahl: drei Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
E. RECHTSKANZLEIASSISTENT KANZLEIASSISTENT-
NOTARIAT, KANZLEIASSISTENT-RECHTSANWALTSKANZLEI
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine
Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Er soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern
und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und
Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von textlichen Informationen, Statistiken und Grafiken.
Erstellen von Gesprächsnotizen, Exzerpten, Gesprächsunterlagen und Protokollen. Moderner Briefstil.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhaltsdarstellungen, Stellungnahmen und Reden. Mitteilungs- und Fragetechniken
beim Gespräch. Höflichkeitsnormen. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche im beruflichen Umfeld
Sprachnormen bei Empfangs- und Verabschiedungssituationen. Kommunikationstechniken bei der
Auskunft und Beratung. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption
und Ausarbeitung).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,
Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt
orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der
einzelnen Lehrberufe einzugehen.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische
Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräch im beruflichen Umfeld“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die
Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe
mindestens 40 Unterrichtsstunden beträgt.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge
der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen.
Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen
können.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse
in Betrieben kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im
Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Budgetpolitik. Währung. Umweltschutz.
Der Betrieb
Arten. Dienstleistungs-, Handels- und Erzeugungsbetriebe. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung.
Rationalisierung. Logistik.
Kaufvertrag bzw. Vertragsabschlüsse
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Schriftverkehr
Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.
Lieferverzug. Annahmeverzug.
Geldwesen
Sparformen. Geldanlage. Akkreditiv. Wechsel. Zeitgemäßer Zahlungsverkehr.
Schriftverkehr
Zahlungsvordrucke. Wechsel.
Zahlungsverzug
Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche
Mahnverfahren.
Schriftverkehr
Mahnbriefe. Stundungsansuchen.
Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft
Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.
Kreditverkehr
Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.
Leasing. Factoring.
Unternehmen
Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.
Privatkonkurs.
Außenhandel
Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung
unterschiedlich entwickelter Regionen. EURO. Europa als Wirtschaftsmacht.
Personalwesen
Dienstverhältnis. Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. Arbeitsentlohnung.
Schriftverkehr
Stellenbewerbung. Lebenslauf. Schriftstücke im Betrieb zum Personalwesen.
Marketing
Marktforschung. Werbung. Human Relations. Publicrelations. Marketing Mix. Innovationen. Wettbewerbsrecht.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuer- und Abgabewesen
Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft. Geldwesen. Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.
Didaktische Grundsätze
Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfassten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht
in „Fachpraktikum“.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe Bedacht zu
nehmen.
Bei den Themenbereichen der Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich
die Arbeit mit Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.
Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu erarbeiten.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen
Bereich vorkommenden Rechnungen haben.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und
die Rechenaufgaben formal richtig lösen können.
Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über
die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.
Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und
steuerlicher Hinsicht haben.
Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht
in „Fachpraktikum“.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Kaufmännisches Rechnen
Lehrstoff
Grundlagen des kaufmännischen Rechnens
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnung.
Zinsenrechnung. Indexrechnung.
Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kostenrechnung und Kalkulation
Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter.
Spar- und Finanzierungsformen
Formen der Geldanlage. Ertragsvergleiche. Lieferantenkredit. Ratenkredit. Leasing. Factoring.
Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Preisberechnungen.
Kostenrechnung und Kalkulation.
Finanzierungsformen.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Lehrstoff
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und
Lieferantenkonten. Lagerbuchhaltung.
Erfolgsermittlung
Vermögensvergleich. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der
österreichische Einheitskontenrahmen.
Spezielle Buchungen
Anlagenverbuchung. Abschreibung. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.
Lohnbuchhaltung
Buchungen im Bereich Personalverrechnung.
Bilanz
Analyse der Vermögens- und Erfolgsbilanz. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Nebenaufzeichnungen der Buchführung.
Doppelte Buchführung
Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen.
Bilanz.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses
vor Beginn des Rechnens und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand
vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt
es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau
ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verlässlicher Fertigkeiten sowie
der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besonderer Wert beizumessen.
Fachunterricht
Büroorganisation (nur für Bürokaufmann bzw. Industriekaufmann)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über das Büro als Arbeitsraum, die bürotechnischen Einrichtungen
und die Administration der Schriftstücke eines Büros haben.
Er soll über die Organisations- und Managementformen sowie die Informationstechnologien
Bescheid wissen und Wissen über den Einsatz der Werbung haben.
Lehrstoff
Das Büro
Arbeitsplatz, Arbeitsraum und Arbeitssicherheit. Einrichtung. Kommunikationstechnologien.
Schriftstückverwaltung
Ein- und ausgehende Post. Schriftstückablage. Datenschutz.
Organisation und Management
Organisationssysteme. Organigramm. Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken. Sozialformen des Arbeitens.
Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.
Projektmanagement
Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Information
Einsatz und Entwicklung der Informationstechnologien. Beschaffung und Bearbeitung von
Informationen.
Werbung
Werbemaßnahmen. Werbemittel. Werbeagenturen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen
Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Verwaltungsfachkunde (nur für Verwaltungsassistent)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über den Aufgaben, die Struktur, den Wirkungsbereich und
die Prinzipien der Verwaltung haben und die Grundzüge der Verwaltungsverfahren kennen.
Er soll über die seinen Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen Bescheid wissen und mit den
Verwaltungsabläufen sowie mit den grundlegenden Bestimmungen der Kameralistik vertraut sein.
Er soll die arbeitnehmerrechtlichen Schutzbestimmungen kennen.
Der Schüler soll sich als Mitarbeiter in der Verwaltung seiner Dienstleistungsaufgabe und -verantwortung
gegenüber dem Bürger bewusst sein.
Lehrstoff
Arbeitnehmerrechtliche Schutzbestimmungen.
Die Verwaltungsbehörden
Organisation und Kompetenzen der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung. Kommunikations-
und Dienstleistungsprogramme. Volksanwaltschaft. Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
Kanzlei- und Geschäftsordnung
Innerer Behördenaufbau. Verwaltungsabläufe.
Grundsätze der Verwaltung
Legalitätsprinzip. Stufenbau der Rechtsordnung. Amtsverschwiegenheit. Auskunftspflicht.
Amtshilfe. Amts- und Organhaftung.
Dienst- und Besoldungsrecht
Dienstverhältnisse. Rechte und Pflichten. Disziplinarrecht. Reisegebührenvorschrift.
Verwaltungsverfahren
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (Bescheid, Verfahren, Zustellungen, Fristen und Kosten).
Gebührenrecht.
Organisation und Management
Sozialformen des Arbeitens. Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.
Projektmanagement
Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Kameralistik
Rechtsgrundlagen. Organe. Budget und Gebahrungsvollzug. Vermögensverwaltung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der
beruflichen Praxis.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen
Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke und Gesetzestexte sowie die in der
Verwaltung üblichen Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorienterte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum
Üben von Realsituationen und zum verantwortungsbewussten Handeln führen. Dies trifft insbesondere für
die Kapitel „Management“ und „Reisegebühren“ zu.
Immobilienfachkunde (nur für Immobilienkaufmann)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die Aufgaben eines Immobilienverwaltungsbetriebes,
Immobilien und die den Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen haben.
Er soll über die Verwaltung, die Bestandspflege und das Abrechnungswesen von Immobilien
Bescheid wissen und Finanzierungskonzepte kennen.
Lehrstoff
Der Immobilienverwaltungsbetrieb
Merkmale, Organisation und Kompetenzen. Dienstleistungsprogramme. Betriebliche Risiken und
Versicherungsmöglichkeiten.
Immobilien
Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Ertrag von Immobilien. Miete. Pacht. Eigentum. Lesen von
Plänen.
Finanzierungskonzepte für Immobilien
Darlehen. Konditionen. Fördermaßnahmen. Vor- und Zwischenfinanzierung. Umfinanzierung.
Rechtliche Grundlagen
Mietrechtsgesetz. Wohnungseigentumgsgesetz. ABGB betreffend Bestandsvertrag. Das Grundbuch.
Baurecht. Rechte und Pflichten der Bestandsnehmer und Eigentümer. Hausbesorgergesetz. Förderungsgesetze.
Steuerrecht für Immobilienverwalter. Konsumentenschutzgesetz.
Verträge
Kauf- und Bestandsverträge. Bezugsverträge. Wartungsverträge. Werk- und Dienstverträge, insbesondere
Hausbesorgerdienstverträge.
Immobilienverwaltung
Abschluss und Beendigung von Bestandsverträgen. Eigentumswechsel. Verwaltungsübernahme.
Projektmanagement
Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Immobilienbestandspflege
Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Bauleistungen. Wartungs- und Instandhaltungsaufträge.
Bauakte. Meldung und Regulierung von Schadensfällen. Konzeption und Konsequenzen von Sanierungs-
und Entwicklungsmaßnahmen.
Abrechnung
Betriebskosten. Mietzins. Bewirtschaftungskosten. Darlehensabrechnungen. Pachtzins. Veränderungen
und Anpassungen. Mahnwesen. Leistungs- und Räumungsklagen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen
Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke und Gesetzestexte sowie die in der
Immobilienverwaltung übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Rechtskanzleifachkunde (nur für Rechtskanzleiassistent)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll gründliche Kenntnisse über die Aufgaben einer Rechtskanzlei und die den
Lehrberuf betreffenden Rechtsgrundlagen haben.
Er soll über die Verwaltung und die Organisation einer Rechtskanzlei Bescheid wissen und die
Abwicklungsprozesse kennen.
Lehrstoff
Die Rechtskanzlei
Rechtsformen. Organisation und Kompetenzen. Kommunikations- und Dienstleistungsprogramme.
Rechtsgrundlagen
Österreichische Rechtsordnung. Aufbau der Behörden- und der Gerichtsstruktur, der Rechtspflege
und der einschlägigen Gerichtszweige sowie der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
Rechtskanzleiverwaltung
Arbeitsabläufe. Fristenläufe. Urkundswesen. Beglaubigungsurkunde. Behandlung von Kurrentien.
Leistungen.
Register, Statistiken, Akte und Dateien
Anlage. Führung. Verwaltung. Archivierung.
Organisation und Management
Sozialformen des Arbeitens. Bürokultur. Veranstaltungs-, Zeit- und Reisemanagement.
Projektmanagement
Definition. Planung, Phasen, Methoden und Erfolgskontrolle.
Abrechnungsmodalitäten in der Rechtskanzlei
Gebühren. Abgaben. Tarife.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der
Praxis des Lehrberufes.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen
Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke und Gesetzestexte sowie die in der
Rechtskanzlei übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer
Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können.
Er soll grundlegende Funktionen der in der Berufspraxis üblichen Standardsoftware beherrschen und
Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen
Informationsverarbeitung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Informationsverarbeitungssysteme
Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware
Funktionen der Tabellenkalkulation. Funktionen der Datenbank. Grafik und Präsentation. Fachspezifische
Software.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen, Clients und Server in Netzwerken. LAN, WAN, Internet. Informationsbeschaffung.
Gestaltung von Webseiten.
Organisation und gesellschaftliche Aspekte
Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in
der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen
vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen
arbeiten können.
Er soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
Lehrstoff
Maschinen und Geräte
Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.
Zehn-Finger-Tastschreiben
Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Erstellen von e-mails. Korrekturen.
Korrekturzeichen.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte
und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.
Die ÖNORMEN sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu
verweisen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Warenkunde (nur für Industriekaufmann)
Bildungs- und Lehraufgabe
In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler
Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden
eine Übersicht über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der in der Klasse
vertretenen industriellen Fachbereiche haben sowie mit deren Handhabung vertraut sein.
Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden
grundlegende Kenntnisse über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der in
der Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben sowie mit deren Handhabung und Fuktionsweise
vertraut sein.
Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden
gründliche Kenntnisse über die Maßeinheiten, Rohstoffe und Materialien, Waren und Produkte der in der
Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche haben und den Zusammenhang von Technik, Wirtschaft
und Umwelt kennen.
Lehrstoff
Die folgenden Themen sind in jeder der Schulstufen im Sinne der angeführten Bildungs- und
Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad und Umfang zu behandeln.
Rohstoffe und Materialien
Arten. Herkunft. Gewinnung. Lagerung. Verarbeitung.
Industrieprodukte und Waren
Arten. Eigenschaften. Verwendung und Handhabung. Gebrauch und Pflege. Warenprüfung.
Lagerung. Verpackung. Umweltschutz.
Dieser Lehrstoff ist entsprechend der Zusammensetzung der Klasse nach folgenden Fachbereichen
gegliedert und adäquat darauf abzustimmen
1. Bergwerks-, Eisenerzeugungs- und Gießereiindustrie
2. Maschinen-, Stahlbau- und Fahrzeugindustrie
3. Elektro- und Elektronikindustrie
4. Papier- und Holzverarbeitungsindustrie
5. Nahrungs- und Genussmittelindustrie
6. Eisen- und Metallwarenindustrie
7. Chemische-, Stein- und Glasindustrie
8. Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrie
Didaktische Grundsätze
Die Anschaulichkeit des Unterrichts ist ständig zu pflegen. Sowohl Darbietung als auch
Wiederholung sollen anhand von Warenproben und Modellen erfolgen.
Auf die Bedeutung der Energiewirtschaft als Voraussetzung jeder wirtschaftlichen Entwicklung und
des sparsamen Einsatzes der Energie ist besonders zu verweisen. Ebenso sind Umweltschutz und
Sicherheit in den Unterricht einzubeziehen.
Die raschen Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erfordern eine wirksame
Koordination und eine Ausnützung aller Querverbindungen.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen seines Lehrberufes
anwenden können.
Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge
sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.
Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und
präsentieren können.
Lehrstoff
Praktische und berufsspezifische Aufgabenstellungen aus den Themenbereichen
Konsument
Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.
Waren- bzw. Beständebeschaffung und -bewirtschaftung
Einkauf – Lagerung – Verkauf.
Kaufvertrag
Anbahnung – Abschluss – Erfüllung.
Außenstände
Kontrolle – Mahnung – Klage
Unternehmen
Gründung – Führung – Auflösung.
Personalwesen
Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.
Steuern und Abgaben
Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.
Organisation von Veranstaltungen
Planung – Durchführung – Evaluation.
Absatz und Werbung
Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.
Finanzierungsformen
Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.
Immobilienverwaltung
Verwaltungsübernahme – laufende Geschäftsgebahrung – Verwaltungsrückgabe.
Grundstücksbevorratung
Kauf/Pacht – Bearbeitung – Weitergabe.
Abrechnung bei Immobilien
Mietzins – Betriebskosten – Darlehensabrechnung.
Komplexer Geschäftsfall
Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung – Personalverrechnung
– Jahresbilanz – Auswertung.
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes bzw. bei der Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen
Bildungsinhalte ist auf die Berufsspezifika der Lehrberufe und die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes
Bedacht zu nehmen.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen
sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum
logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.
Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team
zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von
Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge
wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der
anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.
Freigegenstand
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift
übertragen können.
Lehrstoff
Kurzschrift
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.
Kürzungen der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu
nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der
Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“
25. Die Anlage A/9/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bankkaufmann) lautet
„Anlage A/9/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BANKKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 bis 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen
sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine
Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Er soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.
Lehrstoff
Bei Lehrplänen mit 80 Unterrichtsstunden
Rechtschreibung
Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und
Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.
Abfassen von Schriftstücken. Moderner Briefstil.
Spezielle Schriftstücke
Anfertigen von Statistiken, Kundenkarteien und Dateien. Erstellen von Visualisierungshilfen.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Gespräche mit Kunden
Fachausdrücke im Bankbereich. Sprachnormen beim Empfang. Mitteilungs- und Fragetechniken bei
der Auskunft und Beratung. Spezielle Beratungsgespräche mit Kaufinteressenten. Auskunftstechniken zu
betrieblichen Leistungsangeboten. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption
und Ausarbeitung).
Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden
Rechtschreibung
Erweiterung des Fremdwortschatzes. Übungen zu ausgewählten Kapiteln der Rechtschreibung.
Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.
Kommunikation
Analyse und Regelung von Konflikten.
Schriftliche Kommunikation
Selbstständiges Erstellen von Unterlagen und Schriftstücken zu einem fachlichen Thema.
Mündliche Kommunikation
Überzeugungs-, Bewerbungs- und Konfliktregelungsgespräche. Anspruchsvolle Gruppengespräche.
Gespräche mit Kunden
Verkaufsgespräche. Reklamationsgespräche. Spezielle Telefonate mit Kunden.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Analysieren und Kommentieren ausgewählter Beispiele der zeitgenössischen und berufsbezogenen
Literatur.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und
Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist.
Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische
Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräche mit Kunden“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit
mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Bankkaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und
Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs
kennen.
Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen
können.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse
im Bankbetrieb kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im
Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung, -verteilung
und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung.
Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Gewerblicher Rechtsschutz.
Schriftverkehr
Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.
Lieferverzug. Annahmeverzug.
Zahlungsverzug
Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche
Mahnverfahren.
Schriftverkehr
Mahnbriefe. Stundungsansuchen.
Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft
Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.
Unternehmen
Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.
Privatkonkurs.
Dienstleistungsbetriebe
Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr,
der Versicherungsbetriebe (ohne Sozialversicherung), der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und
Transportwirtschaft.
Außenhandel
Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung
unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Europa als Wirtschaftsmacht.
Personalwesen
Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.
Schriftverkehr
Stellenbewerbung. Lebenslauf.
Marketing
Marktforschung. Werbung. Human Relations. Publicrelations. Marketing Mix. Innovationen.
Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuer- und Abgabewesen
Begriff. Budgetpolitik. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft. Europa als Wirtschaftsraum. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.
Didaktische Grundsätze
Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfassten Schriftstücke ist eine Grundlage für den
Unterricht in „Fachpraktikum“.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip, insbesondere auf
bankspezifische Fragen, Bedacht zu nehmen.
Beim Thema „Transportwirtschaft“ und „Europa als Wirtschaftsraum“ empfiehlt sich die Arbeit mit
Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.
Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen
Bereich vorkommenden Rechnungen haben.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und
die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.
Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über
die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.
Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung mit Schwerpunkt Bankbuchführung und
ihrer Auswertung in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Kaufmännisches Rechnen
Lehrstoff
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Zinsrechnungen.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Handelskalkulation. Kostenrechnung.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Lieferantenkredit. Ratenkredit.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenabschreibung. Indexrechnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Personalverrechnung.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Lehrstoff
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Vorschriften des Handels- und
Steuerrechtes und des Bankwesengesetzes.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassakontrolle. Inventarium. Anlagenspiegel. Personenkonten.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Kontenrahmen.
Spezielle Buchungen
Abschreibungen. Anlagenverrechnung und -verbuchung. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung.
Rückstellungen.
Lohnbuchhaltung
Buchungen im Bereich Personalverrechnung.
Bilanzlehre
Bilanzanalyse. Bilanzkritik. Bewertungsvorschriften. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Nebenaufzeichnungen der Buchführung.
Doppelte Buchführung
Buchen von Geschäftsfällen.
Bilanzlehre.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des
Lehrberufes.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluss-, Prozent- oder Zinsrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei
empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau
ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verlässlicher Fertigkeiten ist
besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.
Fachunterricht
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer
Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können.
Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem
Weg beschaffen und weitergeben können.
Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen
Informationsverarbeitung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Informationsverarbeitungssysteme
Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirkung der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Grundlegendes über Datenbanken. Grafik und Präsentation.
Datenbankanwendungen. Fachspezifische Software.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale
und globale elektronische Netzwerke. Erstellung und Gestaltung von Webseiten.
Organisation und gesellschaftliche Aspekte
Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in
der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.
Bankbetriebslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die wichtigsten Einrichtungen des Bankwesens kennen und das ihn als Bankkaufmann
betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge im Geldwesen und Zahlungsverkehr
haben.
Er soll Kenntnisse über Sparformen und den Kreditverkehr haben und über Abrechnungen und den
Auslandszahlungsverkehr Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Geld- und Kreditinstitute
Merkmale, Bedeutung und Organisation. Das Bankwesen in Österreich. Marketing im Bankwesen.
Geldwesen und Zahlungsverkehr
Geld. Sicherheitsmerkmale. Währungssysteme. Währungspolitik. EURO. Europäische Zentralbank.
Österreichische Nationalbank. In- und ausländische Zahlungsmittel. Girokonten. Scheck und Kreditkarten.
Der Wechsel. Inlandszahlungsverkehr. Zahlungsvermittlung durch die Post. Zeitgemäße Zahlungsformen.
Anlage- und Vorsorgeformen
Sparbuch. Verzinsung. KESt. Personenversicherungen. Wertpapiere. Depot. Börse.
Abrechnungen
An- und Verkauf von Devisen, Valuten und Münzen. Abrechnungen von Spar- und Girokonten.
Renditeberechnungen.
Auslandszahlungsverkehr
Auslandsüberweisung. Akkreditiv. Dokumenteninkasso.
Finanzierungskonzepte
Darlehen. Konditionen. Fördermaßnahmen. Vor- und Zwischenfinanzierung. Umfinanzierung.
Kreditverkehr
Wesen und Arten des Kredites. Bonitätsprüfung. Personalkredit. Sicherheiten. Kredithöchstobligo.
Haushaltsrechnung und pfändbarer Teil. Kreditnebenkosten. Kontokorrentkredit. Leitzinssätze. Hypothekarkredit.
Bausparkredite. Geförderte Wohnungskredite. Überwachung der Außenstände. Leasing und
Factoring in Banken. Kreditkostenvergleiche. Effektivverzinsung. Diskontkredit.
Firmenkunde
Kontenarten. Spezielle Anlagen- und Finanzierungsformen.
Treasury
Refinanzierung. Devisenhandel. Sicht- und Termineinlagen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Geldwesen und Zahlungsverkehr. Kreditverkehr.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl und Behandlung ist die Bedeutung in der Praxis des
Lehrberufes.
Auf die aktuelle Rechtslage ist Bedacht zu nehmen.
Auf praxisnahe branchenbezogene Auswahl des Lehrstoffes und systematischen Aufbau ist Augenmerk
zu legen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen
arbeiten können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
Lehrstoff
Maschinen und Geräte
Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.
Zehn-Finger-Tastschreiben
Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.
Büroorganisation
Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte
und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.
Die ÖNORMEN sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu
verweisen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
sowie seine persönlichen Erfahrungen und sozialen Kompetenzen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen
im Bankbereich erweitern und anwenden können.
Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge
sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können.
Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und
präsentieren können.
Lehrstoff
Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen
Konto und Sparbuch
Eröffnung – Manipulation – Saldierung.
Kassenführung
Valuten- und Münztransaktionen – Umrechnungen – Kassakontrolle.
Kaufvertrag
Anbahnung – Abschluss – Erfüllung.
Anlagenberatung
Sparbuch und Sonderformen – Bau- und Versicherungssparen – Wertpapiere.
Personalwesen
Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.
Steuern und Abgaben
Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.
Absatz und Werbung
Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.
Finanzierungsformen
Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.
Komplexer Geschäftsfall
Geschäftsanbahnung – Kontoverbindung – Anlagenberatung – Finanzierung Wohnbau.
Didaktische Grundsätze
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen
Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen
sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum
logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.
Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im
Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von
Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge
wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der
anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.“
26. Die Anlage A/9/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf EDV-Kaufmann) lautet
„Anlage A/9/14
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-KAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 080 bis 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern
und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und seine Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.
Lehrstoff
Kommunikation
Verbale und nonverbale Kommunikation. Hindernisse und Störungen (Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen und Exzerpten.
Moderner Briefstil.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem.
Kommunikationsnormen beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Rechtschreibung
Ausgewählte Kapitel. Gebrauch des Wörterbuches.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Verbesserung der mündlichen
Kommunikationsfähigkeit des Schülers.
Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbstständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl
abdecken.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Verkaufstechnik“
sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge
der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die
handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im
Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und
sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen
abfassen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.
Wirtschaftssysteme.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt. Die vier Freiheiten der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter
Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.
Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.
Handelsbetrieb
Arten. Aufgaben. Organisation.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anfrage. Angebot. Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter
Verlauf.
Geld- und Kreditwesen
Währungssysteme. Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Finanzierung. Wechsel.
Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte.
Transportwirtschaft
Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schifffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,
Spediteur und Lagerhalter.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und
deren Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbstständiger Handelsvertreter. Makler.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.
Außenhandel
Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.
Versicherungen
Formen. Vertrag.
Personalwesen
Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuern
Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Schriftverkehr
Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den
privaten und betrieblichen Schriftverkehr.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft
Wirtschaftssysteme.
Der Betrieb
Arbeitsplatzgestaltung.
Geld- und Kreditwesen
Währungssysteme. Finanzierung. Wechsel.
Außenhandel.
Schriftverkehr.
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr
im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für
die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen“ und „Politische Bildung“.
Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.
Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge
Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ notwendig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden
können.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und
die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.
Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung erlangen und
betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens
für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Kaufmännisches Rechnen
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung (Durchschnittsumsatz. Durchschnittspreise).
Verteilungsrechnung (Spesenverteilung. Gewinnverteilung). Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kennzahlen der Lagerhaltung.
Kalkulation
Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.
Controlling
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Valutenrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Kennzahlen der Lagerhaltung.
Kalkulation.
Personalverrechnung.
Spar- und Finanzierungsformen.
Controlling.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Indexrechnung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen von Geschäftsfällen. Abschluss. Der österreichische Einheitskontenrahmen.
Bilanzlehre
Abschlusstabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Doppelte Buchführung
Buchen von Geschäftsfällen.
Bilanzlehre.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des
Lehrberufes.
Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen
wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse
kommt große erzieherische Bedeutung zu.
Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet
werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluss-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der in Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und
anzuwenden.
Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Computerunterstützes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen
lösen können.
Er soll den Warenfluss eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke
lesen können.
Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und
arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.
Lehrstoff
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendungen
Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.
Didaktische Grundsätze
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei
empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Fachunterricht
Hard- und Softwarekunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen
kennen und diese Geräte bedienen können.
Er soll Standardsoftware der Berufspraxis einsetzen können und Informationen auf elektronischem
Weg beschaffen und weitergeben können.
Er soll über die Rechtsgrundlagen und die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der
elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen.
Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse der Hard- und Software haben und den Sprachschatz
der EDV beherrschen.
Er soll fähig sein, das Wissen im Einkauf, in der Lagerhaltung und im Verkauf anzuwenden.
Lehrstoff
Elektrotechnische Grundlagen
Größen und Einheiten. Stromarten. Leitungen und Kabel. Versorgung. Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Unfallschutz.
Kenntnisse über Hardware
Arbeitsweise von Computern. Aufbau eines Personalcomputers. Prozessorarten. Massenspeicher.
Drucker, Grafikkarten und Monitore. Soundkarten. Netzwerkkarten. Zusätzliche Peripheriegeräte.
Betriebssysteme
MS-DOS. Windows. OS/2. NT. Neue Systeme.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale
und globale elektronische Netzwerke.
Standard-Anwendersoftware
Textprogramme. Tabellenkalkulation. Datenbanken. Buchhaltungsprogramme. Grafik- und Bildbearbeitungsprogramme.
Desktoppublishing-Software. Tools. CAD-Programme. Virenschutz.
PC-Installation
Festplattenformatierung und -partitionierung. Konfigurierung von Steckkarten. Druckereinstellung.
Modifizierung und Erstellung von Config-Dateien. Batch-Datei-Programmierung. Netzwerkinstallation.
Softwareinstallation und -deinstallation.
Programmiersprachen
Übersicht und Grundlagen.
Rechtsgrundlagen
Softwarerecht und Datenschutz. Vertragsarten.
Kundenbedarfsermittlung
Ermittlung von Anforderungen. Ermittlung von Lösungskonzepten. Konzeptentwicklung. Ergonomie.
Didaktische Grundsätze
Im Besonderen sind Herstellungsweisen, physikalisches, technologisches und anderes Grundlagenwissen
soweit zu behandeln, als diese Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit
notwendig sind.
Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes empfiehlt es sich Produktdeklarationen,
Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.
Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.
Übungen und Experimente sind zur besseren Veranschaulichung zu berücksichtigen.
Der Einsatz von EDV-Geräten ist integrativer Bestandteil des Unterrichts.
Herstellungsweisen, physikalisches, technologisches und anderes Grundlagenwissen sind nur
insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems
und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden ist zweckmäßig.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen
können.
Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen
eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
Lehrstoff
Zehn-Finger-Tastschreiben
Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.
Schriftstückgestaltung
Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Anwendung bei der Textbearbeitung.
Didaktische Grundsätze
Auf die Bedienung der Textverarbeitungsgeräte und der nötigen Betriebsfunktionen soll unter
Zuhilfenahme der Betriebsanleitungen geachtet werden.
Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der
beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und
schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Werbe- und Präsentationstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und
Verkaufsförderung beherrschen und umsetzen können.
Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.
Er soll die Waren des Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können.
Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.
Lehrstoff
Werbung und Verkaufsförderung
Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Publicrelations. Corporate Identity. Werbeplanung.
Werbegestaltung
Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht.
Fertigungstechniken
Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.
Warenpräsentation
Ideenfindung. Preisschilder. Ankündigungen. Blickfang. Beleuchtung. Branchenübliche Darstellung
von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.
EDV-Präsentation
Erstellen und Gestalten von Bildschirmgrafiken und Präsentationen. Erstellen und Gestalten von
Webseiten.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der
Praxis des EDV-Kaufmannes.
Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen; der
Einbau von Lehrausgängen zwecks Ideenfindung durch Geschäftsstraßen wird empfohlen.
In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter
Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische
Grundsätze zu beachten sind.
Verkaufstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines
zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten
bewusst sein.
Lehrstoff
Verkaufspsychologische Grundlagen
Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.
Gespräche mit Kunden
Sprachnormen beim Empfang. Mitteilungs- und Fragetechniken bei der Auskunft und Beratung.
Spezielle Beratungsgespräche mit Kaufinteressenten. Auskunftstechniken zu betrieblichen Leistungsangeboten.
Sonderfälle
Beschwerden. Diebstahl. Reklamation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der
Praxis des EDV-Kaufmannes.
Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang
unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen,
wobei auf die größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.
Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Hard- und Softwarekunde“, „Werbe- und
Präsentationstechnik“ und insbesondere zu „Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der
Argumentation und Präsentation gepflegt werden.
Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mittel einzusetzen.“
27. Die Anlage A/9/15 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Gartencenterkaufmann) lautet
„Anlage A/9/15
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GARTENCENTERKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern
und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und seine Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der
Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben.
Lehrstoff
Kommunikation
Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten,
Berichten und Darstellungen.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem.
Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen
Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken.
Rechtschreibung
Ausgewählte Kapitel. Gebrauch des Wörterbuches.
Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten
Kreatives Schreiben
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Verbesserung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit
des Schülers.
Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbstständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl
abdecken.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Verkaufstechnik“
sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge
der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die
handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im
Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und
sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen
abfassen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz.
Wirtschaftssysteme.
Der Betrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung.
Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.
Handelsbetrieb
Arten. Aufgaben. Organisation.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anfrage. Angebot. Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter
Verlauf.
Geld- und Kreditwesen
Währungssysteme. Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Finanzierung.
Transportwirtschaft
Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schifffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer,
Spediteur und Lagerhalter.
Bürokommunikation
Telekommunikation. E- Mail. Internet.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und
deren Vollmachten.
Handelsvermittler
Selbstständiger Handelsvertreter.
Unternehmen
Rechtsformen. Gründung.
Versicherungen
Formen. Vertrag.
Personalwesen
Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen.
Steuern
Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel.
Schriftverkehr
Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den
privaten und betrieblichen Schriftverkehr.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft
Wirtschaftssysteme.
Der Betrieb
Arbeitsplatzgestaltung.
Geld- und Kreditwesen
Währungssysteme. Finanzierung.
Schriftverkehr.
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem
Schriftverkehr im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt
vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen“ und „Politische Bildung“.
Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.
Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge
Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung“ notwendig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden
können.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und
die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.
Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung erlangen und
betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können.
Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-
und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden
Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Kaufmännisches Rechnen
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung (Durchschnittsumsatz. Durchschnittspreise).
Verteilungsrechnung (Spesenverteilung. Gewinnverteilung). Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kennzahlen der Lagerhaltung.
Kalkulation
Bezugskalkulation. Absatzkalkulation. Deckungsbeitragsrechnung.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.
Controlling
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Kostenrechnung
Kostenarten. Kostenstellen. Kostenträger.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mengen- und Preisberechnungen
Kennzahlen der Lagerhaltung.
Kalkulation.
Personalverrechnung.
Finanzierungsformen.
Controlling.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Indexrechnung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen von Geschäftsfällen. Abschluss. Der österreichische Einheitskontenrahmen.
Bilanzlehre
Abschlusstabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Doppelte Buchführung
Buchen von Geschäftsfällen.
Bilanzlehre.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen
wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse
kommt große erzieherische Bedeutung zu.
Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet
werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluss-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der in Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und
anzuwenden.
Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen
lösen können.
Er soll den Warenfluss eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke
lesen können.
Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und
arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.
Lehrstoff
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendungen
Warenbewirtschaftung. Tabellenkalkulation. Buchhaltung.
Didaktische Grundsätze
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei
empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Fachunterricht
Botanische Grundlagen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler die Systematik der Pflanzen kennen und Grundlagenwissen in der Botanik haben.
Er soll die pflanzenkundlichen Fachbegriffe verstehen und erklären können und verantwortungsbewusstes
Handeln gegenüber der Umwelt bejahen.
Lehrstoff
Systematik der Pflanzen
Einteilung des Pflanzenreiches. Nomenklatur. Lateinische Fachausdrücke. Vegetationszonen.
Morphologie und Physiologie
Wurzeln. Sprossen. Blätter. Blüten. Früchte. Samen. Wassernährstoffaufnahme. Wassernährstofftransport.
Assimilation. Vermehrung und Anzucht. Veredelung.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sind botanisches und anderes Grundlagenwissen so weit zu behandeln, als diese
Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit notwendig sind.
Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.
Pflanzenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die handelsüblichen Pflanzen für den Innenraum sowie den Außenbereich kennen,
berufskundliches Wissen über die Planzenpflege, den Pflanzenschutz sowie die Spritzmittel haben und
über die Pflanzen im Nutzgarten und die Pflanzennährstoffe Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Pflanzenpflege
Licht. Luft. Wasser. Temperatur. Luftfeuchtigkeit. Düngung.
Handelsübliche Pflanzen
Einjahresblumen. Sukkulenten. Baumschulpflanzen. Zimmerpflanzen. Hydrokultur. Sonderformen.
Pflanzenschutz
Artenschutz. Schadensursache. Vorbeugender, integrierter, biologischer, chemischer und mechanischer
Pflanzenschutz.
Spritzmittel
Arten. Anwendung. Errechnung von Konzentrationen. Gefahren. Aufbewahrung. Entsorgung.
Pflanzen für den Innenraum
Gattung. Arten. Bedeutung. Saisonale Bedingungen. Herkunft und Bezugsquellen. Qualitätskriterien.
Verwendung. Lagerung und Pflege. Anzucht.
Pflanzen für den Außenbereich
Gattung. Arten. Saisonale Bedingungen. Herkunft und Bezugsquellen. Qualitätskriterien. Lagerung
und Pflege. Anzucht.
Pflanzen im Nutzgarten
Gemüsearten. Küchen- und Gewürzkräuter.
Pflanzennährstoffe
Boden. Organische und anorganische Düngemittel. Düngemethoden.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Pflanzenpflege. Spritzmittel. Pflanzen für den Innenraum. Pflanzen für den Außenbereich.
Didaktische Grundsätze
Pflanzenkunde ist soweit zu behandeln, als diese Kenntnisse für das Verständnis und für die
Verkaufstätigkeit notwendig sind.
Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes empfiehlt sich, Pflanzen, Waren, Warenproben,
Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.
Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.
Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das Zubehör, Geräte und Werkzeuge für Heim und Garten kennen und den
warenkundlichen Sprachschatz beherrschen.
Der Schüler soll das fachkundliche Wissen im Einkauf, in der Lagerhaltung und in der Kundenberatung
anwenden können.
Lehrstoff
Geräte und Werkzeuge für Heim und Garten
Arten und Sortimente. Verwendung. Pflege und Instandhaltung.
Zubehör
Gartenmöbel. Bewässerungsanlagen. Gewächshäuser. Kletterhilfen. Keramik. Holzwaren. Steine.
Bastelwaren. Floristikzubehör. Anzuchthilfen.
Kundenberatung
Fachliche Beratung. Beratung zum Gartensortiment.
Didaktische Grundsätze
Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes empfiehlt sich, Originalwaren, Prospekte,
Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.
Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.
Bei der Thematik „Kundenberatung“ bewährt sich der Einsatz von Rollenspielen und adäquaten
sozialen Arbeitsformen.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen
können.
Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen
eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
Lehrstoff
Zehn-Finger-Tastschreiben
Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.
Schriftstückgestaltung
Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.
Didaktische Grundsätze
Auf die Bedienung der Textverarbeitungsgeräte und der nötigen Betriebsfunktionen soll unter
Zuhilfenahme der Betriebsanleitungen geachtet werden.
Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der
beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und
schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Werbetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und
Verkaufsförderung beherrschen und umsetzen können.
Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.
Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren
können.
Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.
Lehrstoff
Fertigungstechniken
Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.
Werbung und Verkaufsförderung
Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Publicrelations. Corporate Identity. Werbeplanung.
Werbegestaltung
Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung. Preisschilder. Ankündigungen. Blickfang.
Beleuchtung.
Warenpräsentation
Darstellung von Waren im Gartencenter und Verkaufsraum. Warenpräsentation in der Selbstbedienung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der
Praxis des Gartencenterkaufmannes.
Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen; der
Einbau von Lehrausgängen zwecks Ideenfindung durch Gartencenter wird empfohlen.
In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter
Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische
Grundsätze zu beachten sind.
Verkaufstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines
zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten
bewusst sein.
Lehrstoff
Verkaufspsychologische Grundlagen
Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.
Verkaufsgespräche
Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Präsentation. Beratung. Abschlusstechnik. Ergänzungsverkauf.
Verabschiedung. Verkauf am POS.
Sonderfälle
Reklamation. Diebstahl.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der
Praxis des Gartencenterkaufmannes.
Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang
unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen,
wobei auf die größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler Bedacht zu nehmen ist.
Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Werbetechnik“, „Deutsch und Kommunikation“
und insbesondere „Warenkunde“ und „Botanische Grundlagen“ sind aus Gründen der Argumentation
und Präsentation unabdingbar.
Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Pflanzen, Waren und audiovisuelle Mittel
einzusetzen.
Pflanzenpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzen haben und insbesondere die notwendigen
Tätigkeiten zur Pflege und Gesunderhaltung der im Verkauf angebotenen Pflanzen beherrschen.
Er soll durch Übungen und Versuche die Biologie der Pflanzen besser verstehen.
Lehrstoff
Anfertigen von Bodenkulturen
Gärtnerische Erden. Hydrokulturen. Seramiskulturen. Bodenbewertungen.
Übungen zur Pflanzenpflege
Eintopfen. Umtopfen. Gießen. Tauchen. Substrate ansetzen und wechseln.
Übungen zur Düngeranwendung
Düngen mit Handelsdüngern und Substraten. Versuche zur Mangelsymptomatik und Mangelbehebung.
Übungen zur Klimasteuerung
Temperatur und Lichtbedarf. Wasserzuführung. Substratabhängigkeiten.
Übungen zu Kulturmaßnahmen
Keimversuche. Anzucht. Wachstum. Vermehrung. Pikieren. Rückschneiden. Sortieren. Lagern.
Verpacken.
Übungen zum Pflanzenschutz
Diagnose von Schädlingsbefall, Krankheiten und deren Symptome. Mechanische, chemische und
ökologische Behandlungsmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der in den theoretischen
Pflichtgegenständen erworbenen Kenntnisse und zum Erwerb von Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzen.
Durch die Übungen soll der Schüler die Möglichkeit haben, die Entwicklung bzw. Veränderung der
Pflanzen zu beobachten.
Als Unterrichtsmethode empfiehlt sich das selbstständige Arbeiten, wobei Beobachtungsergebnisse
und Untersuchungsergebnisse als Verkaufsargumente ausgewertet werden.
Auf enge Querverbindungen mit den Gegenständen „Botanische Grundlagen“ und „Pflanzenkunde“
ist besonders zu achten und durch die praktische Ausübung das erworbene Fachwissen zu festigen.
Freigegenstand
Floristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Materialien und Hilfsmittel sowie die Gestaltungsmöglichkeiten und Techniken
der Floristik kennen und floristische Arrangements gestalten können.
Lehrstoff
Materialien und Hilfsmittel
Arten. Pflege. Lagerung. Berücksichtigung der Saisonen.
Gestaltung und Techniken
Waren, Materialien und Pflanzen. Präsentation. Lagerung. Qualitätskriterien.
Kundenberatung
Beratung für Arrangements sowie für verschiedene Anlässe und Verwendungsmöglichkeiten.
Didaktische Grundsätze
Beim Unterricht des speziellen Lehrstoffes sind die diesem Lehrstoff vorangestellten Themen
entsprechend zu berücksichtigen.
Im Besonderen sind Pflege, Lagerung und anderes Grundlagenwissen soweit zu behandeln, als diese
Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit notwendig sind.
Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes sollen vor allem praktische Übungen eine
zentrale Bedeutung einnehmen.
Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.“
28. Die Anlage A/14/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Modellbauer) lautet
„Anlage A/14/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MODELLBAUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlagen A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene Konstruktionstechniken
einsetzen und die Ergebnisse maschinell anwenden können.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware. CAD-Grundlagen und -systeme.
Berufsbezogene Konstruktionstechnik
2D-3D-Modellierungstechniken. Erstellen und Ableiten von Zeichnungen. Fräspfadgenerierung.
Schnittstellentechnik.
Maschinensteuerung
Maschinengrundlagen. CNC-Technologien. Rapid Prototyping. Programmiermethoden. Datentransfer.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Holz,
Kunststoffe und Metalle, kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid
wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie gründliche
Kenntnisse über Form- und Modelltechnik haben.
Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundgesetze kennen
sowie mit der berufsspezifische Schmelz-, Gieß- und Umwelttechnik vertraut sein.
Lehrstoff
Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Funktion. Einsatz und Wartung.
Bearbeitungstechniken
Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare
Verbindungen. Rapid Prototyping. CNC- und andere computergestützte Technologien.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Chemische und physikalische Grundgesetze
Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmebehandlung. Organische und anorganische
Chemie.
Form- und Modelltechnik
Arten. Herstellung von Modellen und Kernkästen. Modellteilung und -zusammenbau. Instandsetzung
und Reparatur der Modelleinrichtungen. Hand- und Maschinenformtechnik. Herstellung von Dauerformen.
Gießtechnik
Gießgerechte Gestaltung von Gussteilen. Anschnitt- und Speisertechnik. Gussfehler. Qualitätssicherung.
Umwelttechnik
Umgang und Entsorgung der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Lärmschutz.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und
Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft und Kräfteparallelogramm. Arbeit. Leistung. Geradlinige und kreisförmige Bewegung (Schnittgeschwindigkeit
und Drehzahl, Hauptzeitberechnungen). Festigkeitsberechnungen. Einfache und mehrfache
Übersetzungen. Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.
Gießtechnische Berechnungen
Schwindmaßberechnungen. Anschnitt- und Speisertechnik.
Elektrotechnische Berechnungen.
Ohmsches Gesetz. Spezifischer Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen, Modellrisse und normgerechte Werkzeichnungen lesen sowie unter
Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen ausführen können, um danach wirtschaftlich und fachlich
einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Strichstärken und Linienarten. Schriftfeld und Stückliste. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung.
Gewindedarstellungen. Rauhtiefezeichen. Bearbeitungszugaben. Passungen und Maßtoleranzen.
Werkzeichnungen
Schnittdarstellungen gießfertiger Formen. Modellaufnahmen von Maschinenelementen. Modellaufbau.
Modellrisse. Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Holz,
Kunststoffe und Metalle, fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll mit der Handhabung, Pflege und Instandsetzung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
vertraut sein.
Er soll die berufsspezifischen Mess- und Bearbeitungstechniken durchführen können.
Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen zeitgemäßen und fachlichen Arbeitstechniken und -verfahren
ausführen sowie die berufseinschlägigen Sicherheitstechniken anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Handhaben. Pflegen und Instandsetzen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden und Entsorgen.
Messtechnik
Handhaben und Instand halten von Messgeräten. Messen mechanischer Größen.
Bearbeitungstechnik
Messen und Anreißen. Spanendes Bearbeiten. Fügen und Trennen. Anfertigen von Schablonen.
Form- und Modelltechnik
Herstellen von Modellen und Kernkästen. Herstellen von Verbindungen. Reparaturarbeiten an
Modelleinrichtungen. Herstellen und Zusammenbauen von Formen und Kernen. Zulegen.
Gießtechnik
Schmelzen. Abgießen.
Umwelttechnik
Entsorgen der Rest- und Abfallstoffe. Entsorgen des Abwassers. Lärmschutz.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen mit Konstruktionslehre“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis
beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu
führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
29. Die Anlage A/15/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Landmaschinentechniker) lautet
„Anlage A/15/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LANDMASCHINENTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesmat 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Landmaschinentechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen vertraut sein und
sie fachgerecht auswählen können.
Er soll über Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Bescheind wissen sowie die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.
Er soll Kenntnisse über die land-, forst-, garten- und kommunalwirtschaftlichen Maschinen- und
Fahrzeugtechnik sowie Kenntnisse über leichte Baumaschinen haben.
Er soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik sowie der Steuer- und Regeltechnik als
Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung
kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mechanische Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosion und Korrosionsschutz.
Wärmebehandlung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Maschinen, Geräte und Fahrzeuge der Land-, Forst-, Garten- und Kommunalwirtschaft
Arten. Baugruppen. Maschinenelemente. Wartung.
Baumaschinen
Arten. Baugrupppen. Maschinenelemente. Wartung.
Antriebstechnik
Motoren und deren Bauarten. Bauelemente.
Leistungsübertragung
Kupplungen. Getriebe. Achsantriebe.
Fahrwerk
Rahmen. Achsen. Lenkung. Räder und Reifen. Bremsanlagen.
Elektrik und Elektronik
Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen
Stromes. Halbleitertechnik. Bauelemente. Elektrische und elektronische Zündanlagen. Licht- und
Signaleinrichtungen.
Steuer- und Regeltechnik
Größen. Begriffe. Aufbau. Funktion. Bauelemente. Mechanische, hydraulische, pneumatische,
elektrische und elektronische Baugrupppen. Ein- und Nachstellungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Leistungsübertragung
Getriebe.
Fahrwerk
Bremsanlagen.
Steuer- und Regeltechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Mechanische Übersetzungen. Hydraulik. Pneumatik.
Motortechnische Berechnungen
Motorkenngrößen. Motorsteuer.
Triebwerksberechnungen
Kupplungen. Getriebe. Fahrgeschwindigkeit.
Berechnungen zur Fahrmechanik
Beschleunigung, Verzögerung. Bremsanlagen.
Berechnungen zur Elektrik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Batteriekenngrößen.
Berechnungen zur Maschinensystemtechnik
Fahrzeug- und Maschinenkenngrößen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Mechanik
Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik.
Berechnungen zur Elektrik und zur Maschinensystemtechnik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.
Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die
erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Toleranz- und Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Diagramme. Schalt- und Stromlaufpläne. Funktions- und
Blockschaltbilder.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen
können.
Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung
von Versuchen entwicklen.
Er soll Baugruppen simulieren, ihre Betriebsverhalten erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Auswählen. Handhaben. Verwenden.
Mess- und Schaltübungen
Bestimmen von elektrischen und nichtelektrischen Größen. Analysieren der physikalischen und
chemischen Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen. Übungen aus dem Bereich der analogen
und digitalen Messtechnik.
Übungen an Maschinen und Fahrzeugen
Messen, Schalten und Einstellungen an hydraulischen pneumatischen, elektrischen und elektronischen
Anlagen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht
bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instand halten
können sowie die zeitgemäßen Fertigungstechniken ausführen können.
Er soll die praxisrelevanten Mess-, Prüf-, Ein-, Nachstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben,
insbesondere die Diagnosearbeiten, sicher und sachgemäß durchführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Handhaben. Instand halten.
Fertigungstechniken
Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln. Fügen und Trennen.
Mess-, Prüf-, Ein-, Nachstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Land-, forst-, garten- und kommunalwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Baumaschinen. Motor
und Zusatzaggregate. Trieb- und Fahrwerk. Hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische
Anlagen. Diagnosearbeiten durchführen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedeneer Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der
Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
30. Die Anlage A/17/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Formenbauer) lautet
„Anlage A/17/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FORMENBAUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III..
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Mess-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Formen-, Modell- bzw. Werkzeugbautechniken kennen
sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente.
Metallbautechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Grundschaltungen.
Mess- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe.Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Werkzeugbau
Formenbau. Modellbau.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnung.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. Werkzeugbau. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um
danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und grafische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.
Rechnergestützes Zeichnen
Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für
die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbstständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.
Mess- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik. Bestimmen elektrischer und
nichtelektrischer Größen. Erstellen von Messprotokollen. Qualitätssicherung.
Schaltübungen
Einfache Stromkreise. Analoge und digitale Schalttechnik.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen. Speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instand halten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Fügen und Trennen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
31. Die Anlage A/17/11 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Sonnenschutztechniker) lautet
„Anlage A/17/11
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elektrotechnik und Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das
Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Gleichstromtechnik
Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände, Spannungsabfälle. Ohm’sches Gesetz. Kirchhoff
’sche Regeln. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Wirkungen des elektrischen Stromes
Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung.
Magnetismus und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.
Wechsel- und Drehstromtechnik
Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Passive Bauelemente
Bauformen von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Normung. Optoelektronische Bauelemente.
Halbleiter
Halbleitertechnik. Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen.
Messwerterfassung und -verarbeitung
Elektrische und nichtelektrische Größen. Messverfahren. Analoge und digitale Messwertübertragung.
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe Bescheid wissen
und sie fachgerecht auswählen können.
Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen
vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Metall-, Kunst- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Pflege. Entsorgung.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Bearbeitung. Füge- und Trenntechniken. Wärmebehandlung. Oberflächenbehandlung
und -veredelung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Textile Gewebe
Arten. Eigenschaften. Bearbeitung. Ausrüstung. Pflege. Entsorgung.
Baumaterialien
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Sonnenschutztechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll umfassende Kenntnisse in der Herstellung, Montage und Befestigung von Sonnenschutzanlagen
haben.
Er soll die Grundgesetze über die Bauphysik kennen sowie über die für diesen Beruf notwendigen
Befestigungstechniken Bescheid wissen.
Er soll mit den zeitgemäßen Mess-, Prüf- und Automatisierungstechniken vertraut sein, die
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und Kunden fachlich beraten können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Sonnenschutzanlagen
Arten. Funktion. Anwendungsmöglichkeiten. Aufbau. Elektrische, mechanische und elektronische
Anlagenteile. Elektrische und elektronische Steuerungen. Licht- und Signaleinrichtungen. Kontrolleinrichtungen.
Herstellungs-, Montage- und Befestigungstechniken
Maßabnahme. Fertigung. Montage. Zusammenbau und Instandsetzung. Befestigung. Inbetriebnahme.
Prüfung. Wartung.
Bauphysik
Mechanik. Wärmelehre. Licht-, Solar- und Schalltechnik. Aerodynamik.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Kundenberatung
Projektierung. Planung. Maßabnahme.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Mechanische und hydraulische Übersetzungen.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohm’sches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Bemessung elektrischer Leitungen.
Berechnungen zur Bauphysik
Wärme. Licht. Schall. Windlast.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einschlägige Skizzen und einfache Werkzeichnungen anfertigen und technische
Zeichnungen und Pläne lesen können.
Er soll – auch unter Verwendung computergestützter Technologien – berufsspezifische technische
Zeichnungen anfertigen können und über die Farbenlehre Bescheid wissen.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Tabellen- und Passungsangaben.
Farbenlehre
Farbordnungssysteme. Lichtbrechung, -reflexion und -absorption. Farbpsychologie (Wahrnehmung,
Harmonie, Wirkung).
Technische Zeichnungen
Skizzieren von Zeichnungen und Plänen. Anfertigen von einfachen Werkzeichnungen. Lesen von
Diagrammen, Werk-, Montage-, Installations- und Bauplänen. Interpretieren von Schalt- und Stromlaufplänen
sowie Funktions- und Blockschaltbilder.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Mess- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen
können.
Er soll sonnenschutztechnische Baugruppen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen sowie über
Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Mess- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden.
Messübungen
Messungen an Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen
Messtechnik. Bestimmung elektrischer Größen. Wärme- und lichttechnische Messungen.
Schaltübungen
Grundschaltungen. Stromkreise. Nachweis des Ohm’schen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.
Schaltung von Dioden, Einweg- und Vollweggleichrichter. Drehstromgleichrichter.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht
handhaben, bearbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Er soll die praxisrelevanten Montage- und Befestigungsarbeiten für den Betrieb von Sonnenschutzanlagen
sicher und sachgemäß durchführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Metall-, Kunst- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Bearbeiten. Entsorgen.
Textile Gewebe
Arten. Bearbeiten. Ausrüsten. Pflegen. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instand halten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanendes und spanloses Bearbeiten. Fügen und Trennen. Oberflächen behandeln und veredeln.
Qualität sichern.
Arbeiten an Sonnenschutzanlagen
Zusammenbauen. Montieren und Befestigen. In Betrieb nehmen. Instand setzen. Fehler diagnostizieren
und beheben.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, welche die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
32. Die Anlage A/19/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Vermessungstechniker) lautet
„Anlage A/19/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Katasterwesen und Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Grundzüge des Katasterwesens Bescheid wissen sowie Kenntnisse über die
den Beruf betreffenden Rechtsmaterien und Institutionen haben.
Lehrstoff
Kataster
Geschichte. Katastraloperat. Organisation und Aufgaben des Vermessungswesens.
Rechtliche Grundlagen
Vermessungsgesetz und -verordnung. Grundbuchsrecht. Liegenschaftsteilungsgesetz. Raumordnungsgesetz.
Bauordnungen. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Allgemeines Bürgerliches
Gesetzbuch (ABGB). Forstgesetz. Wasserrechtsgesetz. Normenwesen.
Institutionen
Behördenorganisation. Leitungsbetreiber.
Vermessungskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen Kenntnisse der Geometrie haben.
Er soll Arbeitsgeräte und Messinstrumente kennen und Kenntnis über die klassischen und zeitgemäßen
Messmethoden haben.
Er soll über die Reproduktions- und Drucktechniken Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Geometrie
Die Erde als geometrischer Körper. Bezugsflächen. Geodätische und geographische Koordinatensysteme.
Internationales Einheitensystem für Längen- und Richtungsmessung. Geographische Informationssysteme.
Arbeitsgeräte und Messinstrumente
Arten. Aufbau. Einsatz. Fehler und Genauigkeit. Handhabung. Instandhaltung.
Messmethoden
Messungen mit einfachen Messgeräten. Messungen mit Theodolit, Distanzmess- und Nivelliergerät.
Codierte Methoden.
Messverfahren
Höhenmessung. Richtungs- und Streckenmessung. GPS. Verwendung von Luftbildern.
Vermessungen
Planung. Vorbereitung. Ausführung. Dokumentation. Archivierung.
Aufnahmeverfahren
Arten und Einteilung. Staatliches Festpunktfeld. Topografische Aufnahmemethoden. Messhelfertätigkeit.
Repro- und Drucktechnik
Arten. Vervielfältigungsverfahren. Mikroverfilmung. Scann- und Drucktechniken.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Messverfahren. Aufnahmeverfahren.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben, insbesondere geodätische Berechnungen, aus dem
Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie die in der Praxis üblichen Rechner,
Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die
Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Kubaturberechnungen. Masseberechnungen. Winkelfunktionen.
Geodätische Berechnungen
Trigonometrie (Hauptaufgaben, Schnitte, Polygonzüge). Koordinatensysteme. Nivellement. Höhenschichtlinien.
Längs- und Querprofile.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Geodätische Berechnungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der halben Schulstufe.
Vermessungsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Vermessungen nach gegebenen Richtlinien durchführen, deren Ergebnisse
zeichnerisch darstellen können und die Bedeutung der Zeichnung für die weiterführende Verwendung
verstehen.
Er soll die notwendigen Kenntnisse über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen haben.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsgeräte und Messinstrumente
Arten. Handhaben. Instand halten. Pflegen.
Vermessungen
Planen. Vorbereiten. Messen mit Maßband, Nivelliergerät, Theodolit und Distanzmessgerät. Messen
nach codierten Methoden. Erstellen von Skizzen, Messprotokollen und Dokumentationen.
Geodätisches Zeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für seinen Beruf wichtigen Zeichen- und Beschriftungsgeräte und Einrichtungen
sowie Zeichenträger kennen.
Er soll die in der Vermessungstechnik gebräuchlichen Normen und Darstellungen kennen und
vermessungstechnische Skizzen, Pläne und Karten lesen und normgerecht und technisch richtig anfertigen
können.
Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz computerunterstützter Zeichensysteme kennen, die
Geräte bedienen und die fachspezifische Software einsetzen können. Er soll Informationen auf
elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können.
Lehrstoff
Zeichengeräte, Beschriftungsgeräte und Einrichtungen
Arten. Handhaben. Instand halten.
Zeichenträger
Arten. Beschaffenheit und Bearbeitung von Zeichenträgern.
Normen
Arten. Papierformate. Blatteinteilung. Planfaltung. Beschriftung nach einschlägigen Vorschriften
(Normschrift, Symbole, Signaturen). Maßstäbe.
Anwenderspezifische Hard- und Software
Aufbau. Funktion. Einsatz. Betriebssysteme. Bedienung. Zeichnen und Anfertigen. Übungen mit
geodätischen Programm-Modulen. Datenausgabe und -sicherung.
Skizzen, Pläne und Karten
Arten von Plänen und Karten. Anfertigen, Bearbeiten, Erstellen und Dokumentieren. Erneuern und
Fortführen. Erfassen von Leitungen und unterirdischen Einbauten. Konstruktion von Höhenschichtlinien.
Geländeprofile aus Höhenlinien entwickeln. Anfertigen und Lesen von Plänen.
Informations- und Kommunikationsnetze
Aufbau von Netzen. Funktionen von Servern in Netzwerken. Informationsbeschaffung über lokale
und globale elektronische Netzwerke.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das
Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Überprüfen der
Ergebnisse.
In „Vermessungsübungen“ soll unter Berücksichtigung des aktuellen Standes in der Vermessungstechnik
der Schüler befähigt werden, analog und digital technisch richtige Zeichnungen zu erstellen.
Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Im Pflichtgegenstand „Geodätisches Zeichnen“ ist das Kapitel „Zeichengeräte, Beschriftungsgeräte
und Einrichtungen“ nur zum besseren Verständnis der computerunterstützten Zeichnungen zu
unterrichten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
Artikel II
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1049, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht
Die jeweils unter II. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden
von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2
des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.